Ich bin der Ansicht, dass man bei einem Minijob genauso die gesetlichen 24 Tage Urlaub hat. Meine Bekannte denkt aber anders. Sie hat einen Minijob, bei dem sie 2 Tage in der Woche 3 Stunden arbeiteitet. Bei 24 Tage Urlaub, würde sie allso auf 3 Monate frei machen kommen (hat übrigens noch einen anderen Minijob, wobei sie 5 Tage und jeweils 4 Stunden arbeitet). Wie ist das eigentlich bei einem Minijob, hat man da seinen gesetzlichen Anspruch oder gibt es da andere Regeln. Bei antworten bitte möglichst mit Paragraphen. Danke im Vorraus

Ne, ne ...
Es gelten die gesetzlichen 24 Tage. Aber nur bei ner 6-Tage-Arbeitswoche wie früher, aus der Zeit, aus der das Gesetz stammt.
Ist mit dem Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche vereinbart, beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch umgerechnet zwanzig Arbeitstage (bei 4-Tage-Woche: 16, bei 3-Tage-Woche: 12, bei 2-Tage-Woche: 8, bei 1-Tage-Woche: 6 Arbeitstage).

Falsche Denkweise.
Sie hat 24 Tage Urlaub.Bei 5 Tagen/Woche wären das also 3 Wochen und 4 Tage und nicht 3 Monate, bei 6 Tagen/Woche also 3 Wochen. Das wird im Arbeitsvertrag geregelt mit wieviel Tagen die Woche gerechnet wird. Wenn sie 2 Tage in der Woche arbeitet usw, usf.
Sukram71 am 1. Juli 2009 09:26 Bei ner 5-Tage-Woche hat man nur 20 Tage Urlaub, usw.. Sinn ist, dass jeder 4 Wochen Urlaub hat. Die 24 Tage stammen aus der Zeit, als jeder auch Samstags arbeiten musste.
Hi, gesetzlicher Urlaub = 24 Werktage (Montag bis Samstag - 6 Tage die Woche) = 4 Wochen Urlaub! Das ist so im Gesetz festgelegt, einem Minijobber stehen diese 4 Wochen Urlaub ebenso zu - folglich gilt diese Rechnung: 2 Wochenarbeitstage * 4 Wochen = 8 benötigte Urlaubstage (den rest hat sie ja eh frei) und viel mehr wird von den meisten mittelständigen Arbeitgebern auch nicht gewährt.

Schnuffduff am 1. Juli 2009 09:23 Ich wollte dir eigentlich hier den Link von der Minijobzentrale rein setzen aber hier funktioniert es mal wieder nicht...dann gib mal bei google minijobzentrale ein da kannst du dann alles nach lesen

Laut Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage .Als Werktage gelten alle Kalendertage,die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.Das heißt,es gibt vier Wochen Urlaub,egal ob z.B.Vollzeit mit 6 Arbeitstagen pro Woche oder Mini-Job mit zwei Arbeitstagen pro Woche.