
20 Arbeitstage bei einer 5-Tagewoche und 24 Tage bei einer 6-Tagewoche ist der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland.

Grundsätzlich, was im Tarifvertrag steht. Eine allgemeine Antwort gibt es darauf nicht.
Scheesama am 9. September 2008 13:21 Es gibt den gesetzlichen Mindesturlaub,den kein Arbeitgeber unterschreiten darf.

Die gesetzliche Mindesturlaubsdauer beträgt 24 Wertage, d.h. vier Wochen, da auch der Samstag ein Werktag ist. Das BUrlG geht von einer 6-Tagewoche aus. Die Umrechnung in Arbeitstage erfolgt nach der Formel: 24 ./. 6 X Arbeitstage/Woche. Bei einer Woche mit 5 Arbeitstagen ergibt sich somit ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen. Tarifverträge und auch Arbeitsverträge sehen allerdings oft wesentlich mehr Urlaub vor. Für schwerbehinderte Menschen richtet sich der Urlaubsanspruch nach § 125 SGB IX.

Bei einer 5 Tageswoche sind das mindestens 20 Urlaubstage im Jahr, bei einer 6-Tageswoche sind das 24 Tage Urlaub im Jahr.
Alles darüber hinaus ist Kulanz oder im Tarifvertrag geregelt.
Die Anzahl der Urlaubstage ist oft im Tarifvertrag geregelt. Wenn es keinen gibt, kann die Anzahl der Arbeitstage frei verhandelt werden, und sollte auf jeden Fall im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Abweichungen, aber nur nach oben, kann ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitgeber regeln!
Das stimmt,aber die Frage war nach "grundsätzlich".