Wenn ich am 24.12. und am 31.12. Urlaub machen möchte, wieviel Tage muss ich da beantragen? Gibt es im Arbeitsrecht eine definierte Regelung? Wenn ja, welcher Paragraph ist das und unter welches Gesetz fällt das?

Das kommt auf die betriebliche Vereinbarung an, in vielen Betrieben ist der 24.12. komplett ein freier Tag, der 31.12. ein halber.

mich berät bei solchen Detailfragen immer mein Hausarzt ;-)

Ist in jeder Firma unterschiedlich. Bei uns ist es jeweils ein halber Tag.
Birte312 am 18. März 2008 09:08 Ja, ist meistens so! DH!
KleineFrage am 18. März 2008 09:15 bei uns auch...

Das Gesetz betrachtet den 24.12. (Heiligabend) und den 31.12. (Silvester) als gewöhnliche Arbeitstage.
Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Arbeitnehmer auch an diesen Tagen wie gewöhnlich arbeitet. Will der Arbeitnehmer an diesen Tagen Urlaub nehmen, so kann der Arbeitgeber hierfür jeweils einen ganzen Urlaubstag anrechnen.
Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann eine andere Regelung getroffen werden. (vgl. z.B. § 3 des MTV Banken)
Außerdem: Bekommen die Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, 1/2 Tag frei (ohne Anrechnung auf den Urlaub), so kann der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern, die an diesen Tagen nicht arbeiten, auch nur 1/2 Urlaubstag anrechnen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln.
Aber: beruht die 1/2tägige Freistellung auf einem Tarifvertrag, so gilt dies nur für diejenigen Arbeitnehmer, für die auch der Tarifvertrag gilt.
Wir brauchen für beide Tage einen GANZEN Urlaubstag.

Beim Arbeitgeber Bundesrepublik gelten beide Tage als Arbeitsbefreiung.

Das wird bei uns im Tarifvertrag geregelt. jeweils 1/2 Tag frei!