und wieviel darf er in der Woche/Monat dazuverdienen ohne dass er die Arbeitsamtsleistungen gekürzt bekommt. Wo finde ich darüber genaue, verbindliche Informationen?

Wie Lamai schrieb, 165€ darf man dazu verdienen ohne Anrechnung. Du fragtest nach den Stunden. Unter 15 die Woche.
wöchentlich 14,99 std.der verdienst ist egal nur alles was über 165 euro im monat beträgt wir vom arbeitslosengeld abgezogen
vampire am 8. Februar 2008 22:28 genau man beachte, die 14,99 DH
ein arbeitsloser darf gern voll arbeiten, da sind keine grenzen gesetzt.
dann braucht er nämlich nicht mehr von steuergeldern zu leben und kann sich selber ernähren.
Quatsch!! Ein Empfänger von Arbeitslosengeld I bezieht eine Versicherungsleistung und keine Steuergelder.
und, meine herren, was hindert einen arbeitslosen voll zu arbeiten?
er WILL voll arbeiten und wird es sicher auch bald wieder können.
gruenbaer am 8. Februar 2008 18:58 Ich weiß nicht in welcher Gegend Du wohnst, bei uns jedenfalls hier, im nördlichen Norden, scheint das jedenfalls nicht so einfach zu sein einen Job zu finden. Und ich kenne viele, die würden gerne!
@gruenbaer1948: es wird überall nicht einfach sein.
aber schon mal zu rechnen, was kann ich ohne verluste an arbeitslosengeld zu haben, finde ich unverschämt und dreist.
wenn alle so denken, kein wunder das in d nix vorwärts geht!
ghostwriter am 8. Februar 2008 19:31 Was ist verwerflich daran, wenn ein Arbeitsloser, der vielleicht verzweifelt eine Arbeit sucht, sich etwas dazuverdienen möchte???Ist doch wohl besser, als zu Hause zu sitzen und Däumchen zu drehen.
gruenbaer am 8. Februar 2008 20:47 Vielleicht möchte sich H. ja nur korrekt verhalten und möchte deshalb eine Antwort auf Ihre(?) Frage. Think positiv!
gruenbaer am 8. Februar 2008 20:49 Profil geschaut: ...seine Frage...
diese Antwort ist anmassend, unverschämt und dreist. Es steht mir nicht zu zu glauben dass der Schreiber diese Attribute verinnerlicht.
DrLove am 8. Februar 2008 21:30 die tatsache, dass nur noch junge, billige kräfte eingestellt werden, zum beispiel, hindern den arbeitslosen daran einen neuen job zu bekommen, oder soll ein geschiedener mann, der unterhalt bezahlen muss, der 900 euro fixe kosten hat für 1200,-- brutto arbeiten gehen und so monat für monat schulden machen, bis er ganz am ende ist!??!
wer arbeit sucht, findet auch welche?
gruenbaer am 8. Februar 2008 18:47 siehe: Andreusandra 18.45
genau ;-)
Arbeitslosengeld I wird nicht von steuergeldern finanziert sonder aus der arbeitslosenversicherung die eingezahlt wurde im gegensatz zu hartz IV was von den steuergeldern finanziert wird
Hinzuverdienst 165,- Euro im Monat. Aber pto Woche nicht mehr als 15 Stunden
bitmap am 8. Februar 2008 19:29 Das geht nicht erst bei ''mehr'' als 15 h los, sondern bei 15 h. Ein Job von genau 15 h/Woche bedeutet also schon den Verlust des Arbeitslosen-Status und damit des Anspruchs auf alg I.
Käse! Du darfst max. 14,99 Std./Woche arbeiten!
Neben einer Arbeitslosigkeit darf man nur unter 15 Stunden in der Woche arbeiten.
"Die Nebentätigkeit darf... einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich n i c h t erreichen." Quelle: Merkblatt für Arbeitslose, Heft 1, Informationsbroschüre der Bundesagentur für Arbeit, Stand: Januar 2007, Seite 57. Ansonsten: Infos über www.arbeitsagentur.de.

Arbiten darf ein Arbeitssuchender siviel er will. Wenn er genug Geld verdient oder soviel arbeitet, dass er der Arbeitsagentur nicht mehr zur Verfügung steht, dann ist er nicht mehr arbeitslos.

165€ darfst Du beim ALGI dazuverdienen. Alles was drüber ist wird angerechnet.
ghostwriter am 8. Februar 2008 19:31 Bei ALG2 darf man 165 Euro dazuverdienen. Bei AlG1 auch??
bitmap am 8. Februar 2008 21:07 Das mit den 165 € gilt für alg I. Bei alg II gibts andere Regelungen. Einfach mal nach SGB II googlen.