gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wieviel Unterhalt muß ich an meine Tochter zahlen?

gefragt von luna71luna71 am 23.06.2009 um 12:35 Uhr

Hallo, meine Tochter ( 13) möchte jetzt definitv zu ihrem Papa also meinem Ex-Mann ziehen. Zu allem psychischen Schmerz kommt dann noch, dass sich unsere finanzielle Situation dadurch ändern wird. Ich habe nur ein Einkommen netto von 450,00 € mein jetziger Mann von ca. 1300,00 € wir haben zusammen eine Tochter( 7) die in unserem Haushalt lebt, wofür wir 164,00 € kindergeld erhalten. Meiner anderen Tochter steht ja dann Unterhalt zu. Kann mir jemand sagen, ob und ich wieviel ich dann Zahlen muss. ich habe ja auch nicht viel. Mein Ex-Mann hat die ganzen Jahre immer nur 230,00 € monatlich bezahlt, ich war immer gutmütig weil er auch nie viel hatte. Umgekehrt weiß ich, wird er nicht so sein. Kann ich das was er jahrlang zuwenig bezahlt hat noch einfordern? Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen. Danke schonmal im voraus für die Antworten.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Kinder x 17.840 Unterhalt x 2.063

AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 23. Juni 2009 12:37
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dein Selbstbehalt liegt bei ca. 800 Euro; Du brauchst keinen Unterhalt bezahlen, allerdings bekommt Dein Ex das Kindergeld.


nicnac123
beantwortet von nicnac123 am 23. Juni 2009 12:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Leider muß du dann den regelunterhalt zahlen den du mußt alles tuhen um mehr Arbeiten zu können und mehr Geld verdienen ich mache das grade auch durch nur meine kleine ist erst 2 und mein großer ist 10 (für den soll ich zahlen und der papa lebt in luxsus und ich spare überall )


Maedelmami
beantwortet von Maedelmami am 23. Juni 2009 12:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Informiere dich vorsichtshalber beim Jugendamt darüber, da dein Mann dir gegenüber auch unterhaltsverpflichtet ist. Das hälftige Kindergeld musst Du aber abgeben, da es vorher ja vom Unterhaltsbetrag abgezogen wurde und Du nur den Zahlbetrag dann erhalten hast.


nero070
beantwortet von nero070 am 23. Juni 2009 12:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unterhalt nachträglich einfordern geht nicht wenn kein Titel bestand. Der Mindestunterhalt beträgt 240€. Dieser wäre zu leisten.


anonym
beantwortet von WilliPahl am 23. Juni 2009 12:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du solltest nicht unterschätzen, den "Kostenfaktor", deiner Tochter, wenn sie bei Euch wohnt. LASS sie ziehen und Du wirst dich wundern, wie ruhig Du wirst, nimm Dir Zeit für Deine neue Familie Tochter und Mann. Genieß es, daß der leibliche Vater sich jetzt mit der pupertierenden Tochter auseinandersetzten muß. Genieß es! und verdammt: hab bloß kein schlechtes Gewissen!! Ist ganz normal, daß Töchter zum Vater in diesem Alter tendieren!


Kolumna
beantwortet von Kolumna am 23. Juni 2009 12:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nachfordern kannst Du leider den Unterhalt nicht. Zahlen kannst Du nicht, denn Du hast noch ein anderes Kind mit Deinem jetzigen Mann. Dein Mann kann auch nicht zur Kasse gebeten werden!!! Aufpassen, das ist ungesetzlich!!! -machen sie aber gern. Das Jugendamt ist verpflichtet Dich in Sachen Unterhalt zu beraten. Also ich würde Dir raten, pack Deine Lohnbescheinigungen ein und geh zum Jugendamt. Sie müssen Dir sogar schriftlich bescheinigen, was Du und in welcher Höhe an Unterhalt zu zahlen hättest. Bei Dir kann eigentlich nur 0,00 rauskommen. Viel Glück!


anonym
beantwortet von verman27 am 23. Juni 2009 12:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es darf nur dein einkommen angerechnet werden,das von deiner 7 jahre alten tochter zählt nicht als eigenes einkommen und wird nicht mit einberechnet. also musst du keinen unterhalt zahlen da du weit unterm satz liegst.


anonym
beantwortet von fLexZ am 23. Juni 2009 12:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke bei einem Einkommen von 450€ musst du nichts abgeben, du musst halt nur das Kindergeld abgeben.

Kommentar von coroner am 23. Juni 2009 12:39

nichtmal das würde ich sagen, denn das Kindergeld steht meines wissens nach beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu - egal an welchem Ort der Lebensmittelpunkt des Kindes ist. Empfänger ist immer eine Person, die unterhaltspflichtige person kürzt dann in der regel ihren unterhalt entsprechend dem "entgangenen" Kindergeld.

Kommentar von jumba am 24. Juni 2009 07:34

nein das kindergeld steht dem zu der das kind bei sich wohnen hat. das muss nicht abgegeben werden, sondern der mann meldet es nur auf sich um u. die frau bekommt es automatisch nicht mehr.


anonym
beantwortet von SarahLynn am 23. Juni 2009 12:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast einen Selbstbehalt von etwas über 730€. Wenn du darunter leigst mußt du gar keinen Unterhalt bezahlen.

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 23. Juni 2009 12:38

mir wäre als hätte ich gehört das der Selbstbehalt höher liegt.

Kommentar von SarahLynn am 23. Juni 2009 12:44

Also bei 730 wars damals bei meinem heutiges Schwiegervater. ist drei jahre her..

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 23. Juni 2009 12:55

was ist denn SB etwas über 730€? 730,95€? Der SB von Arbeitslosen ggü. minderjährigen Kindern beträgt 770€, bei Berufstätigen sind es 900€


odemtann
beantwortet von odemtann am 23. Juni 2009 12:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nyrianne
beantwortet von nyrianne am 26. Juni 2009 10:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei mir war das ähnlich. Als er es endlich geschafft hatte - dachte er wer weiß was, ich ihm zahlen müßte und ging auch zum Anwalt, weil ich so viel gar nicht gehabt hätte (er wollte mir 23EUR zum Leben lassen).
Und auch er hatte über Jahre hinweg zuwenig bezahlt (als ich ihm das sagte, meinte er 'ist das mein Problem, wenn du das nicht merkst?'- und ich Esel wollte nur daß wir keinen Streit haben - und er bekam die Komplimente von seinen Freunden, wegen unseres guten Verhältnisses).
Also nr.1 - leider kann man das weder geltend machen noch irgendwie nachfordern (also verrechnen), wenn er aber vor Gericht gehen will, dann wäre es schon sinnvoll, daß dein Anwalt das vielleicht einfließen lässt - denn die Richter sind auch nicht dumm und seiner Forderung wird dementsprechend wie er sich verhalten hat, auch nachgegangen (zumindest war das bei mir so). Er wollte 576.- für zwei Kinder, ich hatte ihm (so wie er es in der Ehe gemacht hatte die Hälfte meines Einkommens (Pflegegeld)) angeboten = 300.- und bekommen tut er jetzt 285.- und ehrlich gesagt, warte ich nur drauf, daß er wieder zum Anwalt rennt, wenn meine Kleine in die Schule kommt. Da er meint, daß es mir dann zumutbar wäre, daß ich für ihn putzen gehe.
nr.2 Da deine (kleine) Tochter Schulpflichtig ist, kann es sein, daß er tatsächlich durchdrücken kann, daß du etwas zahlst. Wie schon Nero meinte, denke ich, daß es so um die 240€ liegen dürfte. Aber da kann dir vielleicht tatsächlich das Jugendamt weiterhelfen.
Lass dir nichts vormachen und geh es langsam an. Deiner Tochter wird nämlich bald klar, daß es auch beim Vater Regeln gibt, wahrscheinlich sogar mehr, denn er wird ihr sicher einen guten Teil der Hausarbeit aufladen (zumindest hat mein Ex das gemacht), gib ihr mal ein halbes bis ein Jahr, und mach von vorneherein klar, daß sie wieder kommen kann.
Kopf hoch - es wird schon!

Kommentar von Simple_avatar4smallluna71 am 26. Juni 2009 12:08

Vielen dank für die Tipps. Aber bei mir ist es so, dass ich netto 450,00 € habe, ich dachte laut Düsseldorfer Tabelle habe ich einen Slbstbehalt von 800,00 €. Ist das doch nicht so?

Kommentar von Ec6ef9c1a4dd4014d5093f9196cf7b18smallnyrianne am 26. Juni 2009 18:46

ja, so was dachte ich auch. Aber der Anwalt rechnete da irgendetwas rum und das Gehalt meines Mannes wurde irgendwie mit einberechnet und dann das ermittelt, was die Familie braucht und da kam dann irgendwas raus, was ich heute auch noch nicht begreife. Auch die Richterin hat das so ausgerechnet .. frag mich nicht, was das soll mit dem Selbstbehalt, der nicht wirklich berücksichtigt wird.
Für mich war das allerdings auch keine große Frage, ich war immer für meine Kinder da, und ich will sie auch nicht über den Tisch ziehen, wenn ich kann, dann bekommen sie was ich geben kann (und das wissen sie im Gegensatz zu ihrem Vater).


anonym
beantwortet von Alexandra76 am 24. Juni 2009 15:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo luna71, meine grosse Tochter fast 9 Jahre lebt seit 7 Jahren bei ihren Vater und ich hab nie Unterhalt zahlen müssen weil ich unter den Satz liege.Seit 3Jahren beziehe ich Hartz4 davor war ich verheiratet und da konnte mir kein Unterhalt fürs Kind abgezogen werden weil mein Mann nichts mit dem Kind zutun hat.

Mfg Alexa

Kommentar von jumba am 24. Juni 2009 17:47

bist stolz drauf?


Kessko
beantwortet von Kessko am 23. Juni 2009 12:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das steht in der Düsseldorfer Tabelle wieviel du zahlen mußt.

Kommentar von WilliPahl am 23. Juni 2009 12:47

MÜSSTEST!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.