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Wieviel m² darf ein HartzIV-Empfänger bewohnen?

gefragt von Paul1234 am 05.08.2009 um 20:57 Uhr

Wieviel m² darf ein HartzIV-Empfänger bewohnen? a) als Alleinbewohner b) als Teil einer 2er WG c) in einer Ehe


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Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 5. August 2009 20:58
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45 bzw. 60 qm....


nero070
beantwortet von nero070 am 5. August 2009 20:59
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a)45 b+c)60


beate55
beantwortet von beate55 am 5. August 2009 20:59
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Da gibt es ziemlich festgelegte Zahlen. Ich glaube bei 1 Person 45 qm. Aber bei zwei sind es keine 90 eher 60.


anonym
beantwortet von Hammerfall1989 am 5. August 2009 20:59
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höchstens 60


waffel
beantwortet von waffel am 5. August 2009 21:01
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1 person=45qm,für jede weitere person 15 qm dazu. aber trotzdem dabei die miete berücksichtigen-die arge hat ihre bestimmten grundsätze,wie die das berechnen. immer voeher eine mietbescheinigung(formular gibt es bei der arge)ausfüllen lassen.und erst nach genehmigung der arge den mietvertrag unterschreiben. sonst kommst du in schwierigkeiten.


anonym
beantwortet von Accept am 5. August 2009 21:02
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45 qm², wobei die qm² egal sind wenn die Kaltmiete nicht den Richtwert übersteigt.


anonym
beantwortet von flocke12 am 6. August 2009 13:21
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Hallo, grundsätzlich gilt: Ob die Kosten für eine Wohnung angemessen sind, richtet sich nach 1. der Wohnraumfläche, dem örtlichen Mietpreisneveau und 3. der Lage auf dem örtlichen Wohnungsmarkt. Als angemessene Wohnraumfläche wird angesehen: 1. Für Alleinstehende eine Fläche von 45 bis 50 m2 bzw. ein Wohnraum, 2. für zwei Personen eine Gesamtfläche von 60m2 oder zwei Räume. 3. für drei Personen 75 m2 oder drei Räume. Hinzu kommen jeweils Nebenräume wie Bad, Toilette, Küche. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Wohnfläche um 10 bis 15 m2 bzw. einen Raum. Das örtliche Mietpreisniveau ergibt sich aus dem örtlichen Mietpreisspiegel, dem Mietpreisspiegel des Verbandes Deutscher Makler sowie den örtsüblichen Mieten, wie sie sich aus den Immobilienanzeigen der örtlichen Presse ergeben. Bewohner einer Wohnung des sozialen Wohnungsbaus wohnen immer angemessen, weil von der Preisgünstigkeit dieses Wohnraums ausgegangen werden kann. Hoffe, ich konnte weiterhelfen.


anonym
beantwortet von ivonne82 am 3. September 2009 15:47
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1 Person 45qm und 2 Personen 60qm. Aber da müsst ihr aufpassen das die Miete nicht höher ist als erlaubt denn auch da gibt es einiges zu beachten. Am besten fragt ihr bei der Arge nach die können euch das genau sagen. Nicht nur die Grösse sondern auch die Kaltmiete und die Nebenkosten müssen angemessen sein. Pauschale beträge gibt es dabei nicht denn das ist von Landkreis zu Landkreis verschieden.


jesreel
beantwortet von jesreel am 5. November 2009 20:37
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Das ist eine gute Frage! Für dich als einzelner gilt 45 qm. Für eine Bedarfsgemeinschaft (Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft) gilt 60 qm. ABER: wenn du eine WG hast, und nachweisen kannst, es ist keine Beziehung, dann gelten eigentlich 2 x 45 qm, also 90 qm. DAS aber ist Ermessen und muss oft erstritten werden.

Und dann fragt sich auch noch, ob nur du oder beide Alg II Bezieher sind. Dann solltet ihr ein Untermietverhältnis begründen. Sonst steht der WG-Mitbewohner mit Einkommen sogar noch grad für den Lebensunterhalt des anderen.

Deine Fragestellung legt die Vermutung nahe, dass ihr euch die günstigste Form aussuchen möchtet. Ihr müsst aber belegen, dass ihr keine Lebensgemeinschaft bildet.


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