Im Fahrzeugschein ist keine Personenzahl eingetragen , das Womo verfügt über zwei Sitze mit ausgerüstetem Sicherheitsgurt - Fahrer und Beifahrersitz .
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Zitat aus einem Schreiben des Bayer. Innenministeriums: "Die Frage, in welchen Bereichen und unter welchen Umständen Personen in Kraftfahrzeugen befördert werden dürfen, ist zwar - abgesehen von den besonderen Fällen des § 21 StVO - in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht ausdrücklich und umfassend geregelt. Aus § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO i. V. m. § 35 a Abs. 2 StVZO ergibt sich jedoch, daß, abgesehen von den genannten Fällen des § 21 StVO, Personen in Kraftfahrzeugen nur auf Sitzen befördert werden dürfen und daß diese Sitze besonderen Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen. Deshalb ist es nicht zulässig, Personen auf der Ladefläche eines Pkw - Kombi zu befördern (entsprechendes gilt z. B. für das manchmal zu beobachtende Befördern von Kindern auf der Hutablage eines Pkw oder für das Befördern von Personen im Kofferraum oder auf nicht zugelassenen Sitzen oder sonstigen Einrichtungsgegenständen eines Wohnmobils)..."

wenn keine weiteren gurte vorhanden sind: 2
Worauf begründet sich diese Aussage ? StVO oder StVZO ?

Das steht in den Auto-Papieren. (Brief und Schein)
In den Papieren steht nichts .

Dann tippe ich mal auf 2
Ich wollte eine Antwort,keinen Lottoschein - entschuldige -
Nur so viel Personen, wie Gurte vorhanden sind!
Steht doch bestimmt auch irgendwo im Fahrzeugschein?
Ohne P-Schein darfst Du - so lange geeignete Sitze vorhanden sind und die Eintragungen im Fahrzeugschein es zulassen - 8 Personen transportieren.
das weiß ich,aber mit dem Leergewicht und zul.Gesamtgewicht , eine Sitzgruppe für ca.8 Pers., kann ich nicht die tatsächliche zu transportierende Personenzahl entnehmen.
das weiß ich,aber mit dem Leergewicht und zul.Gesamtgewicht , eine Sitzgruppe für ca.8 Pers., kann ich nicht die tatsächliche zu transportierende Personenzahl entnehmen.

so viele das jeder einen eigenen anschnaller hat dann z.b. wenn du 10 anschnaller hast darfst du 10 personen mitnehmen
stimmt nicht,ohne Personenbeförderungsschein darf ich nur bis zu 8 Personen befördern - StVO -
Danke,das ist ja schon recht präzise.Wie soll ich aber nun § 35a(5) StVZO verstehen - Vorrichtungen sollen vorhanden sein - brauche aber keine Gurte ?
Beckengurte sind in diesem Fall Mindestvoraussetzung.