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Wieviel Rechte hab ich als Großmutter ?

gefragt von mari45 am 27.02.2008 um 20:20 Uhr

Hallo zusammen,ich hoffe man kann mir hier ein wenig helfen.Ich habe eine Tochter (24) mein jetztiger Mann hat sie vor 15 Jahren auf ihren eigenen Wunsch hin adoptiert. Mein erster Mann war skrupelos,hat meine Tochter missbraucht usw.Nun erfahren wir,das meine Tochter ( mittlerweile selbst Mutter-Tochter 6J.)seid 3 Jahren wieder Kontakt hat zu ihrem Leiblichen Vater.Doch nun ist sie so böse auf mich weil ich es nicht"kapieren will" wie sie sagt und will mir das Kind entziehen.Ich möchte sie ihr ja nicht wegnehmen, nur den Kontakt nicht verlieren.Ich hatte die Kleine bei mir bis sie 2 war,da sie das Kind damals abgeben wollte zur Adoption. Ich weiß nicht wie ich mich


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. Februar 2008 20:40
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In Deutschland zumindest haben Großeltern gegen den Willen der Erziehungsberechtigten kein eigenständiges Recht auf Umgang mit dem Enkelkind.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 27. Februar 2008 20:58

lt. bgb § 1685 aber schon.

oder verstehe ich das falsch?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 27. Februar 2008 21:03

Angesichts der vier Jahre ohne Kontakt wird der Umgang hier wohl kaum dem Kindeswohl dienen. Die Vorschrift ist eng auszulegen.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 27. Februar 2008 21:08

man weiß es ja nicht, sie schreibt , sie habe das kind bis zum 2.lebensjahr groß gezogen.

von nichtkontakt in den anderen jahren schreibt sie nicht.

sehr verworrene umstände, vor allem wohl für so ein kind.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 27. Februar 2008 21:14

Ich sehe es immer skeptisch, wenn jemand von SEINEM RECHT auf ein Kind spricht; insbesondere, wenn die Eltern, oder hier die Mutter, übersteuert werden sollen. Dient normalerweise nicht dem Kindeswohl. (Nur das zählt.) Erfahrungswert.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 27. Februar 2008 21:18

nach näherem lesen.. , denke ich du hast absolut recht, wahnsinn...

Kommentar von mari45 am 27. Februar 2008 21:24

Ich hatte immer Kontakt mit meiner Enkelin.Sie ist bis jetzt jedes 2 wochenende hier, weil meine Tochter Party machen möchte

Kommentar von mari45 am 27. Februar 2008 21:31

Es tut mir leid, entweder habe ich mich falsch ausgedrückt, oder man hat mich falsch verstanden. Ich rede nicht von MEINEM Recht. Ich dneke an die Kleine, die leidet ohne Ende. Ich kann nicht alles aufführen, da müßte ich alles von meiner Tochter erzählen und das ist es auch warum ich noch nicht beim Amt war, denn ich denke dann würde man ihr das Kind nehmen.Und ich sagte ja auch nicht das ich das möchte.


Brittchen
beantwortet von Brittchen am 27. Februar 2008 20:24
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Als Oma hast Du ein Recht auf Deine Enkelin,kannst auch Besuchsrecht einklagen usw.einfach mit einem Anwalt in Verbindung setzen,die helfen Dir da weiter

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 27. Februar 2008 20:29

Bist Du da sicher, Brittchen? Hast Du Quellen, bitte?

Kommentar von F310aba0d6d8ff60c2101491599919c4smallBrittchen am 27. Februar 2008 20:31

Ich bin mir da ziemlich sicher,aus eigener Erfahrung. Ich gucke aber grad mal,wo sowas noch genauer beschrieben ist! Hier:Besuchsrecht der Großeltern

An sich haben (auch) Großeltern ein gesetzlich geregeltes Besuchsrecht.

Das Verkehrsrecht der Großeltern zu ihrem Enkelkind ist ein schwächeres als das der Eltern zu ihrem Kind.

Wenn das Wohl des Kindes den persönlichen Kontakt mit den Großeltern wünschenswert erscheinen läßt, muß auch von den Eltern verlangt werden, dass sie eine Atmosphäre schaffen, die einen solchen Kontakt ermöglicht.

Aber auch die Großeltern haben bei Ausübung des Besuchsrechtes alles zu vermeiden, was zu einer Störung des Familienlebens oder ihrer Beziehungen zu dem Kind führen könnte.

Die Feindschaft des Elternteiles, bei dem sich das Kind befindet, mit dem das Besuchsrecht anstrebenden Großelternteil ist nicht geeignet, dem Großelternteil das Besuchsrecht zur Gänze abzusprechen.

Quelle: www.familienrecht.at/index.php?id=1316

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 27. Februar 2008 20:44

Irgendwie habe ich ein de ja'vue (oder wie auch immer das geschrieben wird), aber ich kann es noch nicht richtig einschätzen, woher das kommt.

Derweilen: danke, Brittchen!

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 27. Februar 2008 22:23

Ich weiß aber nicht, ob österreichisches Recht und deutsches Recht hier ähnlich gelagert sind...

Kommentar von F310aba0d6d8ff60c2101491599919c4smallBrittchen am 28. Februar 2008 08:13

Das war das einzige,was ich auf die schnelle gefunden hab,aber kannst mir glauben,Großeltern haben ein Recht auf die kleinen ;o)


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 27. Februar 2008 20:25
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das klingt ja ganz furchtbar deine geschichte.

aber, dass deine tochter zu ihrem vater kontakt hat, wirst du ihr nicht verbieten können.

sie ist alt genug und muss selber wissen was sie tut.

in bezug auf deine enkelin, müsstest du noch einmal das gespräch mit deiner tochter suchen, denn es wird doch auch nicht zum vorteil für das enkelkind sein, wenn es die oma nicht mehr sehen darf.

ihr solltet da zum wohle des kindes eine alsbaldige und vernünftige einigung finden.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 27. Februar 2008 20:28

hier noch was zum nachlesen für dich.

http://www.pappa.com/recht/urt/Umgangsrecht-Grosseltern.htm


anonym
beantwortet von isahia04 am 27. Februar 2008 20:35
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Wir hatten/haben so einen ähnlichen Fall auch in der Familie.Aber auch meine Mutter hat mir den Kontakt -nach der Trennung meines Vaters- zu ihm untersagt bzw. äußerst übel genommen. Ich -als Betroffene- kann nur sagen(auch wenn ich Deine/Ihre Tochter nicht kenne) mit "Druck" geht das GANZE in die Falsche Richtgung.Da erreicht man nur das Gegenteil!! Auch ist sie ja noch sehr jung und muß ihre eigenen Erfahrungen machen - so schwer es auch ist!!Nur,weil sie mit 24 Jahren schon Mutter ist , heißt das ja noch lange nicht, dass sie Erwachsen ist. Übel, wenn man Kinder dazu benutzt (oder Enkelkinder)um sich Gehör zu verschaffen. Finde allerdings auch, sie muß sehr verzweifelt sein, wenn sie zu solchen Mitteln greift!! Hier ist Tolleranz gefragt - auch wenn es schwer fällt. Sonst habt ihr ggf.bald überhaupt keinen Kontakt mehr und der EX hat gewonnen. Alles GUTE!!

Kommentar von mari45 am 27. Februar 2008 20:43

Ich danke dir.Es tut mir selbst weh zu sagen,das meine Tochter keine Gute Mutter ist.Sie hatte viele verschiedene Partner in der Ehe,jeden hat sie meinem Enkelkind vorgestellt, sie mitgenommen zu den Eltern usw. Ehestreit hat die Kleine live mitbekommen, und meine Tochter hat eine ausdrucksweise, da bleibt mir die Luft weg. Ich hab einfach Angst um die Kleine


Valve
beantwortet von Valve am 27. Februar 2008 20:25
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Das ist aber alles sehr verstrickt. Ein Familientherapeut könnte da gute Arbeit leisten.





Gozilla
beantwortet von Gozilla am 27. Februar 2008 20:27
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Hat Du Angst wegen den Kinder? Da doch Deine Tochter auch mißbraucht worden ist. Wenn ja, rede einfach noch mal mit ihr und sag ihr was Dich bedrückt. Den Kontakt zu dem Vater kannst Du nicht verbieten.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 27. Februar 2008 20:29
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Ich rate Dir, dass einfach zu akzeptieren. Deine Tochter ist über die Misere aufgeklärt und es ist -leider- ihre Entscheidung. Vielleicht verstehen sich ihr leiblicher Vater und Deine Tochter inzwischen trotz alledem gut. Und ändern kannst Du da eh nichts. Mache gute Miene zum bösen Spiel, schon allein wegen Deiner Enkeltochter! Und ignoriere den Kontakt einfach. Obwohl "einfach" ist einfach gesagt es fällt sicher nicht leicht. Aber mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein.


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 27. Februar 2008 20:29
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zwichenmenschliche Probleme wird ein Anwalt nicht lösen können.....nimm nur Kontakt auf, wenn deine Tochter das auch will "nicht kapieren will" ?

Kommentar von mari45 am 27. Februar 2008 20:37

ja meine Tochter ist leider nicht einfach, ich muss zugeben das sie mich schon richtig fertig machen kann.Als ich es erfahren hab, hab ich gefragt warum.Doch an dem abend hat sie mich noch belogen und gesagt ich würd nur auf andere hören. Meinem Mann gegenüber hat sie es dann zugegeben.Ihr Mann meinte dann es hätte nur einen Hintergrund..Geld. Ihr Vater würd ihr alles kaufen. Ja leider ist sie so. Ihr Vater hatte damals Verbot sich uns zu nähern


anonym
beantwortet von mari45 am 27. Februar 2008 20:54
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Das Problem ist einfach, mein Schwiegersohn reicht nun die Scheidung ein,was auch völlig in Ordnung ist bei ihren Affären.Doch da sie dann finanziell schlecht da steht und sie ja gern gesehen hätte wenn er geblieben wäre, als Geldbeschaffer und Babysitter,dreht sie nun durch und hat ihn angezeigt wegen Körperverletzung usw. Sie findet auch immer " Freunde " die alles bestätigen. Leider :-( Und nun entsteht regelrecht ein Rosenkrieg - das Kind mitten drin. Und es kommen Dinge ans Tageslicht, von Meineid - Betrug usw. Ich weiß nicht wie ich reagieren soll. Obwohl sie mich nun nicht mehr sehen möchte.....aber sie ist doch meine Tochter. Doch sie treibt es auf die Spitze und riskiert noch eine deftige Strafe

Kommentar von Gutefrage.net Support am 27. Februar 2008 22:22

Liebe/r mari45,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,

Tim vom gutefrage.net-Support

Kommentar von mari45 am 27. Februar 2008 22:43

Ja natürlich, es tut mir leid, ich werde es beachten. Es war ein Versehen, ich bin heute das erste mal hier


(nach-) Denker
beantwortet von (nach-) Denker am 27. Februar 2008 21:06
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Nach neuester Rechtssprechung hast Du als Großmutter ein Umgangsrecht mit dem Enkel, wenn es - Achtung, Behördendeutsch! - dem Kindswohl dient; d.h. wenn davon auszugehen ist, dass dem Kind durch die vormals viell. enge(re) Bindung eine wichtige Bezugsperson fehlt.

Umgangsrecht definiert sich aber im Ernstfall auch über ein einfaches Besuchsrecht. Das wiederum bedeutet, Du darfst die Kleine regelmäßig sehen -- nicht unbedingt allein und ggf. nur für vorher streng begrenzte Zeit wie z.B. einen gemeinsamen Zoobesuch.

Der beschriebene Fall enthält einige Härten, die es Dir möglich machen (würden), über einen Anwalt, eine Beratungsstelle o.ä. Sonderregeln auszuhandeln.

Bitte behalte bei all dem vor dem eigenen das Wohl Deiner Enkelin im Auge!

Was den Kontakt zw. Deiner Tochter und ihrem Vater bzw. anderen Personen angeht, sind Dir (leider) die Hände gebunden. Die Frau ist rechtl. gesehen befugt, eigene Entscheidungen zu fällen -- auch, wenn sie Deinen Interessen und Überzeugungen widersprechen.

Und noch etwas: das Urteil darüber, ob sie eine gute Mutter ist, vermag zur gegebenen Zeit allein ihre Tochter zu fällen -- Du kannst lediglich Euer Verhältnis aus Deiner Sicht bewerten!

Kommentar von mari45 am 27. Februar 2008 21:27

Das Problem ist, wenn ich nicht eine vernünftige Lösung finde, gehen Nachbarn usw. zum Amt.Und ich sagte eben schon mal, trotz allem liebe ich auch meine Tochter. Ich habe immer alles für sie getan, obwohl sie mich richtig fertig machen kann

Kommentar von Simple_avatar7small(nach-) Denker am 27. Februar 2008 21:39

Sry -- was wollen denn die Nachbarn zur Anzeige bringen, dass Du Dich so unter Zugzwang siehst? Ich fürchte, ich verstehe nun nicht mehr ganz, worum es eigentlich geht...?!

Was Deine Tochter in ihrer (Noch-) Ehe tut oder läßt, geht in erster Linie die direkt beteiligten Personen etwas an. Ihr Mann (=Vater des Kindes?!) hat ja auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Kommentar von mari45 am 27. Februar 2008 21:49

Nein ihr noch Ehe Mann ist nicht der Vater. Die Nachbarn wollen zur Anzeige bringen das alle 2 Monate ein anderer Mann ein und aus geht.Das sie ihren Mann prügelt und in einer Umgangssprache brüllt obwohl das Kind dabei ist.Das sie mit dem Kind erst Nachts nach Hausekommt usw. Bisher wollte ich all das nicht wahr haben, doch nun habe ich Angst. Ich weiß nicht warum man angegriffen wird weil man sich sorgt.Würde ich alles so belassen und sagen, ok sie ist halt so, ist alt genug soll mal machen....und irgendwann würde was passieren....dann würde man mich auch angreifen. Ich wollte einfach nur Hilfe, einen Ratschlag. Denn ich sagte eben schon einmal, ich möchte ihr das Kind ja nicht weg nehmen, denn trotz allem liebe ich auch noch meine Tochter. Wäre es nicht so könnte ich zum Amt und zum Anwalt gehen, ohne schlechtes Gewissen wenn sie ihr das Kind wegholen. Ich weiß nicht wie ich mich genauer ausdrücken soll. 15 Jahre sind doch nicht so einfach in ein paar Sätzen erklärt.

Kommentar von Simple_avatar7small(nach-) Denker am 27. Februar 2008 22:12

Ich wollte Dich nicht angreifen oder Deine Sorgen kleinreden; aber die Eingangsfrage dreht sich um die Rechte als Großmutter -- was Du hier (be-) schreibst, ist eine ganz andere Baustelle.

Kommentar von mari45 am 27. Februar 2008 22:40

Es ut mir leid. Aber mich nimmt das alles so mit, und ich wollte irgendwie einen Anfang finden. ja vielleicht war die aussage " Recht als Großmutter "ungünstig gewählt. Aber wäre diese Sache mit dem leiblichen Vater nicht ans Tageslicht gekommen wäre und hätte manmich nicht weinend aus dem Haus meiner Tochter laufen sehen, hätte man mir niemals so viel erzählt denk ich.Klar wußte ich von den Männern in der Ehe und fand es auch nie in Ordnung, doch da hab ich immer nur gebeten das die Kleine doch nicht alles mitbekommen muss. Ja vielleicht hab ich zuviel vertraut was sie mir alles gesagt hat, aber man liebt seine Kinder doch und möchte ihnen nichts schlechtes, oder ihnen weh tun. Ich weiß, vielleicht klingt alles ein wenig wirr, es tut mir leid.Doch das kann man mir wirklich glauben, es geht mir um das Wohl des Kindes, nicht um mein Recht. Doch ich fühle mich mittlerweile so hilflos weil ich von allen Seiten höre ich solle was tun, sonst würde die Kleine im Heim landen, das ich schon nicht mehr weiß WAS ich tun soll. Natürlich möchte ich die Kleine auch nicht verlieren, aber das ist doch auch normal, oder ? Doch wie schütze ich mein Enkelkind, ohne meiner Tochter zu schaden ? Und dann kommt wieder die Frage, würde mein ExMann auch mein Enkelkind missbrauchen ? Verstehst du was ich meine ?

Kommentar von Simple_avatar7small(nach-) Denker am 27. Februar 2008 22:59

Das ist - bei aller Verworrenheit - sehr gut zu verstehen. Du hast genügend Gründe (genannt), die die Sorgen um Deine Enkeltochter rechtfertigen. Sei Dir aber bitte darüber im Klaren, dass ein amtliches Eingreifen Dich zunächst weiter von Deiner Tochter weg führt -- sie wird sich noch weniger verstanden, akzeptiert und unterstützt fühlen, wahrscheinlich bevormundet und angeklagt. Im günstigsten Falle erreichst Du mit der lößen Androhung dieses Schrittes schon ein Wachrütteln, Umdenken und Erkennen -- ggf. solltest Du hierbei aber selbst Unterstützung erfahren / einfordern.

Kommentar von mari45 am 28. Februar 2008 07:21

Wie schon erwähnt, ich weiß es erst seid ein paar Tagen. Als man es mir sagte habe ich sie gefragt, warum sie das gemacht hat, wo sie doch selbst immer wieder gesagt hätte das sie ihn nie wieder sehen wolle,da sie auch nur üble Erinnerungen hätte an ihn (ihren Erzeuger) so nannte sie ihn. Für sie gäbe es nur Papa (meinen Mann) und sie wollte auch nie das wir ihrem Bruder sagen das sie nur die Halbschwester sei. Doch sie brüllte mich nur an ich würde es eh nicht "kapieren" . Ich sagte sie solle es mir bitte erklären damit ich es verstehe. Doch leider ist sie so, das wenn sie etwas möchte und sich im Recht fühlt, sie abblockt und mich mit Missachtung straft. Ihre Schwiegermutter hatte nun ein Gespräch mit ihr, zu dem sie eine Bekannte mitnehmen sollte (den Grund aufzuführen wäre zu langwierig und mir auch sehr peinlich) sie fragte sofort " Es ist aber nicht meine Mutter ! Die will ich nicht mehr sehen " Ohne Erklärung. Und ich bekomme nur eine SMS, geh doch zum Amt und klag das Umgangsrecht ein. Doch wie gesagt,alles in ein paar Sätzen zu erklären geht wohl nicht. Und doch weiß ich, das ich meine Tochter noch immer liebe,denn sie ist doch mein Kind. Ein schwieriges, ja ich weiß, aber auch ein schwieriges lässt man nicht einfach fallen, oder ? Und mein Enkelkind möchte ich ganz einfach schützen.


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