wieviel muss ich für die Einkommenssteuer zurücklegen?
Hallo, ich bin hauptberuflich festangestellt und nebenberuflich als Einzelunternehmer selbständig, muss diese Einnahmen also mit der Lohnsteuererklärung und Einnahme-Überschussrechnung selbst versteuern. Bisher habe ich immer 30% der Einnahmen zurückgelegt, um damit im Rahmen der Einkommenssteuererklärung die anfallenden Steuern begleichen zu können.
Nun entwickeln sich meine Einnahmen mit der Selbständigeit besser, als erhofft, weshalb ich aktuell 50% der Bruttoeinnahmen zurücklege.
Meine Frage: bin ich mit diesen 50% auf jeden Fall auf der sicheren Seite, oder könnte das Finanzamt auch mehr, als 50% der Einnahmen als Einkommenssteuer fordern? Aktuell sieht es so aus: verheiratet, LSK III zu erwartenden Bruttojahreseinkommen 230 TSD.
Freue mich auf Eure Antworten (und ja, ich kann ja auch den Steuerberater fragen, aber wozu gibt es denn dieses schöne Forum...)
6 Antworten
Der Spitzensteuersatz liegt in Deutschland irgendwo bei 48% plus Soli plus Gewerbesteuer. Bei diesem Einkommen darfst du hier nicht mehr fragen. Da geh schnell zum Steuerberater. Vielleicht kann dich der noch beraten was am Jahresende zu tun ist um nicht so viel zahlen zu müssen. Rückstellung bilden, Investitionsrücklage, etc.
Nein; Der Grenz- und Höchststeuersatz bei der Einkommensteuer beträgt bei Ehegatten ab einem zu versteuernden Einkommen von 501.462,00 € 45 % zuzüglich Soli und Kirchensteuer. Die Gewerbesteuer belastet durch das Anrechnungsverfahren bei der Einkommensteuer fast gar nicht mehr.
die ca. 50% sind schon der absolute spitzenwert, mehr einkommenssteuer gibt es nicht.
aber denke dran, dass dein unternehmen, bei dem du fest angestellt bist, einiges an mitspracherecht bei der ausübung von nebenbeschäftigungen hat. so dasrfst du z.b. deiner firma mit der selbständigen arbeit keine konkurrenz machen oder deine freizeit nicht dafür opfern, z.b. tagsüber angestellt, nachts selbständig arbeiten.
wenn die das aber wissen und es weder deine arbeitskraft und deine tätigkeit beeinflußt, etwas völlig anderes ist, als der job, dann problemlos.
Der Grenzsteuersatz in der Splittingtabelle (Ehegatten Zusammenveranlagung) liegt ab einem zu versteuernden Einkommen von rd. 105.000,00 bis rd. 500.000,00 € bei 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Daher dürften die 50 % reichen. Aber hast Du Dich nicht bei der Gemeinde oder dem Finanzamt angemeldet? Dann hätte das Finanzamt nämlich Vorauszahlungen festgesetzt. Gibst Du Umsatzsteuervoranmeldungen ab? Wenn Ja, warum wurden dann keine Vorauszahlungen festgesetzt? Alles einigermaßen merkwürdig!
50% der Bruttoeinnahmen? Also ist Umsatzsteuer im Spiel? Oder meinst du damit nur ohne Einkommensteuerabzüge? Dann könnte natürlich Umsatzsteuer abzuführen sein??? - mindert aber deinen Gewinn
Sind die 230.000 mit den Einnahmen aus deiner Festanstellung und Gewinn (oder nur positive Einnahmen ohne Betriebsausgaben?)? In deiner Festanstellung werden bereits Steuern abgezogen. - Ich erwähne das, falls dein Name Programm ist ;)
Prinzipiell kannst du aber getrost vom Spitzensteuersatz (ohne Reichensteuer) ausgehen. Mit 50% sollte noch etwas übrig bleiben...
Alles in allem aber ein Fall für den Steuerberater, der auf die Fragen (und ein paar mehr) wahrscheinlich mehr Infos bekommt und auch richtige Antworten geben kann...
der Spitzensteuersatz liegt derzeit bei knapp 48 % (inkl. Soli-Zuschlag) bei der Sozialversicherung bist du eh im Höchssatz, also liegst du bei deinen 50 % im sicheren Rahmen