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Wieviel Mietminderung kann ich machen??

gefragt von schnuzelmonster am 26.01.2009 um 21:42 Uhr

Wir haben folgendes Problem: Wir haben im Schlafzimmer und im Wohnzimmer Schimmel.Im Bad haben wir eine nasse Wand und dazu kommt, dass wir das Schlafzimmer und das Bad auf maximal 16°C bekommen. Unsere Gastherme läuft Tag und Nacht. Wir haben bestimmte Tagteiten programmiert, wo sie normal läuft. Zu den Nachtzeiten läuft sie trotzdem, weil die Zimmer so schnell abkühlen, sodass die Therme immer versucht die Nachttemperatur von 19° zu halten. Wir haben den Vermieter mehrmals angeschrieben jeweils immer mit Fristen und auch versucht ihn anzurufen, aber er meldet sich weder schriftlich noch mündlich. Vor einem Jahr hatten schon Schimmel, den strich er mit Schimmelmittel über. Als der Schimmel nun im Hochsommer wieder kam, schrieben wir ihn im Sept. mit den Mängeln an, aber es tat sich nichts.Im Dez. noch einmal, mit der Androhung des Auszugs Ich bin schwanger und habe zudem 2 Kinder im Alter von 7 und 9 Jahren. Das ist sehr unangenehm so zu wohnen. Man mag kaum ins Bad gehen. Baden und Duschen geht schon alles im Schnelldurchgang, damit man sich nicht noch erkältet. Wir haben nun gekündigt und wollen trotzdessen für die letzten Monate die Miete mindern, weil wir es nicht einsehen, für so eine Wohnung noch den vollen Preis zu zahlen. Für wieveil °C ist der Vermieter verantwortlich, dass ich die in meiner Wohnung mind erreiche? Wieviel kann ich mindern? Könnt Ihr mir helfen?


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anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 26. Januar 2009 21:47
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Aus eigener Erfahrung kann ich nur jedem der als Mieter eine Wohnung bewohnt raten, sich beim Mieterschutzbund anzumelden! Die Jahresgebühr beträgt ca. 100.- Euro, dafür sitzt Du aber sofort, wenn Du einen Termin vereinbart hast, bei einem Rechtsanwalt. Meistens reicht dann auch ein Brief an den Vermieter und das Problem ist erledigt. Jeder Vermieter der sich einigermaßen auskennt weiß, die vom Mieterschutzbund kenen sich aus. Ein weiterer Vorteil, wenn Du erstmal Mitglied bist, verteten Dich die Anwälte sogar vor Gericht, wenn es mal sein muß. Das gilt aber nicht, wenn Du jetzt wo die Sache schon akut ist, einen Anwalt für eine Grichtssache bräuchtest. Du solltest Dir also überlegen, ob Du die 100 Euro im Jahr investierst!? Oder lieber die ganzen Anwaltsgebühren zahlst, wenn es mal zu einer Verhandlung mit dem Vermieter kommt.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. Januar 2009 21:47
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hier eine Tabelle mit Richtwerten - aber nicht bindend!

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm


78ersven
beantwortet von 78ersven am 26. Januar 2009 21:43
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wende dich an den mieterverein..da werden sie geholfen


Qetan
beantwortet von Qetan am 26. Januar 2009 21:43
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laß dich beim Mieterschutzbund beraten.


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 26. Januar 2009 22:19
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Nach Ihrer Schilderung würde ich sagen, dass es sich um bauliche Mängel handelt. Unverständlich ist, dass der Vermieter nicht versucht Abhilfe zu schaffen. Es kommt evtl. eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Zumindest was die Rechtssicherheit betrifft, würde ich auch zum Mieterbund raten oder einem Anwalt. MfG


denecke
beantwortet von denecke am 26. Januar 2009 23:08
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Ich meine das im Wohnraum 18°C erreicht werden müssen. Eine Mietminderung darfst du nur nach Vorankündigung machnen. Am besten wie schon von den Vorrednern geraten zum Mieterschutzbund. Du kannst die parallel auch ein Gutachten erstellen lassen, wo die Schwachstellen der Wohnung liegen. So hast du eine bessere Ausgangssituation, sollte es zu einem Streit kommen. Wenn bauliche Mängel vorliegen, kann es sein, dass der Vermieter auch die Kosten für das Gutachten zahlen muss. Wird eure Heizung denn auch heiß? Nicht dass der Wasserdruck in der Heizleitung zu gering ist. Nur so ne Idee...

Kommentar von schnuzelmonster am 27. Januar 2009 11:41

ja die Heizkörper sind extrem heiß, eigentlich fast zu jeder Zeit.Deswegen verballern wir ja so viel Gas


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