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Wieviel % Mietminderung bei defekter Jalousie im EG

gefragt von divel0divel0 am 16.04.2009 um 13:27 Uhr

Hallöchen,

wir wohnen im EG und das Gesetz sieht vor das dort wegen Einbruchgefahr, Jalousien dran sein müssen. Nun ist unser Zugband fast durchgerissen. Entweder wir betätigen die Jalousie, und laufen Gefahr das das Band reißt und wir Tag, wie Nacht im Wohnzimmer dunkeln sitzen oder das man Nachts einbrechen kann. Wir haben Fenstertüren über ein dreivirtel der Wand die alle mit der einen Jalousie betätigt werden.

Die Versicherung sagt, ein Einbruchschaden wird nicht übernommen wenn die Jalousie nachts nicht heruntergelassen ist.

Nun kommt die Hausverwaltung nicht aus den Tee. Wieviel % kann ich von der Kaltmiete etwa kürzen nachdem ich dies schon vor 14 Tagen angezeigt habe?

LG und danke im vorraus


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anonym
beantwortet von Saromon am 16. April 2009 13:28
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Frag am besten beim Mieterschutzbund nach.


anonym
beantwortet von dirkiemaus am 16. April 2009 13:28
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ich würde dem vermieter eine frist setzen und ihn auf seine pflichten hinweisen und abwarten. wenn nix passiert würde ich die jalousie machen lassen und dem vermieter die rechnung schicken lassen

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 16. April 2009 13:30

Ja da könnte ich aber auf en Kosten sitzen bleiben. Denn der muss es nicht zahlen wenn er den Auftrag nicht erteilt und könnte auch sagen das er eine andere Vertragsfirma geschickt hätte.


akademikus
beantwortet von akademikus am 16. April 2009 13:30
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kauf doch einfach ein neues zugband, bau es selber ein. wo ist das problem. das sind kleinreparaturen, die wirst du eh selber zahlen müssen. mach fotos vorher/nachher, und versuch das geld von der hausverwaltung wieder zu bekommen.

Kommentar von 78e4af0c99e4d4ef7f69f91c9dfcbbd7smallfriendpiet am 16. April 2009 13:32

n neues zugband ohne eine ahnung einbauen... naja viel spaß... die mechanik da drinn ist nicht ohne

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 16. April 2009 13:33

Ich Zahle eine stattliche Miete, da kann ich auch eine Einwandfreie Wohnung erwarten.

Und ich stell mich sicher nicht selbst hin als Frau! Zumal, es eine 3 Meter lange Jaolusie ist, und die auch was wiegt.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 16. April 2009 13:41

das mach ja wohl alles sein... die kosten wirst du, wahrscheinlich selber tragen müssen. les dir mal deinen mietvertrag durch


friendpiet
beantwortet von friendpiet am 16. April 2009 13:31
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naja das ist ja kein schimmelpilz oder so..ich vermute sehr viel geht nicht... frag den Mieterschutzbund


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. April 2009 13:34
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Erstens gibt es in Deutschland kein Gesetz, dass in Erdgeschosswohnungen Rolläden vorschreibt.

Und zweitens ist bei einem zerschlissenen Rolladengurt der Verursacher für Ersatz zuständig und nicht der Vermieter oder die Hausverwaltung.

www.mietrecht.unserforum.de

Kommentar von Saromon am 16. April 2009 13:38

Da gehts auch nicht ums Gesetz sondern um Versicherung... deswegen hat JEDE EG wohnung jalousien, weil sonst die Versicherung nicht zahlen würde im falle eines einbruchs.

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 16. April 2009 13:41

@ Saromon: genau richtig. Danke

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 16. April 2009 13:42

@ saromon: genau richtig. Danke

Kommentar von guterwolf am 19. April 2009 00:20

wo steht das denn geschrieben? Jalousien sind kein Pflicht, weder vom Gesetzgeber noch von Versicherungen - kann keiner vorschreiben was ein Bauherr einzubauen hat und was nicht.

Wenn du dein Fenster auf Kipp hast und es wird eingebrochen, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt.

Oder machst du tagsüber auch die Jalousien runter? Tagsüber wird auch eingebrochen!!!

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 16. April 2009 13:47

Verschlissen, nach 9 Monate Mietzeit? Na dann sollte ich was an meiner Weise das band zu betätigen ändern

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 16. April 2009 13:47

Verschlissen, nach 9 Monate Mietzeit? Na dann sollte ich was an meiner Weise das Band zu betätigen ändern


anonym
beantwortet von dasetwas am 16. April 2009 13:35
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Die Mietminderung kann nicht höher ausfallen als ein neues Band, das Du für ein paar Euro im Baumarkt erwerben kannst. In welchem Gesetz steht, dass EG-Wohnungen mit Jalousien ausgestattet sein müssen? Ich kenne auch welche ohne und jeder kluge Einbrecher zieht eine einfache Jalousie nach oben, wenn sie nicht gesondert gesichert ist. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Deine Wohnung mit einer solchen ausgestattet ist und sie deshalb auch zu funktionieren hat. Den Anspruch hast Du, wenn Du die Wohnung mit einer funktionierenden Jalousie gemietet hast. Wäre sie schon bei der Wohnungsbesichtigung kaputt gewesen, würde überhaupt kein Anspruch auf Mietminderung bestehen.

Kommentar von Saromon am 16. April 2009 13:38

versicherung würde nicht zahlen, wenn keine jalousien da sind. Darum gehts.

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 16. April 2009 13:51

Jalousin müssen nur nicht auf abgeschlossenen Gründstücken sein, richtig.

Aber ich habe die Wohnung nunmal, leider Gottes, vor 9 monaten, mit einer funktionstüchtigen Jalousie übernommen!

Und ich möchte sehen wer meine Jalousie schafft hoch zu drücken wenn die unten ist. Die geht schon schwer zu ziehen! Wie ich ja schrieb, die ist gut 3 Meter lang und 2,40 m sind die Fenstertüren hoch! Und sollte es hochgeschoben werden ist der Sachverhalt bei der Versicherung wieder ganz anders.


anonym
beantwortet von guterwolf am 16. April 2009 14:29
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Ich kenne kein Gesetz und keine Versicherung, die vorschreibt, dass Rolläden an den Fenstern sein müssen! Ist z.B. keine baurechtliche Pflicht und es soll Leute geben, die bauen gar keine ein.

Zum anderen wäre für diese Grösse ein elektrischer Antrieb zu empfehlen.

M.E. fällt die Reparatur unter die Leistung, die der Mieter selbst zahlen muss, guck mal in deinen MV, bis zu welcher Höhe du pro Jahr Reparaturen selbst zahlen musst.


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