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wieviel urlaub hat man grundsätzlich im jahr?

gefragt von katjuscha79katjuscha79 am 09.09.2008 um 13:15 Uhr
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Recht x 35.346 arbeit x 14.591 urlaub x 9.165

Scheesama
beantwortet von Scheesama am 9. September 2008 13:17
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20 Arbeitstage bei einer 5-Tagewoche und 24 Tage bei einer 6-Tagewoche ist der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 9. September 2008 13:28

Abweichungen, aber nur nach oben, kann ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitgeber regeln!

Kommentar von Aeb3c463c4cd43dd2ca65e6ad9242b38smallScheesama am 9. September 2008 14:31

Das stimmt,aber die Frage war nach "grundsätzlich".


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 9. September 2008 13:16
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Grundsätzlich, was im Tarifvertrag steht. Eine allgemeine Antwort gibt es darauf nicht.

Kommentar von Aeb3c463c4cd43dd2ca65e6ad9242b38smallScheesama am 9. September 2008 13:21

Es gibt den gesetzlichen Mindesturlaub,den kein Arbeitgeber unterschreiten darf.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 9. September 2008 13:29
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Die gesetzliche Mindesturlaubsdauer beträgt 24 Wertage, d.h. vier Wochen, da auch der Samstag ein Werktag ist. Das BUrlG geht von einer 6-Tagewoche aus. Die Umrechnung in Arbeitstage erfolgt nach der Formel: 24 ./. 6 X Arbeitstage/Woche. Bei einer Woche mit 5 Arbeitstagen ergibt sich somit ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen. Tarifverträge und auch Arbeitsverträge sehen allerdings oft wesentlich mehr Urlaub vor. Für schwerbehinderte Menschen richtet sich der Urlaubsanspruch nach § 125 SGB IX.


Eselin
beantwortet von Eselin am 9. September 2008 13:25
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ist auch altersabhängig


anonym
beantwortet von Lissa am 9. September 2008 13:20
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moon73
beantwortet von moon73 am 9. September 2008 13:20
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Bei einer 5 Tageswoche sind das mindestens 20 Urlaubstage im Jahr, bei einer 6-Tageswoche sind das 24 Tage Urlaub im Jahr.
Alles darüber hinaus ist Kulanz oder im Tarifvertrag geregelt.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 9. September 2008 13:17
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Die Anzahl der Urlaubstage ist oft im Tarifvertrag geregelt. Wenn es keinen gibt, kann die Anzahl der Arbeitstage frei verhandelt werden, und sollte auf jeden Fall im Arbeitsvertrag festgehalten werden.


anonym
beantwortet von newcomer am 9. September 2008 13:17
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