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Wieviele Stunden darf ich während des Urlaubs aufschreiben?

gefragt von weimaraner am 09.08.2008 um 12:42 Uhr

Ich bin vollzeitbeschäftigt (40 Std.-Woche) mit einem Festgehalt. Jetzt schreibt mein Chef: Für die Urlaubstage könne man nicht 8 Stunden aufschreiben, denn diese werden dann ja als Überstunden berechnet. Es wäre zwar ein "bezahlter Urlaub", doch können die Zeiten nur geltend gemacht werden, wenn man nach Stunden bezahlt wird und nicht, wenn man ein Festgehalt bezieht. Ist dies so richtig und rechtens????? Bitte helft mir!!! Vielen Dank!!!

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Arbeitsrecht x 2.157 Urlaubsentgeld x 1 Urlaubsstunden x 1

moon73
beantwortet von moon73 am 9. August 2008 12:49
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Ein Urlaubstag ist immer ein voller Arbeitstag. Wenn dein Arbeitstag in der Regel ohne Überstunden 8 Stunden lang ist, wird für einen Urlaubstag genausoviel berechnet, alles andere ist nicht rechtens!!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 9. August 2008 12:50

Ach ja und bei der Urlaubsberechnung werden immer die Stunden so eingetragen ,also ob man arbeiten gewesen wäre,sonst hätte man ja Minusstunden. Was der Chef erzählt ist Quatsch!


anonym
beantwortet von TimRobot am 9. August 2008 12:46
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Also du arbeitest normalerweise 8 Stunden am Tag! Mal 5 Tage die Woche gibt 40std die Woche! Also wo ist das Problem! Wenn du arbeitest werden dir dann von den 40 Stunden auch diese Stunden als Überstunden abgerechnet die er jetzt nicht aufgeschrieben haben will???

Ansonsten versucht er nur zu sparen während du in den Ferien bist! Wenn in deinen Arbeitsvertrag steht du hast eine 40h Woche ohne Überzeit dann kannst du auch in den Ferien 40h aufschreiben! Alles andere ist beschiss von deinem Chef!


Renegade71
beantwortet von Renegade71 am 9. August 2008 12:48
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Das stimmt schon so - Urlaub hast du nicht 8 Stunden am Tag, sondern ganztägig. Du wirst als erlaubt abwesend eingetragen (Urlaub kommt vom Wort erlaubt) und fertig. du bekommst ganz normal dein Monatsgehalt.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 9. August 2008 12:48
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Ich verstehe diese Art Fragen immer nicht recht.... hast Du nen Arbeitsvertrag !? Hast Du ne regelung getroffen im Vorstellungsgespräch...? Die Stundenanzahl Deiner tägl. Arbeitszeit sind die, wie sei auch am UT abgeschrieben werden. Daher... Arbeit / 8 Stunden = Urlaub = 8 Stunden. So ist es i.d.R. Es sei denn es ist vertraglich anders geregelt.


b17081973
beantwortet von b17081973 am 9. August 2008 12:44
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mein urlaub wird mit 8std hinterlegt,denn mein arbeitstag ist 8 std lang


anonym
beantwortet von Lissa am 9. August 2008 13:22
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So ganz verstehe ich dein Problem nicht.

Wenn du fest angestellt bist, musst du jeden Arbeitstag bis auf die Urlaubstage arbeiten.

Dein Gehalt bekommst du dafür, dass du jeden Tag 8 Stunden arbeitest.

Stunden anschreiben muss man doch nur, wenn man gleitende Arbeitszeit hat oder Überstunden abrechnen will.

An einem Urlaubstag gilt die Arbeitszeit (von 8 Stunden) als erfüllt und der Tag zählt stundenmäßig mit +/- 0.

Wenn du dir da Stunden anschreiben würdest, hieße das, du hättest im Urlaub gearbeitet und wolltest zusätzliches Gehalt.

Jedenfalls würde ich das so verstehen.

Kommentar von weimaraner am 9. August 2008 13:28

Hallo! Ich verstehe das Problem des Chefs auch nicht! Aber woher hat er diese Aussage?? Könnte ja sein, dass es wirklich so ist, und dass er sich vorher beraten lassen hat??!! Keine Ahnung!

Kommentar von Lissa am 9. August 2008 13:30

Nein, deinen Chef verstehe ich gut, dich verstehe ich aber nicht.

Wieso schreibst du für den Urlaub Stunden auf?

Kommentar von weimaraner am 9. August 2008 13:40

Was soll ich sonst aufschreiben. Wenn ich diese Stunden nicht aufschreibe, dann habe ich ja Minusstunden in diesem Monat.

Kommentar von Lissa am 9. August 2008 13:44

Wenn du einen Festvertrag hast, bekommst du ein festes Monatsgehalt und es wird erwartet, dass du jeden Arbeitstag bis auf die Urlaubstage 8 Stunden arbeitest.

Wenn du schon Stunden aufschreibst, schreib dir die 8 Stunden Arbeitszeit für den Tag auf und zieh die 8 Stunden für den Urlaubstag gleich wieder ab.

Dann kommst du für jeden Tag bei +/- 0 Stunden raus und hast keine Minusstunden.

Kommentar von weimaraner am 9. August 2008 14:03

Das ist alles zu verstehen. Nur es muss trotz Festgehalt ein Monatsstundenzettel eingereicht werden. Sorry, hätte ich früher hier beschreiben müssen!! Das Gehalt wird immer weitergezahlt, egal ob Plus- oder Minusstunden. Am Ende des Jahres werden dann evtl. geleistete Überstunden (berechnet aus diesen Stundenzetteln) ausbezahlt. Deshalb muss ich bei diesen Stundenzetteln meine Urlaubstage mit entsprechender Stundenanzahl anrechnen.

Kommentar von Lissa am 9. August 2008 14:05

Und auf diesem Stundenzettel gilt die Arbeitszeit an Urlaubstagen als erfüllt und deshalb sind an den Urlaubstagen keine Stunden zu berechnen.

Also weder Soll- noch Haben-Stunden.


bitmap
beantwortet von bitmap am 9. August 2008 13:02
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Sorry, deine Schilderung ist irgendwie unverständlich. Berechnet wird die Bezahlung so http://kuerzer.de/6hUHNsxmO

Kommentar von weimaraner am 9. August 2008 13:09

Hallo! Ich habe diese Schilderung nahezu wörtlich übernommen. Für jeden ist dies keine Frage, aber der Chef kommt mit dieser "krummen Tour" jetzt um die Ecke!!!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. August 2008 13:14

Na was hat er denn nun genau wortwörtlich geschrieben? (''nahezu'' wörtlich ist eben nicht der genaue Wortlaut)

Kommentar von weimaraner am 9. August 2008 13:17

Übrigens kann man nicht für Urlaubstage jeweils 8 Stunden aufschreiben, denn diese werden ja als Überstunden berechnet. Es ist zwar ein "bezahlter Urlaub", doch können die Zeiten nur geltend gemacht werden, wenn man nach Stunden bezahlt wird und nicht, wenn man ein Festgehalt bezieht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. August 2008 13:29

Und was soll man stattdessen aufschreiben? Vielleicht gibts ja ne spezielle Kennzeichnung, aus der einfach nur ersichtlich ist, dass das jetzt Urlaub ist und fertig(?).


anonym
beantwortet von Merkmal am 9. August 2008 15:41
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Kommt darauf an, welche Art und Weise der Dokumentation er von seinen Mitarbeitern fordert. Schriftlich, elektronisch, per Absprache (da kleines Unternehmen)? Ist es Letzteres, dann reicht die ihm die zwar Absprache, Dein Gehalt erhälst Du trotzdem. Ich würde zudem in diesem Falle mir korrekterweise meinen Urlaub schriftlich bestätigen lassen.


anonym
beantwortet von coolpix am 9. August 2008 14:45
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DU hast ein Festgehalt und dies erhälst Du auch wenn Du Urlaub hattest, genau soooooo wie jeden Monat auch, da muß nichts geschieben usw werden

Kommentar von coolpix am 9. August 2008 14:47

Muß mich noch mal melden. Wo Deine Stundeneintragung steht machst Du einfach ein U für Urlaub hin....FERTIG


anonym
beantwortet von jotde01 am 9. August 2008 13:45
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wenn dein normaler Arbeitstag 8 Stunden hat und du damit 40 Stunden in der Woche arbeitest dann hast du Anspruch auf den gesetztlich festgelegten Jahres-Mindetsurlaub, falls es keine anderen tariflichen Regelungen oder vertragliche Absprachen gibt, die darüber hinausgehen. Darunter liegen darf die Urlaubszeit nicht. Wenn dir nun zum Besipiel 20 Urlaubstage zustehen kommst du an 20 regulären Arbeitstagen nicht in den Betrieb. So einfach ist das. Da gibt es nichts aufzuschreiben und nichts hoch- oder runterzurechnen.


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