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wieviel muss man einem Gerichtsvollzieher zahlen, damit er mit das restliche Geld von meinem

gefragt von kathis1989kathis1989 am 30.07.2009 um 16:45 Uhr

ehemaligen Arbietgeber holt??

Ich war damals vor Gericht und habe einen zuspruch auf 4000€ bekommen. Er hat aber "nur" 3600 mir bezahlt. Nach etlichen Mahnungen hat er mir immer noch nicht mein restliches Geld überwiesen. Der Mann beim Gericht meinte, ich soll die Sache an einen Gerichtsvollzieher weiterleiten, damit er sich das Geld von meinem ehemaligen Chef holft. Wieviel muss ich dann dem Gerichtsvollzieher bezahlen wenn er sich das Geld holen soll? und bekomme ich dann das Geld wieder das ich dem Gerichtsvollzieher bezahlt habe?? Ich hoffe ihr verteht was ich meine. Danke schonmal

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Geld x 22.750 Gerichtsvollzieher x 132 Arbeitsgericht x 32

anonym
beantwortet von Mietnormade am 30. Juli 2009 16:52
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Ich persönlich würde eine Sperroptioption auf die Geschäftskonten ziehen. Bin mir sicher das wird Deinen Arbeitgeber gefallen. Wenn die Geschäftskonten erstmal mit einer Pfändung beaufschlagt werden rollt der Rubel gleich viel schneller. Ausserdem macht das guten Eindruck auf die Geschäftspartner.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 30. Juli 2009 16:54

und wie macht man des?

Kommentar von Mietnormade am 30. Juli 2009 17:00

Kontopfändung aufs Geschäftskonto.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 30. Juli 2009 16:47
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Wieviel es genau ist, weiss ich nicht. Da musst du nochmal beim Gericht nachfragen. Da beauftragst du ja auch den Gerichtsvollzieher.

Aber wenn er Erfolg hat, zahlt der Schuldner seine Gebühren und du bekommst dein Geld mitsamt der eingetriebenen Summe zurück.

Ist halt Risiko. Wenn du weißt, dass was zu holen ist, dann mach es.

Wenn der Gerichtsvollzieher erfolglos ist, bleibst du hingegen auf den Kosten sitzen.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 30. Juli 2009 16:48

Ja zu holen ist noch was der hat noch seine Firma

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 30. Juli 2009 18:03

Tja dann - schick den GV da vorbei. Dann hast du bald alles beisammen und Ruhe. :-)


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 30. Juli 2009 16:47
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diese Kosten muß der ehemalige Arbeitgeber tragen, vorher einen Mahnbescheid erwirken

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 30. Juli 2009 16:48

woher bekomme ich diesen Mahnbescheid??

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 30. Juli 2009 16:50

Totaler Quatsch! Einen Mahnbescheid beantragt man am ANFANG des Rechtsweges. Du willst eintreiben und nicht die Richtigkeit deiner Forderung gerichtlich bestätigen lassen. Das ist ja bereits passiert.

Heißt für dich, du musst nur den GV beauftragen und der trabt los. Und das machst du am besten übers Amtsgericht.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 30. Juli 2009 16:52

Ja das Gerichtsurteil habe ich. und meine Gehaltsabrechnungen wo nur 800 drinnesteht statt 2 mal 1000


Sascher
beantwortet von Sascher am 30. Juli 2009 16:47
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anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 2. Dezember 2009 13:01
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antrag auf pfändungs-- und überweisungsbeschluß wenn du die konten kennst. mit dem original des vollstrb. titels zusammen zum vollstreckungsgericht rechtsantragstelle, evt. werden sie einen kostenvorschuss verlangen. rein theorhetisch wird der kostenvorschuss dann dort wieder mit gepfändet wenn er noch so viel hat. mfg,


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