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Wieviel Urlaub fällt weg, wenn ich ab August nur noch 4 Tage die Woche (statt 5 Tage) arbeite

gefragt von ulrike1974ulrike1974 am 19.04.2007 um 19:33 Uhr

Ab August ändert sich meine Arbeitszeit: bislang arbeite ich 5 Stunden täglich Mo - Fr. Ab August arbeite ich 6,25 Std. täglich, Mo - Do. Freitags hab ich dann frei. Die Anzahl der Wochenstunden bleibt gleich. Insgesamt habe ich 25 Tage Jahresurlaub. Daraus werden ab 2008 im Zuge der Umstellung 20 Tage Jahresurlaub (25 : 5 x 4 = 20). Aber wie verhält sich das bei meinem Arbeitszeiten-Wechsel ab August? Wieviele Tage kriege ich abgezogen?

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Urlaub x 9.126 Berechnung x 184 4-Tage-Woche x 1

waterlilies
beantwortet von waterlilies am 19. April 2007 19:42
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Du rechnest einfach 25 Urlaubstage geteilt durch 12 Monate mal 7 Monate, das sind 14,583 Tage. Gerundet also 15 Tage. Dann ab 1. August 20 Urlaubstage geteilt durch 12 Monate mal 5 Monate, das sind 8,333 Tage. Wieder gerundet also 8 Tage.

15 Tage und 8 Tage sind 23 Urlaubstage heuer wenn du ab ersten August 4 Tage arbeitest.

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 19. April 2007 19:51

danke, ähnliches hab ich mir schon gedacht... mal schauen, welche rechnung unsere arbeitsrechtlerin mir morgen eröffnet... ich hatte gerecht: aug-dez = 5 monate; pro monat rund 2 tage urlaub = 10 tage; 10 tage : 5 tage x 4 tage = 8 tage; 10-8=2; also werden 2 tage gestrichen, was du ja auch raus hast auf´s jahr gerechnet (25-23=2). sie sagte heute, das sei falsch so, sie werde mir das morgen genau berechnen. schaun mer mal.


schurke
beantwortet von schurke am 20. April 2007 08:43
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Die Länge des Urlaubes ändert sich nicht. Nur das der Freitag jetzt nicht mehr mitgezählt wird. Bei Urlaub und Krankheit zählt das Lohnausgleichsprinzip, es wird das bezahlt, was Du üblicher weise (die letzten 13 Wochen im Durchschnitt)gearbeitet hast. Wenn Du Freitags nie arbeitest, bekommst Du auch nichts bezahlt wenn er auf eine Urlaubs-, Krankheits- oder Feiertag fällt. Natürlich darst Du dadurch nicht mehr Urlaubsanspruch haben als die Vollzeitmitarbeiter oder die, die jeden Tag ein paar Stunden arbeiten. D.h. wenn Du jetzt vier Wochen Anspruch hast (20 Tage) dann sind es ohne Freitag 16 Tage, macht ja dann auch vier Wochen.


anonym
beantwortet von funsinn am 19. April 2007 20:01
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Das hängt bestimmt auch vom Tarifvertrag ab....

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 20. April 2007 11:52

sorry, aber für rechtsanwaltsfachangestellte gibt´s noch keine tarife - wir müssen noch, jede für sich, mit den chef´s verhandeln....


ulrike1974
beantwortet von ulrike1974 am 20. April 2007 12:03
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DANKE FÜR EURE HILFE; ich hab das jetzt so erklärt bekommen: Mein Urlaubsanspruch beträgt 5 Wochen pro Jahr. Wir rechnen im August hoch, wieviele Wochen ich schon Urlaub hatte; kommen dabei jetzt 2 Wochen raus, stehen mir noch 3 Wochen zu; bei einer 4-Tage-Woche sind das dann umgerechnet 12 Tage (3x4), die ich noch frei nehmen kann. Stichtag zur Berechnung ist also der 01.08. und Grundlage die bis dahin genommene Urlaubszeit. Ganz schön kompliziert - aber im Nachhinein doch logisch ;-))


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 19. April 2007 23:05
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Je nach Alter bzw. Tarifvertrag stehen Dir z.B. 30 Urlaubstage zur Verfügung. Wenn Du Urlaubstag mit Arbeitstag jetzt gleichsetzt, hast Du pro Woche 4 Urlaubstage.

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 20. April 2007 11:56

ich habe einen anspruch von 5 wochen pro jahr. bei einer 5 tage-woche sind das 25 tage, bei einer 4 tage-woche 20 tage. die urlaubsberechnung wird sich also so anpassen, dass ich insgesamt auf´s jahr gerechnet 5 wochen urlaub hab.


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