leider mußte ich meine mutter in ein pflegeheim geben - ihre rente sowie witwenrente reichen gerade so aus, um die erforderlichen kosten der pflegestufe 1 zu bestreiten. problem: zuzahlungen zur krankenkasse, zu medikamenten (teilweise Privatrezepte - also vollständig allein zu bestreiten), verbrauchen mindestens (zur zeit zahle ich für die privatrezepte, da sie es nicht bezahlen kann, sie die medizin aber dringend benötigt) ihre restrente. für eine tasse kaffe, einen saft oder gar eine fußpflege, geschweige denn einen friseurbesuch ist KEIN geld vorhanden. Frage: wieviel geld steht einem rentner zur eigenen verwendung monatlich zu (habe materielle hilfen nach sgb xii beantragt für meine mutter und heute eine ablehnung bekommen - begründung: die anfallenden kosten für die pflege können von den laufenden einnahmen in voller höhe gedeckt werden. ich verstehe die welt nicht mehr, (habe seit brieferhalt /ablehnung überall im internet versucht, meine taschengeldfrage beantwortet zu bekommen, mir schwirrt der kopf vor lauter paragraphen und schriftsätzen, die ich teilweise nicht verstehe, habe aber keinerlei antwort gefunden) nicht mal ein glas saft für 20 cent an der rezeption kann sich meine mutter mehr kaufen, sicher, ich versuche ihr ja finanziell unter die arme zu greifen, habe aber selbst drei kind
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94,80 € , beantrage eine "Ergänzende Sozialhilfe", erkundige dich bitte im im Pflegewohnheim.

Der Taschengeldsatz für Heimbewohner beträgt seit 1.1.2009 89.-- Euro. Findest Du im I-net unter HeimbewohnerTaschengeld.
riesig doll danke für die schnelle antwort, ein schönes we wünscht herzlich kerstin
Pflegestufe 1 ist die niedrigste Einstufung. Soll heissen: Es ist nach Meinung der "Fachleute" nur ein ganz geringer Pflegeaufwand nötig! Das hat aber mit dem ("Taschengeld" - diesen Begriff gibt es schon lange nicht mehr), nichts zu tun! Mittlerweile nennt sich das: Barbetrag zur persönlichen Verfügung! Ich schätze, dass Deiner Mutter etwa zwischen 90.00 bis 120,00 € zur Verfügung stehen. Wenn Du gesetzlich bestimmte Betreuerin bist, hast Du jederzeit die Möglichkeit, Einsicht in den aktuellen Kontostand zu bekommen. Manche Heime bezahlen vom Konto des Klienten z.B. Getränke, Frisör, Fusspflege usw. Mache, wenn Du Dir nicht ganz sicher bist, Druck!!! Zur Not schalte die Heimaufsicht (Ordnungsamt) ein!
vielen lieben dank für die superschnellen antworten, habe sämtliche unterlagen meiner mutter hier, auch kontounterlagen (sind 2.500 euro für die beerdigung auf dem konto - meine mutter rührt dieses geld nicht an, sie will damit unter die erde gebracht werden) - (das heim hat keine verfügung über das konto, da ein abbuchungsauftrag für die heimkosten laufen - hab ich vor 1 1/2 jahren veranlasst, jedoch ne ablehnung materieller hilfen nach sgb xii vom sozialamt bekommen - wer ist denn für die zahlung des barbetrages zuständig? ich dachte bis heute immer, das sozialamt - deshalb ja auch mein antrag (bzw, der von meiner mutter, nur von mir ausgefüllt, bin nicht die betreuerin, nur tochter - mache aber alles für sie, was so anfällt.

Lass dich von dem Altenheim beraten, normalerweise machen die das.
Falls nicht, geh zur Seniorenberatungs beauftragten deiner Stadt.
riesig doll danke für die schnelle antwort, ein schönes we wünscht herzlich kerstin
ach ja, hatte ich bereits im vorfeld getan, die haben mich ans sozialamt verwiesen - von dort den antrag auf materielle hilfen nach sgb xii erhalten und promt ausgefüllt, auch alle geforderten unterlagen beigebracht, leider vollkommen ohne erfolg - ablehnung gestern erhalten.

guck mal hier:
riesig doll danke für die schnelle antwort, ein schönes we wünscht herzlich kerstin
In der Schweiz können ergänzende AHV-Renten beantragt werden.
Du hast leider kein Land angegeben.
good old germany
genau
riesig doll danke für die schnelle antwort, ein schönes we wünscht herzlich kerstin