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Wieviel Zeit darf sich der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung lassen?

gefragt von alibert am 28.12.2006 um 19:15 Uhr
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Miete x 3.313 Nebenkosten x 850 Mietvertrag x 755

bravo
beantwortet von bravo am 28. Dezember 2006 20:19
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Die Nebenkostenabrechnung für 2005 muss bis ende 2006 abgerechnet werden.

Kommentar von Rolfe am 28. Dezember 2006 20:29

Der Abrechnungszeitraum von einem Jahr muss nicht identisch sein mit dem Kalenderjahr, ist er aber in der Regel.


anonym
beantwortet von Rolfe am 28. Dezember 2006 20:19
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Maximal ein Jahr, dann ist Schluss. Kurioserweise hat der BGH entschieden, dass man sich nach Ablauf dieses einen Jahres sogar die monatlichen Zahlungen auf die Nebenkosten zurückholen kann, weil der Vermieter nach diesem einen Jahr nicht mehr beweisen kann, ob und wie hoch er evtl. Gelder zurückzahlen muss. Obwohl man natürlich Kosten verursacht hat, kann man sich die gesamten bereits gezahlten monatlichen Nebenkostenpauschalen zurückholen. Auch der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen, nicht mehr und nicht weniger - es sei denn, die Zeit seit der letzten Abrechnung ist wegen Kündigung kürzer ausgefallen.

Kommentar von Rolfe am 28. Dezember 2006 20:28

Diese 100%-ige Rückforderungsmöglichkeit gilt aber nur, wenn das Mietverhältnis beendet wurde; BGH VIIIZR57/04. Hatte ich vergessen, dazuzusagen.



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