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wieviel unterhalt muss ich für eine 15 jährige tochter zahlen

gefragt von milli123 am 18.05.2009 um 12:42 Uhr

ich hatte mit meiner exfrau eine private vereinbarung von 200 € unterhalt .hab im schnitt ca 1300 - 1400 netto verdient. bin seid 2 monaten arbeitslos bekomme gerade 1000€ und kann derzeit die 200 € nicht halten .. nun will meine ex frau 295 € .. was kann ich tun da ich mir keinen anwalt leisten kann ?


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anonym
beantwortet von crazyone1989 am 18. Mai 2009 12:44
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Oh mann, auf private Vereinbarungen lässt man sich doch nicht ein....

Klär das mit dem Jugendamt, schilder die Situation. Wenn du eh nur 1000 hast kann dir sowieso keiner was nehmen. Aber die Forderung der Ex ist dann auch nicht zulässig, wenn es nur eine Vereinbarung zwischen euch war. Sie kann ja nicht einfach beliebig viel Unterhalt von dir verlangen.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 18. Mai 2009 12:45

Das ist falsch! Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c ZPO können durch das Familiengericht herabgesetzt werden.

Kommentar von crazyone1989 am 18. Mai 2009 12:47

Können ja, aber nicht einfach so... Die Herabsetzung müsste schon gerechtfertigt sein. Aber da´s hier keiner riechen kann, ab zum Jugendamt, nachbohren!


Volker13
beantwortet von Volker13 am 18. Mai 2009 12:44
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Beratungshilfe beantragen und dann einen Anwalt aufsuchen.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 18. Mai 2009 12:45
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Jugendamt und Düsseldorfer Tabelle befragen.


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 18. Mai 2009 12:47
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Wenn Du wirtschaftlich nicht in der Lage bist einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, gibt es auch Anträge auf Rechtbeihilfe.


moon73
beantwortet von moon73 am 18. Mai 2009 12:47
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Beim Kindesunterhalt haben private Vereinbarungen keinen Wert, der Unterhalt richtet sich immer nach deinem Einkommen und dem Alter deiner Kinder. Und es zählt immer ein Selbstbehalt der dir bleiben muß. In deinem Fall verdienst du gerade zu wenig , d.h. du kannst gar keine 300 Euro Unterhalt leisten, mußt du nach Tabelle auch gar nicht. Dir bleibt ein Selbstbehalt von 770 Euro im Monat , da du nicht erwerbstätig bist und alles was darüber ist, geht an deine Tochter, zur Zeit also ca. 230 Euro.


anonym
beantwortet von tergenna am 18. Mai 2009 12:47
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hast du auch schon mal an deine Tochter und deine Exfrau gedacht? stell dir vor, deine Tochter würde bei dir wohnen. Dann müßtest du ja auch alles zahlen, dann ginge es ja auch. Deine Tochter (bzw. die Mutter) muß auch die Miete, das Essen, die Schule usw. bezahlen, die fragt keiner, ob das Geld dafür überhaupt da ist. Es MUSS einfach da sein.
Versuche doch, eine für euch alle akzeptabele Regelung zu finden (Alleine schon wegen deiner Tochter!!!)

Kommentar von milli123 am 18. Mai 2009 13:04

sicherlich denke ich daran.. es ist ja nicht das ich nichts zahlen will .. außerdem verdient meine exfrau selbst 1200 € plus kindergeld..

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 18. Mai 2009 15:09

Das einkommen der Mutter spielt keine Rolle, weil sie bereits Naturalunterhalt leistet.


Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 18. Mai 2009 12:43
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Das sollte für gewöhnlich ein Richter festlegen...


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