Mich würde das dringenst interessieren. Wer kann mir sagen, wieviel € das monatlich ist und von was es abhängt wieviel die Krankenkasse übernimmt.
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Ich wäre überrascht, wenn die Krankenkasse hier überhaupt etwas zahlte, denn das ist allenfalls Aufgabe der Pflegeversicherung, wenn der Betreffende pflegebedürftig ist.
Im Normalfall muss der Platz im Altenheim mit der Rente finanziert werden und, falls die nicht reichen sollte, über die Sozialhilfe.

Es kommt auf die Pflegestufe an, wieviel aus der Pflegeversicherung gezahlt wird. Die wird bei der Krankenkasse beantragt. Diese schickt dann ihren Medizinischen Dienst zur Begutachtung und dann dauert es u.U. noch Monate, bis der Bescheid zur Bewilligung oder die Ablehnung kommt. Ich habe noch die Sätze von 2006 vorliegen. Da bekam man für Pflegestufe 1: 1.023,00 Euro, Pflegestufe 2: 1.279,00 Euro, Pflegestufe 3: 1.432,00 Euro. Ich hoffe, ich konnte damit etwas weiterhelfen. Gruß J.W.
Es gibt aber für den sog. "Elternunterhalt" glücklicherweise recht hohe Freibeträge. Erst müssen die Renten und Ersparnisse (allerdings gibt es auch hier einen kleinen Freibetrag, der unantatstbar ist) aufgebraucht werden, danach kommt die Pflegeversicherung - und wenn das immer noch nicht reicht, greift die Sozialhife, die sich dann aber ihre Kosten teilweise von den Unterhaltsverpflichteten (Kinder) zurückholen kann. Für Berufstätige liegt der unantastbare Freibetrag aber bei 1.250 EUR - hinzu kommen weitere Freibeträge für eigene Kinder und für die evtl. nicht berufstätige Ehefrau. Bei mir hat das Sozialamt bei 2.000 EUR netto sofort auf ihre Ansprüche verzichtet...

Kommt auf die Pflegestufe an. Wenn keine Pflegestufe anerkannt ist, dann kommt vielleicht ein Altenwohnheim in Frage. Dann allerdings muß alles selbst bezahlt werden.
Sozialhilfe erst dann, wenn alle Reserven (Sparbücher, Sparverträge, Lebensversicherungen, Haus und Land usw. usw.) verbraucht worden sind.
Das ist richtig!
Wobei nicht zu vergessen ist, daß auch die Kinder zur Kasse gebeten werden, wenn sie die Pflege nicht selbst übernehmen.