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Wieviel € monatlich zahlt eine Krankenkasse für einen Platz im Altenheim?

gefragt von mowgli am 08.02.2007 um 21:22 Uhr

Mich würde das dringenst interessieren. Wer kann mir sagen, wieviel € das monatlich ist und von was es abhängt wieviel die Krankenkasse übernimmt.


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 8. Februar 2007 21:25
2x
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Ich wäre überrascht, wenn die Krankenkasse hier überhaupt etwas zahlte, denn das ist allenfalls Aufgabe der Pflegeversicherung, wenn der Betreffende pflegebedürftig ist.

Im Normalfall muss der Platz im Altenheim mit der Rente finanziert werden und, falls die nicht reichen sollte, über die Sozialhilfe.

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 8. Februar 2007 21:32

Sozialhilfe erst dann, wenn alle Reserven (Sparbücher, Sparverträge, Lebensversicherungen, Haus und Land usw. usw.) verbraucht worden sind.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 9. Februar 2007 12:42

Das ist richtig!

Kommentar von Simple_avatar9smallReimund am 9. Februar 2007 18:14

Wobei nicht zu vergessen ist, daß auch die Kinder zur Kasse gebeten werden, wenn sie die Pflege nicht selbst übernehmen.


jwieczorek
beantwortet von jwieczorek am 9. Februar 2007 01:26
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Es kommt auf die Pflegestufe an, wieviel aus der Pflegeversicherung gezahlt wird. Die wird bei der Krankenkasse beantragt. Diese schickt dann ihren Medizinischen Dienst zur Begutachtung und dann dauert es u.U. noch Monate, bis der Bescheid zur Bewilligung oder die Ablehnung kommt. Ich habe noch die Sätze von 2006 vorliegen. Da bekam man für Pflegestufe 1: 1.023,00 Euro, Pflegestufe 2: 1.279,00 Euro, Pflegestufe 3: 1.432,00 Euro. Ich hoffe, ich konnte damit etwas weiterhelfen. Gruß J.W.


anonym
beantwortet von Rolfe am 11. Februar 2007 23:13
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Es gibt aber für den sog. "Elternunterhalt" glücklicherweise recht hohe Freibeträge. Erst müssen die Renten und Ersparnisse (allerdings gibt es auch hier einen kleinen Freibetrag, der unantatstbar ist) aufgebraucht werden, danach kommt die Pflegeversicherung - und wenn das immer noch nicht reicht, greift die Sozialhife, die sich dann aber ihre Kosten teilweise von den Unterhaltsverpflichteten (Kinder) zurückholen kann. Für Berufstätige liegt der unantastbare Freibetrag aber bei 1.250 EUR - hinzu kommen weitere Freibeträge für eigene Kinder und für die evtl. nicht berufstätige Ehefrau. Bei mir hat das Sozialamt bei 2.000 EUR netto sofort auf ihre Ansprüche verzichtet...


comarel
beantwortet von comarel am 5. Oktober 2007 23:41
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Kommt auf die Pflegestufe an. Wenn keine Pflegestufe anerkannt ist, dann kommt vielleicht ein Altenwohnheim in Frage. Dann allerdings muß alles selbst bezahlt werden.



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