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Wieviele Arbeitstage beträgt der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland?

gefragt von huguehugue am 10.08.2007 um 20:50 Uhr

Gibt es hier auch Unterschiede in den einzelnen Bundesländern?


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Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 10. August 2007 21:00
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Wieviel Urlaub steht mir zu? Grundregel (§ 3 I BUrlG): Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich.

Werktage (§ 3 II BUrlG): alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag.

jährlich: Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember)

ABER: Diese Grundregel gilt nur dann, wenn nicht eines der folgenden 4 ABER eingreift:

ABER Nr.1:

Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag). 24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).

Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag) beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr (4 x 5 Tage), bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche 16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw.

Die tägliche Arbeitszeit spielt dagegen für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle. Wer z.B. nur jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, der hat denselben Urlaubsanspruch wie ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden täglich arbeitet. Ein Urlaubstag des Teilzeitarbeitnehmers ist in diesem Fall auch nur 4 Stunden "wert". --> info

ABER Nr.2:

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens 6 Monate (Wartezeit) besteht. (§ 4 BUrlG)

Vor Ablauf dieser Wartezeit besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs (Teilurlaub) für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht. (§ 5 BUrlG)

Beispiele

ABER Nr.3:

Durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag können mehr Urlaubstage vereinbart werden. (weniger nur in Tarifverträgen des Baugewerbes: § 13 II BUrlG)

ABER Nr.4:

Sonderregeln gelten z.B. für

Jugendliche unter 18 Jahren (§ 19 II JArbSchG):

Jugendliche unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage Jugendliche unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage Jugendliche unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage

Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub / Elternzeit (§ 17 I BErzGG):

Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden vollen Kalendermonat des Erziehungsurlaubs (der Elternzeit) um 1/12.

behinderte Menschen (§ 125 SGB IX):

Behinderte Menschen haben Anspruch auf Zusatzurlaub, nämlich 1 Urlaubstag im Jahr pro Arbeitstag in der Woche. (bei 5-Tage-Woche also 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr) --> Infos zum Zusatzurlaub

Wehrdienstleistende / Zivildienstleistende (§ 4 I ArbPlSchG):

Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden vollen Kalendermonat des Wehrdienstes (des Zivildienstes) um 1/12.

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#wieviel


anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. August 2007 20:55
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24 Werktage, also Montag bis Samstag x 4 = 24

http://www.stieglmeier.de/?Seite=/Lexikon-Arbeitsrecht-Urlaub.html


anonym
beantwortet von jakfei am 10. August 2007 21:35
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Es sind 24 Werktage, zu beachten ist, dass es bei einer 5 Tage woche, da der Sonnabend ja auch Werktag ist, effektif nur 20 sind. Ich bin mir absolut sicher!


anonym
beantwortet von PennyLane66 am 10. August 2007 20:55
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Bin mir nicht sicher, meine aber mindestens 21 Tage. Ich hoffe es sind mehr.


bitmap
beantwortet von bitmap am 10. August 2007 21:09
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Die Frage zur Urlaubslänge wurde ja schon beantwortet. Und ja, das Bundesurlaubsgesetz gilt bundesweit.

http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html





anonym
beantwortet von DonUdo am 10. August 2007 20:52
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meines Wissens nach sind das 30...

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 10. August 2007 21:00

tariflich gibt es das, gesetzlich nur 24


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