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Wieviel Tage Urlaub am 24.12. und 31.12.?

gefragt von beljanabeljana am 18.03.2008 um 9:06 Uhr

Wenn ich am 24.12. und am 31.12. Urlaub machen möchte, wieviel Tage muss ich da beantragen? Gibt es im Arbeitsrecht eine definierte Regelung? Wenn ja, welcher Paragraph ist das und unter welches Gesetz fällt das?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 18. März 2008 09:08
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Das kommt auf die betriebliche Vereinbarung an, in vielen Betrieben ist der 24.12. komplett ein freier Tag, der 31.12. ein halber.


Igelauge
beantwortet von Igelauge am 18. März 2008 09:37
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mich berät bei solchen Detailfragen immer mein Hausarzt ;-)


Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 18. März 2008 09:07
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Ist in jeder Firma unterschiedlich. Bei uns ist es jeweils ein halber Tag.

Kommentar von 4a1ce327716e6a4ca4365c30d94d7020smallBirte312 am 18. März 2008 09:08

Ja, ist meistens so! DH!

Kommentar von C857fa6ba465a7e2dbd0d6ec0c0d638bsmallKleineFrage am 18. März 2008 09:15

bei uns auch...


tommes85
beantwortet von tommes85 am 18. März 2008 09:21
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Das Gesetz betrachtet den 24.12. (Heiligabend) und den 31.12. (Silvester) als gewöhnliche Arbeitstage.

Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Arbeitnehmer auch an diesen Tagen wie gewöhnlich arbeitet. Will der Arbeitnehmer an diesen Tagen Urlaub nehmen, so kann der Arbeitgeber hierfür jeweils einen ganzen Urlaubstag anrechnen.

Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann eine andere Regelung getroffen werden. (vgl. z.B. § 3 des MTV Banken)

Außerdem: Bekommen die Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, 1/2 Tag frei (ohne Anrechnung auf den Urlaub), so kann der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern, die an diesen Tagen nicht arbeiten, auch nur 1/2 Urlaubstag anrechnen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln.

Aber: beruht die 1/2tägige Freistellung auf einem Tarifvertrag, so gilt dies nur für diejenigen Arbeitnehmer, für die auch der Tarifvertrag gilt.


Wir brauchen für beide Tage einen GANZEN Urlaubstag.

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 18. März 2008 09:35

Sehr gute und richtige Antworte. DH!

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 18. März 2008 09:48

korrekt ! DH


GuybrushThreepwood
beantwortet von GuybrushThreepwood am 18. März 2008 09:11
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Beim Arbeitgeber Bundesrepublik gelten beide Tage als Arbeitsbefreiung.





RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 18. März 2008 09:20
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Das wird bei uns im Tarifvertrag geregelt. jeweils 1/2 Tag frei!


Felix820
beantwortet von Felix820 am 12. Juni 2008 22:15
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bei uns 1/2


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