hallo ich beginne nun meine lehre lebe "noch" vom h4 mit wieviel minus muss ich rechnen wenn ich 483,- ausgeahlt bekomme vom chef? lebe mit frau und kind zusammen und bin unter 25 (wenns interessiert)
Richtig ist , dass du von ALG II ausgeschlossen bist, wenn deine Ausbildung grundsätzlich durch BAB gefördert werden kann. Also Antrag stellen. Der Rest deiner Familie bekommt weiter ALG II. Es kann sein, dass dein Gehalt und BAB weniger ist, als du bisher für dich von der ARGE bekommen hast. Die BAB ist, (wie das BAFöG) nicht als "bedarfsdeckende" Leistung konzipiert. Es trifft also nicht zu, dass man in Ausbildung immer besser gestellt sei als mit ALG II. Sollte es so sein, so könnte noch ein Antrag bei der ARGE auf einen Wohnkostenzuschuss nach § 22 Abs.7 SGB II helfen. Diese Regelung soll das Problem der mangelnden Bedarfsdeckung der Ausbildungsförderung einwenig abmildern, hat aber auch noch ihre Lücken

Mit Minus musst du / müsst ihr gar nicht rechnen, denn in Ausbildung oder unter Arbeit bist du /seid ihr immer besser gestellt, als unter Nur-ALG2-Bezug.
wenn es deine ersten ausbildung ist dann haste keinen hartz4 anspruch mehr. du musst bab beantragen. zitat von einem sachbearbeiter: "wer dem grunde nach bab berechtigt ist, ist nicht mehr hartz4 berechtigt" dein kindergeld wird dann bei deiner freundin mit angerechnet. wie sich das mit dem lehrlingsentgeld verhält weiß ich nicht genau. der sachbearbeiter sagte mir das das dann auch bei der freundin angerechnet werden darf. kann ich mir aber nicht vorstellen weil es ja beim bab schon angerechnet wird. am besten machste mal nen termin bei der arge und fragst da mal direkt nach.