gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
56 

Wieviel Verspätung muß ein Zug haben, damit man eine Entschädigung kriegt?

gefragt von piasofie am 29.03.2007 um 9:34 Uhr

2Stunden wegen technischem Defekt, Anschlußzug verpaßt und schließlich die letzten Kilometer mit dem Taxi. Kriegt man da eine Entschädigung?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Reisen x 2.992 Zug x 552 Entschädigung x 77 Fahrplan x 48 Verspätung x 45

anonym
beantwortet von pfarrjugendgruppe am 30. März 2007 00:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier ist ein Link für die Beantwortung:

http://www.biallo.de/infothek/Zugverspaetung.htmlhtm

Wichtig ist dabei, dass man sich die Verspätung möglichst vom Zugbegleiter auf der Rückseite des Tickets mit Zangenabdruck bestätigen lässt - besonders bei Tickets, die keine Zugbindung wie beispielsweise die Sparpreise haben. Andernfalls ist es oft schwierig nachzuweisen, dass man tatsächlich mit diesem Zug unterwegs war. Die Verspätungsminuten hingegen sind bei der Bahn auch selbst gespeichert.


krucker
beantwortet von krucker am 29. März 2007 11:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da ist noch viel im Fluß. Vor einem Jahr gab es einen Gutschein über zehn Euro bei einer Verspätung eines Fernzuges (nicht Nahverkehr) von mehr als einer halben Stunde. Wichtig: Die Verspätung muss auf einen Fehler der Bahn zurückgehen! Wenn schon im Fahrplan steht, dass mit Verspätungen zu rechnen ist, gibt es nichts. In einem Werbespot behauptet die DB, sogar Übernachtungen würden bezahlt. Schöne Werbung!!

Kommentar von C8fa8e7e3918dd09ebe0b6520e8e0550smallkrucker am 29. März 2007 11:51

Eigentlich sollten wir über die jetzigen Regelungen froh sein. Sollten die Forderungen der Berliner Opposition erfüllt werden, müssten alle Fahrkarten um mindestens zehn Prozent teurer werden. Ich sage nicht, dass diese Wünsche fehl am Platze wären! Sie müssen aber bezahlt werden. Was Deine Frage betrifft: Wenn Du nicht sofort sowohl beim Zugbegleiter und beim Service-Point Forderungen angemeldet hast, sehe ich schwarz für eine Erstattung.

Kommentar von C8fa8e7e3918dd09ebe0b6520e8e0550smallkrucker am 29. März 2007 11:51

Eigentlich sollten wir über die jetzigen Regelungen froh sein. Sollten die Forderungen der Berliner Opposition erfüllt werden, müssten alle Fahrkarten um mindestens zehn Prozent teurer werden. Ich sage nicht, dass diese Wünsche fehl am Platze wären! Sie müssen aber bezahlt werden. Was Deine Frage betrifft: Wenn Du nicht sofort sowohl beim Zugbegleiter und beim Service-Point Forderungen angemeldet hast, sehe ich schwarz für eine Erstattung.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.