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Wieviel private Telefonate sind im Büro erlaubt?

gefragt von petrovski am 05.02.2007 um 15:09 Uhr

Eine Kollegin bekam heute Vormittag einen ordentlichen Rüffel, weil sie zwei Mal beim Telefonieren ertappt wurde. Dabei dauerten die Gespräche nur ein paar Minuten. Gibt es denn Richtlinien?


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Reply


marxx
beantwortet von marxx am 5. Februar 2007 15:22
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Rein theoretisch sind Privattelefonate im Geschäft nicht erlaubt. Der Chef kann Telefonate verbieten, dulden oder nur diese nur unter strengstem Rahmen erlauben. Es gibt jedoch die sogenannten Callingcards. Dann kannst du das Geschäftstelefon benutzen, da ja dies auf deine Rechnung geht.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 5. Februar 2007 17:04

Deine Antwort berücksichtigt die Telefonkosten, jedoch nicht die "verquasselte" Arbeitszeit. Die ist in der Regel der höhere Kostenfaktor und deshalb oft das größere Problem für den Chef.


anonym
beantwortet von SaliCS am 5. Februar 2007 15:16
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Ofiziell ist sogar das telefonieren mit dem eigenen, privaten Handy vom Arbeitsplatz aus verboten. Du stellst dich während deiner Arbeit deinem Arbeitgeber zur Verfügung. Wie streng das nun wirklich in dem jeweiligen Betreib gahndhabt wird ist unterschiedlich und meist nicht schriftlich fixiert.


Joachim Radünzel
beantwortet von Joachim Radünzel am 6. Februar 2007 14:34
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Steuerlich ist jede Zuwendung bzw. private Nutzung in der Firma "Sachzulage" und in der Lohnabrechnung steuerpflichtig zu erwähnen. Wie z.B. auch die private Nutzung des Firmen-Wagens.
Sowas interessiert den Steuerprüfer brennend.
Vielleicht hast Du jetzt ein wenig mehr Verständnis für Euren Chef. Es ist nicht immer Schikane.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 5. Februar 2007 15:21
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Wenn man es sehr streng sieht, dann ist jede Benutzung der vom Betrieb zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel eine "Untreue" gegenüber dem Arbeitgeber, ebenso irgendwelche privaten Tätigkeiten während der vom Arbeitgeber bezahlten Zeit.

Wer während der Arbeitszeit privat telephoniert, der verstösst gleich gegen beide Regeln.

Zwar tolerieren viele Arbeitgeber gelegentliche, kurze Privattelephonate, aber das ist kein einklagbares Recht, auf das man als Mitarbeiter einen Anspruch hätte.


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