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wieviele Stangen Zigaretten darf man sich aus Tschechien mitnehmen ohne Steuern zu zahlen?

gefragt von kathis1989kathis1989 am 06.11.2009 um 10:08 Uhr

hab ime internet immer was anderes gelesen. zur info wir fahren zu viert mit einem auto.


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David4711
beantwortet von David4711 am 6. November 2009 10:10
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4 Stangen (800 Zigaretten) pro Person.

http://www.tschechien-online.org/modules.php?name=Reviews&req=showcontent&am...

Einfuhr von Tabakwaren und Zigaretten nach Deutschland

Tabakwaren, die ab 1. Januar 2008 aus Tschechien nach Deutschland zum Eigenbedarf eingeführt werden, sind nur in den folgenden Freimengen steuerfrei:

800 Zigaretten oder 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g pro Stück)oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak


Tieger2411
beantwortet von Tieger2411 am 6. November 2009 10:11
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hier ist das richtige: Tabakwaren, die ab 1. Januar 2008 aus Tschechien nach Deutschland zum Eigenbedarf eingeführt werden, sind nur in den folgenden Freimengen steuerfrei:

800 Zigaretten oder 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g pro Stück)oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak

also 4 stangen pro person!!!

Kommentar von Sonnenblumen84 am 6. November 2009 10:13

genau. neue Gesetzeslage.


anonym
beantwortet von Ithome am 6. November 2009 10:11
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Falsch, max. 4 Stangen a 200 Zigaretten

Bsp. Tabak: 800 Zigaretten und 200 Zigarillos und 200 Zigarren und 1 Kilogramm Rauchtabak.

Siehe auch hier: http://www.tschechien-portal.info/modules.php?file=article&name=News&op=...


Pantex
beantwortet von Pantex am 6. November 2009 10:09
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Pro Person 200 (Stück) Zigaretten.

Also eine normale Stange.


anonym
beantwortet von lolana168 am 6. November 2009 10:08
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Immer 1 Stange pro Person.


Kommentar von B9476e6d4ce00eb39a5307ef30fc4d8fsmallranke41 am 6. November 2009 10:14

nein , das ist nicht mehr so.... aus Tschechien (auch Polen) 4 Stangen/Person.


merci27
beantwortet von merci27 am 6. November 2009 10:09
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1 Stange pro Person.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 6. November 2009 10:09
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soviel ich weiß, pro Mann 1 Stange


anonym
beantwortet von nancyg am 6. November 2009 10:09
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1 stange pro kopf.


Oliee8
beantwortet von Oliee8 am 6. November 2009 10:10
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1 ne Stange oder 200 Zigaretten pro person

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 6. November 2009 10:10

ach so wenig.. schade

Kommentar von Aa9ce7bb33145261b911dee5aef49174smallOliee8 am 6. November 2009 10:12

nimm ein paar nichtraucher mit, dann kannst du mehr mitnehmen ;-)


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 6. November 2009 10:10
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Jeder von euch darf eine Stange Hugo´s mitnehmen.


ranke41
beantwortet von ranke41 am 6. November 2009 10:17
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4 Stangen pro Person.... vorher war es eine Stange pro Person


anonym
beantwortet von rexmuss37 am 6. November 2009 10:17
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Private Einfuhr Innerhalb des EU-Binnenmarktes dürfen Privatpersonen uneingeschränkt Waren aus anderen Mitgliedstaaten einführen. Allerdings gibt es für verbrauchssteuerpflichtige Güter so genannte Richtmengen, bis zu denen von einem privaten Gebrauch ausgegangen wird.

Tabak: 800 Zigaretten und 200 Zigarillos und 200 Zigarren und 1 Kilogramm Rauchtabak.

Alkohol: 10 Liter Spirituosen und 20 Liter Mixgetränke und 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier.

Kaffee: 10 Kilogramm

Kraftstoff Tankinhalt + 20 Liter im Kanister

Bei darüber hinausgehenden Mengen muss der Reisende nachweisen, dass er die Waren zu privaten Zwecken einführt.

Für die neuen EU-Länder gelten ab dem 1. Mai für Spirituosen, Kaffee, Kraftstoff und die allgemeine Wertbeschränkung dieselben Regelungen wie für die alten.

Ausnahme Tabakwaren: Für die Einfuhr von Tabakwaren gibt es Übergangsfristen, in denen einige der bisherigen Beschränkungen aufrecht erhalten werden. Für Tschechien und Slowenien gilt dies noch bis Ende 2007; für Ungarn, Polen und die Slowakei bis Ende 2008; für Estland, Lettland, Litauen bis Ende 2009.

200 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1000 Gramm Rauchtabak,

Für Tschechien gilt außerdem bis Ende 2006 eine Sonderbeschränkung für Zigarillos (100), Zigarren (50) und Rauchtabak (250g), für Estland bis Ende 2009 eine für Rauchtabak (250g). Für Malta und Zypern werden die Beschränkungen am 1. Mai 2004 komplett aufgehoben.

Aus nicht EU-Ländern dürfen derzeit folgende Mengen abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden:

Tabak: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak,

Alkohol: 1 Liter Spirituosen über 22%vol oder 2 Liter Spirituosen/Mixgetränke unter 22%vol oder 2 Liter Schaumweine und 2 Liter Wein

Kaffee: 500 Gramm

Kraftstoff: Tankinhalt + 10 Liter im Kanister

Andere Waren bis zu einem Wert von 175 Euro.

Ausnahme: Neuwagen-Kauf Ausnahmen von der Zollfreiheit betreffen Reimporte von Autos: Beim Kauf eines neuen Fahrzeuges innerhalb der EU wird in dem Mitgliedstaat besteuert, in den es bestimmungsgemäß gelangt. Als neu gelten auch Autos, die nicht mehr als 6000 km zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurück liegen. Die Umsatzsteuer wird vom Finanzamt erhoben. Hat der Käufer schon im Herkunftsland die Umsatzsteuer entrichtet, kann er sich diese vom Verkäufer zurückerstatten lassen. Das Auto muss nicht verzollt werden, wenn es innerhalb der EU gekauft wurde. Für gebrauchte Autos fallen in Deutschland nicht noch mal Steuern an. Diese Regelungen betreffen den derzeitigen Binnenmarkt. Nach der EU-Erweiterung werden sie ebenfalls für die neuen Mitgliedsstaaten angewendet.

Gewerbliche Einfuhr Waren für gewerbliche Zwecke müssen weiterhin in Deutschland beim Finanzamt angemeldet und versteuert werden, da sie der Umsatzsteuer unterliegen. Unterliegen die Waren der Verbrauchssteuer, müssen sie beim Hauptzollamt angemeldet und versteuert werden.

Trotzdem der Zoll also nicht mehr an den Grenzen zu Polen und Tschechien präsent sein wird, überwacht er innerhalb der EU den Warenverkehr. Da es keine Zollkontrollen gibt, führen so genannte Mobile Kontrollgruppen im Land Stichproben durch.

Sonderregelung Kulturgüter Soll ein Kulturgut aus Deutschland ausgeführt werden, muss eine Genehmigung des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vorliegen. Dieser prüft, ob das Kulturgut in den Verzeichnissen "Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes" oder "Gesamtverzeichnis national wertvoller Archive" eingetragen ist. Dann unterliegt es dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung.

Soll ein Kulturgut nach Deutschland eingeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Herkunftslandes. Daneben unterliegt Kulturgut auch einem europäischen Schutz durch die EU.


engel19620
beantwortet von engel19620 am 7. November 2009 00:23
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David hat recht 4 Stangen kannst mitnehmen,,definitif ich hol mir jeden Monat meine Ration


anonym
beantwortet von Imera am 7. November 2009 14:41
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4 Stangen pro Person


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