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Wieviele Stunden darf ein arbeitssuchender Arbeitsloser wöchentlich/monatlich arbeiten?

gefragt von hestina am 08.02.2008 um 18:36 Uhr

und wieviel darf er in der Woche/Monat dazuverdienen ohne dass er die Arbeitsamtsleistungen gekürzt bekommt. Wo finde ich darüber genaue, verbindliche Informationen?

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arbeitslos x 603

schurke
beantwortet von schurke am 8. Februar 2008 18:41
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Wie Lamai schrieb, 165€ darf man dazu verdienen ohne Anrechnung. Du fragtest nach den Stunden. Unter 15 die Woche.


anonym
beantwortet von Andreusandra am 8. Februar 2008 18:42
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wöchentlich 14,99 std.der verdienst ist egal nur alles was über 165 euro im monat beträgt wir vom arbeitslosengeld abgezogen

Kommentar von 1c020611e3b753925ffc8af8745c0556smallvampire am 8. Februar 2008 22:28

genau man beachte, die 14,99 DH


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 8. Februar 2008 18:39
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ein arbeitsloser darf gern voll arbeiten, da sind keine grenzen gesetzt.

dann braucht er nämlich nicht mehr von steuergeldern zu leben und kann sich selber ernähren.

Kommentar von Regenmacher am 8. Februar 2008 18:44

Quatsch!! Ein Empfänger von Arbeitslosengeld I bezieht eine Versicherungsleistung und keine Steuergelder.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 8. Februar 2008 18:49

und, meine herren, was hindert einen arbeitslosen voll zu arbeiten?

Kommentar von hestina am 8. Februar 2008 18:55

er WILL voll arbeiten und wird es sicher auch bald wieder können.

Kommentar von Deac04e24ed17e3623192956c247cc5dsmallgruenbaer am 8. Februar 2008 18:58

Ich weiß nicht in welcher Gegend Du wohnst, bei uns jedenfalls hier, im nördlichen Norden, scheint das jedenfalls nicht so einfach zu sein einen Job zu finden. Und ich kenne viele, die würden gerne!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 8. Februar 2008 19:04

@gruenbaer1948: es wird überall nicht einfach sein.

aber schon mal zu rechnen, was kann ich ohne verluste an arbeitslosengeld zu haben, finde ich unverschämt und dreist.

wenn alle so denken, kein wunder das in d nix vorwärts geht!

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 8. Februar 2008 19:31

Was ist verwerflich daran, wenn ein Arbeitsloser, der vielleicht verzweifelt eine Arbeit sucht, sich etwas dazuverdienen möchte???Ist doch wohl besser, als zu Hause zu sitzen und Däumchen zu drehen.

Kommentar von Deac04e24ed17e3623192956c247cc5dsmallgruenbaer am 8. Februar 2008 20:47

Vielleicht möchte sich H. ja nur korrekt verhalten und möchte deshalb eine Antwort auf Ihre(?) Frage. Think positiv!

Kommentar von Deac04e24ed17e3623192956c247cc5dsmallgruenbaer am 8. Februar 2008 20:49

Profil geschaut: ...seine Frage...

Kommentar von hestina am 12. Februar 2008 12:17

diese Antwort ist anmassend, unverschämt und dreist. Es steht mir nicht zu zu glauben dass der Schreiber diese Attribute verinnerlicht.

Kommentar von hestina am 12. Februar 2008 12:21

Antwort auf Grünbär1948

Kommentar von hestina am 12. Februar 2008 12:24

entschuldige bitte Grünbär, die Antwort kam vom XY Scherzkeks

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 8. Februar 2008 21:30

die tatsache, dass nur noch junge, billige kräfte eingestellt werden, zum beispiel, hindern den arbeitslosen daran einen neuen job zu bekommen, oder soll ein geschiedener mann, der unterhalt bezahlen muss, der 900 euro fixe kosten hat für 1200,-- brutto arbeiten gehen und so monat für monat schulden machen, bis er ganz am ende ist!??!
wer arbeit sucht, findet auch welche?

so ein bullshit!

Kommentar von Deac04e24ed17e3623192956c247cc5dsmallgruenbaer am 8. Februar 2008 18:47

siehe: Andreusandra 18.45

Kommentar von Andreusandra am 8. Februar 2008 18:49

genau ;-)

Kommentar von oldpaed am 8. Februar 2008 18:47

Si tacuisses... !

Kommentar von Deac04e24ed17e3623192956c247cc5dsmallgruenbaer am 8. Februar 2008 18:52

WER...???

Kommentar von oldpaed am 8. Februar 2008 23:40

Mein Kommentar bezieht sich auf die Antwort von Xy etc. um 18.39 Uhr und ist hier falsch platziert.


anonym
beantwortet von Andreusandra am 8. Februar 2008 18:45
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Arbeitslosengeld I wird nicht von steuergeldern finanziert sonder aus der arbeitslosenversicherung die eingezahlt wurde im gegensatz zu hartz IV was von den steuergeldern finanziert wird


anonym
beantwortet von Regenmacher am 8. Februar 2008 18:41
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Hinzuverdienst 165,- Euro im Monat. Aber pto Woche nicht mehr als 15 Stunden

http://www.beamte4u.de/forum/thema10039.html

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 8. Februar 2008 19:29

Das geht nicht erst bei ''mehr'' als 15 h los, sondern bei 15 h. Ein Job von genau 15 h/Woche bedeutet also schon den Verlust des Arbeitslosen-Status und damit des Anspruchs auf alg I.

Kommentar von rama25 am 9. Februar 2008 02:25

Käse! Du darfst max. 14,99 Std./Woche arbeiten!


anonym
beantwortet von Lissa am 8. Februar 2008 18:47
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Neben einer Arbeitslosigkeit darf man nur unter 15 Stunden in der Woche arbeiten.


anonym
beantwortet von oldpaed am 8. Februar 2008 18:45
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"Die Nebentätigkeit darf... einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich n i c h t erreichen." Quelle: Merkblatt für Arbeitslose, Heft 1, Informationsbroschüre der Bundesagentur für Arbeit, Stand: Januar 2007, Seite 57. Ansonsten: Infos über www.arbeitsagentur.de.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 8. Februar 2008 18:44
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Arbiten darf ein Arbeitssuchender siviel er will. Wenn er genug Geld verdient oder soviel arbeitet, dass er der Arbeitsagentur nicht mehr zur Verfügung steht, dann ist er nicht mehr arbeitslos.


Lamai
beantwortet von Lamai am 8. Februar 2008 18:41
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165€ darfst Du beim ALGI dazuverdienen. Alles was drüber ist wird angerechnet.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 8. Februar 2008 19:31

Bei ALG2 darf man 165 Euro dazuverdienen. Bei AlG1 auch??

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 8. Februar 2008 21:07

Das mit den 165 € gilt für alg I. Bei alg II gibts andere Regelungen. Einfach mal nach SGB II googlen.


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