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Wieviel Mietminderung ist angebracht?

gefragt von andraschka am 10.08.2009 um 13:46 Uhr

Hallo Zusammen

Folgender Sachverhalt:

Seit ca. 4 Monaten macht unser Vermieter, der über uns wohnt eine Kernsanierung in seiner eigenen Wohneinheit, direkt über unseren Wohnräumen. Mindestens 4 mal war bisher unsere Wohnung mit Staub bedeckt. Die Decken unserer Wohnung haben keinen Schallschutz, das heisst wir hören jedes Wort was oben gesprochen wird, jeden Schritt, da es auch noch krächzende Fussböden sind. Noch dazu hat der Vermieter 3 Hunde, die rumspielen und teilweise ununterbrochen bellen. Die Sanierungsarbeiten hören wir so laut, als wenn sie in unserer Wohnung ausgeführt würden. Der Vermieter (Ehepaar) benutzt seit 4 Monaten unser Bad zum duschen und baden mit. Wie sie das Wasser abrechnen weiss ich nicht und das Bad wurde von ihnen noch nicht einmal geputzt.

Vielen Dank für eine Antwort!

Grüsse Andrea

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Mietrecht x 3.895

Bertotto
beantwortet von Bertotto am 10. August 2009 13:54
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Ich würde bei passender Gelegenheit ein nettes Gespräch führen und dabei abklopfen, ob der Vermieter bereit ist, in finanzieller Richtung etwas zu bieten. Klappt das nicht und er geht fröhlich weiter baden bei Euch, aber erst dann, würde ich den eskalierenden Weg der Klage beschreiten und den Zutritt in die eigenen vier Wände verweigern, bzw. statt Klage nunächst einmal die nächste Miete rückwirkend um monatlich 25% kürzen. Also nichts mehr. sollte es schon vier Monate so gehen. Diesen Schritt aber schriftlich mit Rückschein erklärend dokumentieren. Nach diesem Schritt dürfte bei Begegnungen im Flur oder Hof allerdings ein eisiger Wind wehen, aber das Recht ist auf Eurer Seite. Herzlichst Bert Otto


anonym
beantwortet von anjanni am 10. August 2009 13:48
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Du kannst nach entsprechenden Tabellen mit google suchen.

Du kannst auch zum Mieterverein gehen.

Generell gilt: wenn Du bei der Mietminderung zu hoch gegriffen hast, kann das ein Gericht zwar feststellen, aber außer einer Nachzahlung entstehen Dir keine weiteren Nachteile. Also wähle getrost die obere Grenze.

Und ganz wichtig: Du kannst erst ab Ankündigung die Miete mindern! Also mach fix! (Hätte ich an Deiner Stelle vom ersten Tag der Sanierung an getan... spätestens nach einer Woche.)

(Und mein Bad würde ich dem Vermieter gar nicht zur Verfügung stellen wollen, außer ich hätte ein vertrautes Verhältnis mit denen...)

Kommentar von Obelhicks am 10. August 2009 21:09

du musst den mangel schriftlich mitteilen und mietminderung schriftlich ankündigen. die minderung gern rückwirkend, aber erst zum übernächsten ersten.

ob die dann noch das bad benutzen?

am besten bringst du das ganze in einem persönlichen gespräch vor. wenn du dabei deine ziele nicht erreichst, das vorgefertigte schreiben gegen unterschrift auf kopie übergeben. wenn ihr euch anders einigt, möglichst auch schriftlich fixieren.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 10. August 2009 23:15

hallo andraschka, folge obelhicks,dann liegst du richtig.



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