In etwa 3-5 Jahren möchte ich mit mehreren Freunden ein Unternehmen gründen und aufbauen und wollte mal Fragen was es alles für Zuschüsse vonseiten des Staates gibt. Kennt sich da vllt jemand aus und kann grob abschätzen für was man alles einen Zuschuss bekommt und wie hoch dieser ist? Also z.B. beim Bau eines Firmengebäudes etc. pp.
Ohne Eigenkapital, keine Chance.
Es kommt auch darauf an welcher Wirtschaftszweig. Verschiedene Gutachten, Einschätzungen etc.pp werden verlangt. Ist ein Riesenaufwand das ganze.
Am Ende wird meist ein günstiger Kredit gegeben. Ob das den Aufwand lohnt ich weiss nicht.

http://www.bmwi.de/Dateien/BMWi/PDF/foerderdatenbank/br-starthilfe,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
Das BMin für Wirtschaft gibt diese "Starthilfe" regelmäßig raus - da dürften die meisten Fragen beantwortet werden :) ansonsten mal bei nem existenzgründerseminar oder unternehmensberater versuchen (oder kompetentere antworten abwarten ^^)

In 3 - 5 Jahren fließt viel Wasser den Rhein hinunter, sprich: Das kann man heute noch nicht abschätzen, die Gesetze ändern sich halbjährlich. Schau einmal: http://www.gruenderleitfaden.de/finanzierung/masznahmen/gruendungszuschuss.html Vielleicht hilft Dir dieser Link ja weiter !!!

Darlehen bei der KfW kannst dir holen. Kommt auch auf deine Geschäftsidee an, wenn die "Nachhaltig" ist gibs auch was. Das Amt zahlt dir nur paar Monate ALG2, wenn du ein Existenzgründerseminar mitgemacht hast. BMWi Softwarepaket auch unbedingt runterladen. http://www.softwarepaket.de/
Mit meehreren Freunden würde ich schon mal gar nichts machen.Das geht meistens nicht gut
mit freunden sind alte bekannte aus abitur-zeit gemeint, die hohe kompetenzen haben
Du wirst sehen,wie Menschen sich endpuppen können.
soviel zu deiner antwort, du ahnungsloser spam-bot:
Höhe, Dauer und Auszahlungsbedingung des Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.
Geförderte Personen haben ab dem Monat, in dem sie das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) vollenden, keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit noch nicht 24 Monate vergangen sind.
Du spinnst dir was zusammen:
Erstens ist der Gründerzuschuß für Arbeitslose gedacht und davon hast du nix geschrieben und Zweitens ist der Günderzuschuß zum Überleben gedacht und nicht für ein Betriebsgebäude!!
Hau mich ab, du komischer Vogel.