Gibt es hier auch Unterschiede in den einzelnen Bundesländern?

Wieviel Urlaub steht mir zu? Grundregel (§ 3 I BUrlG): Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich.
Werktage (§ 3 II BUrlG): alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag.
jährlich: Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember)
ABER: Diese Grundregel gilt nur dann, wenn nicht eines der folgenden 4 ABER eingreift:
ABER Nr.1:
Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag). 24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).
Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag) beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr (4 x 5 Tage), bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche 16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw.
Die tägliche Arbeitszeit spielt dagegen für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle. Wer z.B. nur jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, der hat denselben Urlaubsanspruch wie ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden täglich arbeitet. Ein Urlaubstag des Teilzeitarbeitnehmers ist in diesem Fall auch nur 4 Stunden "wert". --> info
ABER Nr.2:
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens 6 Monate (Wartezeit) besteht. (§ 4 BUrlG)
Vor Ablauf dieser Wartezeit besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs (Teilurlaub) für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht. (§ 5 BUrlG)
Beispiele
ABER Nr.3:
Durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag können mehr Urlaubstage vereinbart werden. (weniger nur in Tarifverträgen des Baugewerbes: § 13 II BUrlG)
ABER Nr.4:
Sonderregeln gelten z.B. für
Jugendliche unter 18 Jahren (§ 19 II JArbSchG):
Jugendliche unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage Jugendliche unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage Jugendliche unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage
Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub / Elternzeit (§ 17 I BErzGG):
Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden vollen Kalendermonat des Erziehungsurlaubs (der Elternzeit) um 1/12.
behinderte Menschen (§ 125 SGB IX):
Behinderte Menschen haben Anspruch auf Zusatzurlaub, nämlich 1 Urlaubstag im Jahr pro Arbeitstag in der Woche. (bei 5-Tage-Woche also 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr) --> Infos zum Zusatzurlaub
Wehrdienstleistende / Zivildienstleistende (§ 4 I ArbPlSchG):
Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden vollen Kalendermonat des Wehrdienstes (des Zivildienstes) um 1/12.
24 Werktage, also Montag bis Samstag x 4 = 24
http://www.stieglmeier.de/?Seite=/Lexikon-Arbeitsrecht-Urlaub.html
Es sind 24 Werktage, zu beachten ist, dass es bei einer 5 Tage woche, da der Sonnabend ja auch Werktag ist, effektif nur 20 sind. Ich bin mir absolut sicher!
Bin mir nicht sicher, meine aber mindestens 21 Tage. Ich hoffe es sind mehr.

Die Frage zur Urlaubslänge wurde ja schon beantwortet. Und ja, das Bundesurlaubsgesetz gilt bundesweit.