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Wieviel Unterhalt bekomme Ich von meinen Eltern?

gefragt von Lapush am 21.01.2009 um 5:51 Uhr

Mein Vater verdient gerade genug Geld um sich selber über Wasser zu halten, meine Mutter ist Beamtin, Status A11. Ich bin Schülerin und derzeit zahlt sie mir 200 Euro aber das reicht nicht, damit ich mich Alleine durchbringen kann. Sie verdient auch zuviel Geld und deshalb bekomm ich nichts vom Jugendamt. Theoretisch wollen die das ich noch dort wohnen bleibe aber das geht nicht. Ich hab beim Amt nachgefragt und warte nun schon 2 Monate auf eine Antwort, wieviel ich bekommen würde. Weiß jemand wieviel Unterhalt sie mir zahlen müsste?

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recht x 35.003 unterhalt x 2.057

Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 21. Januar 2009 06:40
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Deine Eltern "schulden" Dir Naturalunterhalt; Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ausserstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren (§ 1603 BGB);

Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung fordern; ,(§ 1612a BGB)

Warum kannst Du nicht mehr zu Hause wohnen?;

Kommentar von Lapush am 21. Januar 2009 06:53

Nun, sie hat mich und meine Schwester rausgeworfen, da die Wohnung nun zu Klein ist, weil ihr neuer Freund eingezogen ist. Sie brauchte das Zimmer von Uns um daraus ihr Schlafzimmer zu machen. Außerdem kann ich und meine Schwester in dieser Umgebung, mit dem gesamten Rauch, ihrem Anfällen und Wutausbrüchen, ihren Alkoholexzessen nicht mehr umgehen. Wir können dort einfach nicht bleiben. Wir machen Abitur und müssen uns auf Dinge konzentrieren die Wichtiger sind und die in dieser Umgebung einfach nicht möglich sind. Danke für die einzige, hilfreiche Antwort.

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 21. Januar 2009 07:02

Natürlich steht Euch in dem Fall mehr Geld zu. Eure Mutter muß da schon für Miete, Energien, Krankenversicherung … aufkommen. Leider hast Du Dich im Einführungsschreiben sehr vage und undeutlich ausgedrückt. Sonst hätte ich treffender und hilfreicher geantwortet.

Wahrscheinlich wird sie dann allerdings auch nicht mehr lange Beamtin bleiben, wenn sie mehr in Ihre neuen Freunde (Lover & Alkohol) verliebt ist.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 21. Januar 2009 09:14

Diese Story stinkt zum Himmel! Da ist doch überhaupt nichts dran - Reine Vera.rsche!!!

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 21. Januar 2009 16:42

Absolute Zustimmung!!!!!


anonym
beantwortet von Klabauter am 21. Januar 2009 06:08
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Ohne Fleiß kein Preis.

Es geht auch, auf eigenen Füßen zu stehen, wenn man schon sagt 'daheim wohnen geht nicht'. Wer A sagt, muß auch B sagen.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 21. Januar 2009 06:01
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Dir steht das zu, was Deine Mutter Dir freiwillig gibt. Wenn man sein Essen und ein Dach über dem Kopf hat, ist das sehr viel Taschengeld – da noch Unterhalt zu verlangen ist wohl schon eine Unverschämtheit!

Andere müssen mit weniger Taschengeld auskommen.

Kommentar von 5c137f89760e378edaebc0a961131648smalllauser1 am 21. Januar 2009 06:02

etwas feiner formuliert, aber es trifft.

Kommentar von Lapush am 21. Januar 2009 07:01

tut es nicht.mein anwalt meinte beide kinder hätten einen anspruch von über 800 euro aber ich möchte doch nicht meine eigene mutter auf unterhal verklagen.mit 200 euro kann ich nicht mich und meine schwester durchbringen und es wäre echt nett wenn man mein problem ernstnehmen würde, ich stecke nämlich in einer richtigen zwickmühle

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 21. Januar 2009 09:13

Der Anwalt ist eine Pfeife - Null Ahnung! Schönen Gruß!


wernilein
beantwortet von wernilein am 21. Januar 2009 06:17
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moin,moin...in die Runde,

was willst du denn noch,wenn dir das nicht reicht,dann probiere es mit der Hälfte....


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