Meine Tochter ist in einer Betreuungseinrichtung (Kinder zw. 1-6 Jahre, Elterninitiative). Da die Leiterin (auch in der Betreuung) länger krank geschrieben ist (bestimmt 3-4 Wochen, wer weiß ob länger) kommt es teils zu Engpässen und die Eltern müssen bei der Betreuung mit ran. Wir müssen wissen (und hier sind keine Meinungen gefragt, sondern wir brauchen die konkrete Information) wieviele Betreuer bei wievielen Kinder immer da sein müssen.Die einzige Erzieherin, die gerade da ist (ganz kleine Gruppe mit 12 Kindern...) meint es wäre irgendwas mit 3 oder 6 Kindern auf aber es hätte sich auch letztens was geändert.
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Der gesetzlich vorgeschriebene Personalschlüssel richtet sich nach dem Betreuungsalter der Kinder und den laut Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungsstunden.
Für Kindertageseinrichtungen gelten folgende Personalschlüssel:
Krippenkinder: eine pädagogische Fachkraft für 6 Kinder
Kindergartenkinder: eine pädagogische Fachkraft für 13 Kinder
Hortkinder: eine pädagogische Fachkraft für 25 Kinder
Bemessungsgrundlage ist für Krippen- und Kindergartenkinder eine neunstündige Betreuungszeit und für Hortkinder eine sechsstündige Betreuungszeit.
http://www.dessau.de/index.asp?MenuID=64564
Das deckt sich zwar mit meinen Erfahrungen, inwieweit es aber Unterschiede in den Bundesländern usw. gibt, ist mir nicht bekannt!
Eine kompetente Auskunft kann hier nur der Träger der Einrichtung geben - das sollte die Erzieherin aber auch wissen!!!
Leider kann ich dir nicht die Antwort geben, die du wünschst. Denn zum einen sind die Richtlinien - soweit ich weiß - von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und es kann wohl auch vorkommen, dass es keine klare Definition gibt, dann entscheiden die jeweiligen Jugendämter. Du bzw. ihr müsst euch also am besten bei der Stadt- oder Kreisverwaltung schlau machen und dort konkret nachfragen.