Wieviel MWST nimmt man bei Fahrtkosten?

2 Antworten

Ganz egal um welche Art von Ausklagen es sich handelt,Verpflegungs-, Übernachtungs- und Kilometerpauschalen werden üblicherweise als Nettopreise verstanden. Man stellt also den vereinbarten Betrag in Rechnung (z.B. 30 Cent pro Kilometer) und schlägt die Mehrwertsteuer drauf. Diese wird nach dem derzeit gültigen Satz mit 19% berechnet.

Interessant wird die Frage, ob Versandkostenpauschalen inklusive oder zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet werden. Das hängt davon ab, was man vereinbart hat – was also im Vertrag oder in den AGB steht. Steuerpflichtig sind sie auf jeden Fall.

Ausgelegte Gelder, für die man Belege hat (z.B. Materialkosten, Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, an Dritte gezahlte Honorare, Hotelrechnungen), setzt man mit dem Nettopreis an, rechnet also vorher die Mehrwertsteuer heraus, und schlägt dann die eigene Mehrwertsteuer drauf. Sollte der Auftraggeber, wie es manchmal vorkommt, darauf bestehen, dass man die eigene Mehrwertsteuer auf den Bruttopreis aufschlägt, sollte man ihm nicht widersprechen: Das ist erlaubt und bedeutet für den Rechnungsaussteller einen kleinen zusätzlichen Gewinn.

Die MwSt ist da auch bei 19%, es gibt nur manchmal Unterschiede, wenn Du mit einem Taxi fährst. Da steht dann auf der Quittung entweder 7% oder 19% (z.B. wenn Du zum Flughafen fährst). Also, immer 19% aufschlagen, wenn Du Nettopauschalen angibst, bzw. 19% abschlagen, wenn Du Bruttopauschalen angibst. Ersteres ist die Regel :)