
Die Nebenkostenabrechnung für 2005 muss bis ende 2006 abgerechnet werden.
Maximal ein Jahr, dann ist Schluss. Kurioserweise hat der BGH entschieden, dass man sich nach Ablauf dieses einen Jahres sogar die monatlichen Zahlungen auf die Nebenkosten zurückholen kann, weil der Vermieter nach diesem einen Jahr nicht mehr beweisen kann, ob und wie hoch er evtl. Gelder zurückzahlen muss. Obwohl man natürlich Kosten verursacht hat, kann man sich die gesamten bereits gezahlten monatlichen Nebenkostenpauschalen zurückholen. Auch der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen, nicht mehr und nicht weniger - es sei denn, die Zeit seit der letzten Abrechnung ist wegen Kündigung kürzer ausgefallen.
Diese 100%-ige Rückforderungsmöglichkeit gilt aber nur, wenn das Mietverhältnis beendet wurde; BGH VIIIZR57/04. Hatte ich vergessen, dazuzusagen.
Der Abrechnungszeitraum von einem Jahr muss nicht identisch sein mit dem Kalenderjahr, ist er aber in der Regel.