Es geht um eine Streitfrage. Ist es gesetzlich irgendwo geregelt, wieviele Menschen an einem Ort sein dürfen (wie zB bei Festivals, die ja angemeldet sind, oder Fußballspielen) um an einer Aktivität teil zu nehmen? Ab wieviel Personen spricht man noch von privatem Treffen und ab wievielen muss es gemeldet werden?

Versammlungsrecht ist Landesrecht; also in jedem Bundesland anders ausgestaltet.
Eine von der Anzahl der Personen abhängige Meldepflicht gibt es meines Wissens in keinem Bundesland. In privaten Räumen kannst Du soviele Personen versammeln, wie hineinpassen. Wenn Du das auf Straßen oder Plätzen beabsichtigst, kann dies, je nach Beeinträchtigung des allgemeinen Verkehrs (nicht nur KFZ) eine Sondernutzung sein - und damit genehmigungspflichtig. Politische Demonstrationen bedürfen nur der Anmeldung, nicht der Genehmigung.
Jede Art von Demonstrationen in der Öffentlichkeit Bedürfen keine Genehmigung,nur eine Anmeldung.Verbote können nur von Gerichten Ausgesprochen werden,bei Störung der Öffentlichkeit oder Gefahr für Leib und Gut der Bürger.Diese Latte ist aber durch unsere Verfassung sehr Hoch Angelegt.
Schweiz meint Demokratie gepachtet zu haben, da koennen die direkt noch was lernen. Danke. Und Gruss von der Insel.
Naja, es geht nicht um Demonstrationen. Einfache Treffen an öffentlichen Plätzen (Community-Treffen z.B.)
Naja,Treffen mit Leuten an einem Platz ist nicht Meldepflichtig.Es muß nur genug Platz da sein,oder die Polizei sagt,Bitte gehen sie weiter wenn der Verkehr Beeinträchtig wird.
Politische Demos brauchen keine Genehmigung, sicher ?
Sicher. Sie können allerdings mit Auflagen versehen und in Extramfällen sogar verboten werden. Spontandemonstrationen bedürfen noch nicht einmal der Anmeldung. (Spontan heiß aber auch wirklich spontan.)