Hallo ich hab ein großes Problem. Ich bin im März mit meine Ma und meinem Freund in ein Haus gezogen. Jetzt ist meine Ma am Montag leider von uns gegangen ich steh jetzt da mit dem Haus und heftigen Beerdigungskosten. Wer kann mir sagen wieveil Wohngeld ich bekomme ...ein Umszug bricht mit das Genik. Gruß Sanna

Bei der Wohngeldstelle nachfragen und ..... den Freund arbeiten schicken.

erstmal herzliches beileid. bekommst du alg1 oder 2? bei alg2 müsstest du wahrscheinlich umziehen, da man dir die miete eh nicht bezahlen würde und bei alg1 würde ich die wohngeldstelle in eurer stadt fragen
Ich bin grad noch in einer Umschulung und bekomm vom Arbeitsamt Geld....
Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 3. Mai 2008 23:58 ich glaube so viel wird wohngeld auch nicht sein...wäre der umzug in eine kleine wohnung nicht sinnvoller? du bekommst hier die kaution zurück...kannst davon die neue wohnung bezahlen und dein freund plus seine freunde machen den umzug
Ich hoffe ich Tipp hier auch alles richtig... ja sinnvoll ist es das stimmt.. nur die Beerdigung und die ganzen Kosten und dann noch einen Umzug... das Leben ist echt hard... aber vielen Dank für die Antwort...
Am besten gehst du mal zum zuständigen rathaus. Die Sätze für wohngeld sind verschieden. je nach dem auch wieviel du verdienst
Danke für die Antwort... hab so eben glaub ich mich entschlossen das Haus aufzugeben nur dafür Arbeiten ist sch.... aber Danke
Mein Beileid, gibt es in Eurer Stadt ein Hospitz? Wende Dich zunächst erst mal daran. Sie helfen im letzten Lebensabschnitt und auch den Angehörigen danach. Sie wissen am Besten,wo Du jetzt finanzielle Hilfe findest. U.U. bekommst Du auch einen Zuschuss zu den Beerdigungskosten. L.G.
Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 4. Mai 2008 00:02 kann man auch hingehen, wenn die person bereits verstorben ist und noch nie in einem hospitz war?
Danke.. ja mit den Kosten werde ich es schwer haben... die übernehmen nur für eine Anonyme Beerdigung und das will ich meiner Ma nicht antun.
Ja, aber Du kannst doch das Geld beantragen und den Rest dazuzahlen. Wie das beantragt wird weiß ich aber nicht. L.G.
Ja, natürlich. Dafür sind sie da. L.G.

Mein herzliches Beileid! Ich war vor kurzem nach einem Todesfall auch in einer kopf- und hilflosen Situation. Unser Landratsamt hat einen Bürgerservice. Wenn es den auch bei Euch gibt, gehe dahin und schildere Dein Problem. Die haben mir ganz lieb, nett und zuvorkommend geholfen! Und bist Du "arm" im Sinne des Gesetzes? Dann beteiligt sich auch das Sozialamt an den Kosten für die Bestattung. Zumindest an einem geringen Teil der Kosten. Mehr kann ich Dir leider nicht raten! Alles Gute und viel Kraft!
Danke Montag geh ich mal los ein Versuch ist es wert aufjedenfall mal nachfragen....

Wenn Du umgeschult wirst, solltest Du gar kein Wohngeld bekommen...
Wieselchen am 4. Mai 2008 01:03 Und warum nicht? Die Umschulung ist ja schließlich nicht auf einem Internat?
LG
Wieselchen
♥ Sender am 5. Mai 2008 00:24 Weil Du als alg2-Empfänger kein 'Wohngeld' erhälst. Das ist eine andere Kasse.
Hallo, habe folgende Frage zu dem Thema. Ich habe das Haus meiner Mutter übertragen bekommen..notariell Beurkundet etc. Das Haus ist schuldenfrei ausser den üblichen Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen.. sind keine Belastungen darauf. Ich habe allerdings nur eine kleine Rente von 400 Euro monatlich. Davor habe ich Wohngeld als Mieter der oberen Wohnung bezahlt und somit etwas Wohngeld bekommen. Wie sieht es aber nun aus..kann ich weiterhin Wohngeld beantragen? Die Kosten für mich sind durch den Übetrag nicht weniger geworden.
LG Dieter