
Du bekommst ihn vom Arzt an dem Tag, an dem er Dich untersucht und die Krankheit festgestellt hat.
du bekommst den wenn du zum arzt gehst gleich mit. nix arzt.. nix schein
Gar nicht - den bekommst du nur wenn du krank bist und nicht warst, also an dem Tag den du beim Doc erscheinst und er befindet, dass du krank bist.

Ärtze dürfen nicht mehr zurückdatieren.
Wenn es ausreichend begründet wird, dann schon. Kann ja sein, dass Summy87, zwei Tage lang nicht in der Lage war, einen Arzt aufzusuchen und der Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung ab den ersten Krankheitstag verlangt. Das muss dem Arzt so erklärt werden.
Zickedeluxe am 6. November 2009 14:55 Der Arzt macht auch hausbesuche.....

Es gibt Ausnahmen: Ich bekam von meiner Ärztin einen AU-Schein rückwirkend, als ich bei ihr erst eine Woche nach Eintritt der Krankheit mich vorstellte. Doch das musste sie gegenüber der Kasse begründen, die hat das auch akzeptiert. Ich denke, neben den gesetzl. Fristen gibt es noch Ausnahmeregelungen. Gruß Magiks :-)
Ich kenne noch die Regelung, dass man im Krankheitsfall bis zu drei Tage ohne AU-Bescheinigung zu Hause bleiben kann. Du musst jedoch am ersten Tag den Betrieb telefonisch informieren und dann auch so schnell wie möglich zum Arzt. Spätestens am dritten Tag muss, falls die Erkrankung länger dauert, ein Arzt aufgesucht werden, der dann die AU-Bescheinigung rückwirkend ab den ersten Tag ausstellt. Ich hoffe, dass meine Info hilfreich ist.
manche sagen der arzt darf ihn eine woche später noch ausstellen, mache sagen zwei tage später, manche sagen garnicht.

Der wird dir vom Arzt in die Hand gedrückt wenn du in der Praxis warst und er entschieden hat, dass du für ein paar Tage aus dem Verkehr gezogen werden musst.
Aber wieviel tage danach kann ich denn noch zum arzt gehen??
Tastoom am 6. November 2009 14:34 Ein, oder zwei Tage.
Das kann noch geglaubt werden.
Bei mehr, mussst Du ganz ganz tolle Erklärungen bereit haben.
Wirklich ganz tolle Erklärungen.
Leon97531 am 6. November 2009 14:36 Du kannst wann immer du willst zum Arzt gehen.
Dein Arbeitgeber wird aber spätestens ab dem 3. Krankheitstag ein Attest verlangen.
Nein, ich habe eine woche zeit den schein abzugeben. aber es will mir kein arzt mehr einen austellen
Leon97531 am 6. November 2009 14:53 Du magst eine Woche Zeit haben den Schein abzugeben, das Datum und Untersuchung beim Arzt muss aber spätestens auf den 3. Tag der Krankheit laufen.
Wenn dir kein Arzt ein Schein ausstellt, bist du vielleicht nicht krank ?
Rückwirkend geht natürlich nicht, dies ist nicht Sinn und Zweck eines Krankenscheins.
Kyra700 am 8. November 2009 00:22 spätestens am 4. Tag musst du eine Krankmeldung dem Arbeitgeber vor legen, wobei das Wochenende mit zählt. Diese Frage wurde gestern weitreichend beantwortet...