Ich habe ein Arbeitsverhältnis mit 20 Stunden die Woche - 5 Tage a 4 Std., ich muss auch ab und an auch Samstag und Sonntag arbeiten, jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich nun 20 oder 24 Tage Mindesturlaub bekommen müsste, wegen der Definition von Arbeitstage (Mo-Fr) und Werktage (Mo-Sa), der Arbeitgeber gewährt 20 Urlaubstage und keine Sondervergütung für Sonn- und Feiertage. Wer kann mir dazu sagen was nun in meinem Fall gültig ist? Danke
20 stunden die woche innerhalb von etwa 5 tagen ??? Das ist ja nur ein 50% Job also hast sicher keine 20 tage oder mehr urlaub pro jahr.ich arbeite 45stunden die woche mit 5 tagen und mindestens einmal pro monat kommt noch ein samstag und/oder sonntag hinzu (also über 50 stunden) und dies mit 27 tagen urlaub pro jahr.
ich würde sagen,dass du anspruch hast auf maximal 10 tage pro jahr (50% job,also 50% urlaubsrecht)
bin mir aber nicht sicher,frag deinen chef,nicht uns
24 Tage Anspruch hast du bei 6 Tage Arbeit pro Woche. Wenn es allerdings einen Tarifvertrag gibt, gilt nicht die gesetzliche sondern der bessere Tarifvertrag. Ohne Tarifvertrag hättest du 20 Urlaubstag

20 Tage Mindesturlaub bei einer 5-Tagewoche. Wochenendarbeit muß der Arbeitgeber auch nicht extra vergüten, die Wochenendarbeit muß er dir aber als Freizeitausgleich geben.
Kommt auf den Tarifvertrag an. Sonntagsarbeit wird oft mit einem Aufschlag vergütet.

Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.Das gilt auch für den Jahresurlaub.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub.
Durch Tarif- oder Arbeitsvertrag kann auch ein längerer Urlaub vereinbart werden.
Bei Teilzeitbeschäftigten kommt es nicht darauf an,wieviele Tage sie in der Woche arbeiten,denn an den vier Urlaubswochen ändert sich nichts.
Wenn z.B.ein Arbeitnehmer pro Woche 2 Tage arbeitet,kann er vier Wochen Urlaub nehmen, wobei er 2 Tage pro Woche als bezahlten Urlaub angerechnet bekommt.

Kommt drauf an, wie alt du bist.
bitmap am 7. August 2009 20:35 Nö, darauf kommt es nicht an. Zumindest nicht im Bundesurlaubsgesetz.

20 tage oder wie alt bist du? Das ist nämlich wichtig
Alter spielt keine Rolle.

6-Tage-Woche = 24 (Werk)tage
5-Tage-Woche = 20 (Werk)tage
4-Tage-Woche = 16 (Werk)tage
... usw.
Falsch. Siehe Bundesurlaubsgesetz. Die Angaben sind falsch. Wir haben eine 5-Tage-Arbeitswoche mit min. 24 Urlaustagen/Jahr. Wenn man am Sonntag arbeitet, muss man natürlich einen anderen Tag frei bekommen.

Lt. Gesetz: 24 WERKtage. Der Samstag ist in D'land ein Werktag. Arbeitest du am Sa + So nicht, sind das 20 ARBEITStage.
Es spielt keine Rolle, an welchen Wochentagen Du arbeitest und wie viele Stunden. Du hast ja auch nur 4 Stunden pro Tag Urlaub. Wenn es keine andere Vereinbarung/Tarifvertrag gibt, hast Du 20 Tage
Leute,es gilt das Bundesurlaubsgesetz: 24 Tage und nicht 20!
Urlaubstage werden nach den Arbeitstagen kalkuliert, unabhängig der Arbeitsstunden. D.h. bei 5 Tagen Arbeit, bekommt man die normalen Urlaubstage die die Firma anbietet. Also bei dir 20 Tage. Du fehlst also 4 Std. x 20 Tage. Demenstprechend verringert sich die Kalkulation je nach Anzahl der Arbeitstagen.
''dass du anspruch hast auf maximal 10 tage pro jahr''
Irrtum. Der Urlaub wird nach der Anzahl der Tage gewährt, die in der Woche gearbeitet werden, nicht nach den Stunden.