gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wieviele Übungsstunden muss man ablegen um den Führerschein (Klasse B) zu bekommen?

gefragt von bumbelbee am 29.07.2008 um 10:09 Uhr

ich weiss manche brauchen nur 5 stunden manche 30, aber was sagt der Staat wieviele sind Pflicht?!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33621)
auto (21965)
fuehrerschein (2488)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Harmoni
beantwortet von Harmoni am 29. Juli 2008 10:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Generell sind die Übungsstunden nur zum üben da. Wenn man fahren kann recht es wenn man die Pflichtfahrstunden absolviert. Natürlich verdient der Fahrlehrer am meisten je länger jemand dabei ist.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 29. Juli 2008 10:11

Ich meine es sind 12 Pflichtfahrstunden die man nachweislich machen muss um zur Prüfung zugelassen zu werden.


anonym
beantwortet von halloirgendwas am 29. Juli 2008 10:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Fahr daheim mit deinem Vati ein bisschen dann mach die 12 stunden und dann brauchst du auch keine zusätzliche zahlen!


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 29. Juli 2008 10:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

12 Pflichtstunden + 2 klassenspezifische Pflichtstunden. 1 Fahrstunde = 90 Minuten. So im Netz gefunden.

Kommentar von halloirgendwas am 29. Juli 2008 10:20

1 Fahrstunde = 50min

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 29. Juli 2008 20:03

Auf der Seite, wo ich es gefunden habe, stand 1 Fahrstunde = 90 Minuten. Bei mir hieß das auch Doppelstunde. Aber ich habs er Site dann einfach mal geglaubt:-)


schnautzer90
beantwortet von schnautzer90 am 29. Juli 2008 18:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also es sind 12 Pflichtstunden plus 2 Sonderfahrten! 1 Stunde = 45 min Also so war es bei mir wenn ich mich recht erinnere, hab vor 3 Monaten meinen Führerschein gemacht!!! Aber übe auf jeden Fall auch mit deinen Eltern!!

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 30. Juli 2008 10:41

Lehrstunden in Deutschland sind immer im 45min-Takt, egal, ob die Schule eine Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Berufsschule, Bootsfahrschule oder normale Fahrschule ist.

Und ansonsten eben die 12 Pflichtstunden (5mal landstraße, 4 mal nachtfahrten und 3 mal autobahn), aber man sollte noch Zusatzstunden nehmen, um auch die Grundfahraufgaben, die Klassenspezifisch sind, zu üben. (bei "B" weiß ich es nicht, aber ich mache aktuell Klasse "A" und muss zum Beispiel Slalom mit Schrittgeschwindigkeit, Gefahrenbremsung, Slalom mit 30 km/h und Kreisfahren beherrschen.


anonym
beantwortet von mini22 am 2. August 2008 15:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Fakt ist: Es sind 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese gliedern sich auf in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten. Für die Übungsfahrten gibt es keine gesetzliche Anzahl von Fahrstunden. Es ist eine ausreichende Anzahl von Übungsstunden zu absolvieren. Der Fahrlehrer darf den Führerscheinbewerber erst dann zur Prüfung vorstellen, wenn der Bewerber das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen sicher beherrschen kann. Der Fahrlehrer muß diesen Abschluß der Ausbildung schriftlich bestätigen. Da hilft kein üben mit dem Papa. Wer meint er müßte an Fahrstunden sparen, schneidet sich ins eigene Fleisch. Jeder Kleinstunfall ist teurer als 10 Fahrstunden. Wenn wir ehrlich sind geht es hier um Leben und Tot. Jeder Fahrlehrer der seinen Beruf einigermaßen ernst nimmt kann dir das auch so erklären. Mit freundlichen Grüßen....



Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Führerschein fürs Auto

    führerschein klasse 5

    Führerscheinfrei für 50er Roller?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.