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Wieviel Mehrkosten entstehen einem Arbeitgeber durch eine schwangere Mitarbeiterin?

gefragt von Mamagei am 04.03.2007 um 18:26 Uhr

Das interessiert mich jetzt mal ganz konkret!! Weil einem vom Arbeitgeber da eher ein schlechtes Gewissen gemacht wird, vor allem in kleinen Familienbetrieben!!

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HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 4. März 2007 19:42
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Die schwangere Mitarbeiterin kostet den Arbeitgeber in der Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung) den Differenzbetrag, was die Krankenkasse zahlt, zum Entgeld der Mitarbeiterin. Zusätzliche Kosten fallen an, wenn der Arbeitgeber für die Zeit des Mutterschutzes einen neuen Mitarbeiter einstellt.

Letztendlich brauchst und solltest Du kein schlechtes Gewissen haben. Einerseits sollen wir Frauen Kinder in die Welt setzen und andererseits macht der Arbeitgeber ein schlechtes Gewissen?? Dann sollte dieser Arbeitgeber keine weiblichen Mitarbeiter einstellen.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 5. März 2007 13:18

Dann sollte dieser Arbeitgeber keine weiblichen Mitarbeiter einstellen.

Wenn er Deinem Rat folgte, dürfte er sich aber sehr schnell wegen Diskriminierung vor dem Kadi wiederfinden.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 16. Januar 2008 14:14

"Die schwangere Mitarbeiterin kostet den Arbeitgeber in der Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung) den Differenzbetrag, was die Krankenkasse zahlt, zum Entgeld der Mitarbeiterin."

Das ist nicht ganz richtig. Durch die Umlage bekommt der AG 100 % wieder. Ich weiß es, weil ich bei uns die Lohnabrechnung mache.

@demosthenes: Wo aber kein Kläger, da auch kein Richter.... Beweise das erst einmal, warum du nicht genommen wurdest.....


anonym
beantwortet von hellmi am 4. März 2007 19:58
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Der von der Krankenkasse bezahlte Betrag beläuft sich auf ca. 10€/Tag, den Rest zahlt der Arbeitgeber drauf-wobei er durch seine Umlage einen Teil zurückerhält. Mehrkosten entstehen ihm evtl. auch, wenn man während der Schwangerschaft krankgeschrieben wird (was ja öfters der Fall ist). Das zus. Problem ist außerdem, daß die Schwangere bis nach der Entbindung Zeit hat, sich zu entscheiden, ob sie Erziehungsurlaub nehmen will-der Arbeitgeber bei Antritt der Mutterschutzfrist also nicht weiß, ob er jemanden als ersatz einstellen soll. Darin besteht ein Problem des Arbeitgebers. Aber wenn man viell. vor Antritt der Schutzfrist schon eine Entscheidung mit dem Arbeitgeber bespricht, ist das alles nicht so kompliziert und für beide Seite gut zu bewältigen.


opitz
beantwortet von opitz am 4. März 2007 21:06
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Keine! Denn eine Frau verdient bei gleicher Leistung oft weniger als ein männlicher Kollege. Auch wenn für die Zeit einer Schwangerschaft der Arbeitgeber draufzahlt, in der Summe dürfte er daher sogar eher Gewinn machen!


anonym
beantwortet von Rolfe am 4. März 2007 20:26
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Wenn es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt und der Arzt ein absolutes Beschäftigungsverbot ausspricht, muss der Arbeitgeber den vollen Lohn weiterzahlen während der gesamten Schwangerschaft - ohne jede Gegenleistung. Aber das hat der Gesetzgeber so gewollt - im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Deutschland ist das auch gut so.


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