Hallo
Es gibt eine vorgeschriebene Anzahl von Sonderfahrten, aber gibt es die auch für "normale" Fahrstunden?
Eigentlich würde es ausreichen in einer Fahrstunde den Fahrlehrer von seinen Fähigkeiten zu überzeugen (erworben auf dem Verkehrsübungsplatz und schwarz fahren mit Papa ;) )und dann die Sonderfahrten zu machen.
Dazu noch die Pflichtstunden in der Theorie....
Kann mir der Fahrlehrer vorschreiben wieviele "normale" Fahrstunden ich machen muss oder kann ich mir das selber aussuchen?
Danke

"Der Gesetzgeber schreibt die Besonderen Ausbildungsfahrten vor. Die setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nacht- oder Dämmerungsfahrten zusammen. Also musst du mindestens 12 Std. Sonderfahrten fahren.
Dann gibt’s da noch die Übungsstunden, mit denen du natürlich anfängst. Wie viel Übungsstunden du benötigst ist individuell von Fahrschüler zu Fahrschüler verschieden."
Mehr unter http://www.fahrschule-fun-drive.de/node/10
Mein sohn hatte 12 Pflichtstunden und 2 Stadtfahrten, der Fahrlehrer meinte aber dies dürfe er nicht an die große Glocke hängen. Mein Sohn konnte aus beruflichen Gründen und weil er Traktor fährt schon fahren
Ich bin mir nicht ganz sicher. Mal ganz abgesehen von Theoriestunden (Glaube bei mir waren es 14). Das kommt immer aufs Bundesland, denk ich, an. Bei mir (Wohne in NRW) waren 21 Pflicht. Darunter gehören 2 Nachtfahrten, 5 Autobahnfahrten (erinner mich nicht genau) und z.B. 1x Gefahrenbremsung üben. Frag einfach in einer Fahrschule nach. "Fragen kostet Nichts." :)
komme auch aus NRW und habe 14 Sonderfahrten im Plan

bei uns hängt es davon ab,wie du fährst.mein fahrlehrer hat mir von jemandem erzählt der 3 übungsstd genommen hat,er hatte auch schon fahr erfahrung und dann in die sonderfahrten und ab zur prüfung.

Der Fahrlehrer kann Dir nur eine Empfehlung aussprechen. Grundsätzlich könntest Du schon nach einer Stunde "Übung" die Prüfung machen.
Ich empfehle Dir aber die Übungsstunden auszunutzen. Der Fahrlehrer zeigt Dir alle "kniffeligen" Stellen die die Prüfer auch anfahren.
nein man braucht 12 pflichtstunden vorher geht garnix
Benjy am 30. September 2009 13:43 Hast Du Dir die Fragestellung durchgelesen oder wild drauf losgetippt?

rein gesetzlich gibt es keine Stunden zu denen dich der FL zwingen kann (außer natürlich den Sonderfahrten)..einige Fahrschulen haben trotzdem eine min. Anzahl an Übungsstunden, die genommen werden muss, bevor sie mit Sonderfahrten anfangen. (Kenne es von einigen FS, dass unter 10 Übungsstunden nix zu machen ist)..aber ich denke, dass musst du mit deinem FL klären und wart erst mal ab, wie gut du wirklich fährst (seiner Meinung nach)..den ein Verkehrsübungsplatz oder schwarzfahren aufn Betriebsgelände ist nicht zu vergleichen mit ner Prüfung.
Zu den 14 Pflichstunden, brauchst Du auf jheden Fall normale Fahrstunden, sonst schaffst Du Prüfung nämlich nicht! Schwarzfahren ist kein FAHRTRAINING!!!!! Ausserdem wird Dich keine Fahrschule zur Prüfung anmelden! P.S: wenn man Dich beim Schwarzfahren erwischt wirst Du nie einen Führerschein bekommen!
Schwarzfahren war / ist unter meiner Aufsicht (Papa) auf unserem privaten Betriebshof ;o)
Pflichtfahrten = Sonderfahrten sind 14 Stunden.
Ich meine normale Übungsstunden
Siraaa am 30. September 2009 20:41 es sind nur 12
nun ja, die "Standardsituationen" (Einparken in verschiedenen Situationen, Stopp-Stellen, Anfahren am Berg, etc.) wird man schwer in nur einer Fahrstunde durchspielen können. Aber auf einen Versuch könnte man es ankommen lassen!
12 warens glaube aber das kann man nciht schaffen weil das sind nachtfahrten usw und davor muss man ja erstmal gut fahren könen