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Wieviel kriege ich an Krankengeld raus?

gefragt von RnBCandy am 20.04.2009 um 13:21 Uhr

Ich war zwei Wochen im Urlaub, war danach zwei Wochen krankgeschrieben bis 14. April. Seit dem 14. letzte Woche bin ich in einer Tagesklinik. Bekomme ich diesen Monat dann noch mein volles Gehalt oder schon anteilig Krankengeld? Mein Bruttolohn beträgt 1800 €, wieviel kriege ich dann raus? Muss ich eigentlich irgend etwas tun, oder läuft das alles automatisch? War noch nie in so einer Situation.

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krankengeld x 312

jason69
beantwortet von jason69 am 20. April 2009 13:23
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dein AG muss eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen vollziehen, danach bekommst du nur noch Geld von der Krankenkasse ca. 60-70 % !!!!

Du musst immer brav die gelben Zettel zur Krankenkasse schicken.

Kommentar von RnBCandy am 20. April 2009 13:25

Vor dem Urlaub war ich übrigens auch krank, wie sieht es dann aus?

Kommentar von 1755149422b0bbd48773706bd78069e5smalljason69 am 20. April 2009 13:27

es kommmt darauf an ob du durchgehend krank geschrieben bist?! Warst du während des urlaubes gesund, zählt erst die krankschreibung nach dem urlaub...durchgehend dann halt ab dem tag der ersten krankschreibung. so würdest du aber deinen urlaubsanspruch zurück erhalten.

Kommentar von RnBCandy am 20. April 2009 13:27

Nein, im Urlaub war ich nicht krank geschrieben. Vielen lieben Dank!


Sphyrnidae
beantwortet von Sphyrnidae am 20. April 2009 13:23
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Lohnfortzahlung: 6 Wochen! Danach Krankengeld für maximum 18 Monate! 80% vom Brutto, jedoch nicht mehr als 90% vom Netto. Davon sind aber noch die Sozialabgaben (ohne Krankenkassenbeitrag) abzuziehen. Wende dich an Deine Krankenkasse, die beraten Dich wie es im Krankengeldfall abläuft. Du brauchst auf jeden Fall immer einen Auszahlschein den der Arzt ausfüllt, den reichst Du bei Deiner Kasse ein und es wird rückwirkend ausgezahlt.

Kommentar von 2b8a0a65cef5191289e29ebd7a0af18asmallSphyrnidae am 20. April 2009 13:26

Sorry, 70% vom Brutto, nicht 80 %


anonym
beantwortet von dalia4499 am 20. April 2009 13:23
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6 wochen bezahlt der arbeitgeber noch,dann erst die krankenkasse,du bekommst von dort was zugeschickt...


Siam1
beantwortet von Siam1 am 20. April 2009 13:31
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Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres bisherigen Bruttolohns, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettolohns.

• Ihr kalendertägliches Krankengeld errechnet sich zu 70 Prozent aus dem dreißigsten Teil Ihres monatlichen Arbeitseinkommens. Es beträgt maximal 83,13 Euro pro Tag

http://www.sovd-bbg.de/kvpv.html

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 20. April 2009 13:32

Hier ist alles nochmals ausführlich und verständlich erklärt:

http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=531

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 20. April 2009 14:09

Link geht nicht,auch nicht gekürzt. Also, dann eine Zusammenfassung:

Normalerweise meldet sich die Krankenkasse, aber sicherheitshalber solltest Du doch die Krankenkasse anrufen und ihr mitteilen, daß die Zahlung durch Deinen Arbeitgeber bald ausläuft, Du aber auch weiterhin krankgeschrieben wirst.Dann mußt Du um die Zusendung von sog. Auszahlungsscheinen bitten.

Etwas Wichtiges zu den Auszahlscheinen: Dein Dich krank schreibender Arzt muß auf dem Auszahlungsschein Deine Diagnose eintragen und angeben, ob Du auch weiterhin arbeitsunfähig und z.B ob Du in stationärer Behandlung bist. Dann muß er, natürlich mit Datum, unterschreiben und einen Stempel aufsetzen. Achte immer darauf, daß der Arzt seinen Part vollständig ausfüllt!

Die Krankenkassen zahlen immer nur wenn ihnen so ein Auszahlungsschein zugesandt wird und zahlen so also immer nur im Nachhinein. Du kannst also durch Zusenden der Auszahlungsscheine selbst entscheiden, in welchem Rhythmus Deine Krankenkasse Dein Krankengeld überweist, aber in der Regel schreibt die Krankenkasse vor ,dass Du spätestens in 2 Wochen Dich beim Arzt wegen des Auszahlungsscheines zu melden hast. Hier bitte bei der KK nochmals nachfragen, ob sich das zwischenzeitlich geändert haben sollte. Auszahlungsscheine sind für die Krankenkasse gleichzeitig der Beleg für Deine Arbeitsunfähigkeit. Für Deinen Arbeitgeber brauchst Du aber natürlich trotzdem immer noch eine Krankmeldung - auch wenn jetzt die Krankenkasse zahlt.

Ergänzendes zur Berechnung:

Während der Krankengeldzahlung bist Du zwar von Beitragszahlungen für die Krankenversicherung befreit, aber trotzdem beitragspflichtig soweit es die Renten- und Arbeitslosenversicherung betrifft. Im Klartext heißt das, es wird vom Brutto-Krankengeld der Beitrag für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ermittelt. Die eine Hälfte davon wird von der Krankenkasse an die zuständigen Träger abgeführt (die Krankenkasse übernimmt hier also den Beitragsanteil, den sonst der Arbeitgeber entrichtet), die andere Hälfte hat der Versicherte aufzubringen. Der Betrag errechnet sich aus der Höhe des monatlichen Krankengeldes, der dann von der Krankenkasse direkt einbehalten wird. Die Krankenkasse führt also auch Deinen Anteil ab (so, wie es sonst der Arbeitgeber macht). Die Zeit der Krankengeldzahlung wird als Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung anerkannt. Kurz gesagt ist es also so: Es wird erst das Brutto-Krankengeld über die 70-Prozent-Grenze des Gehalts (unter Berücksichtigung diverser weiterer Grenzen) ermittelt und davon werden dann noch mal hälftig die Anteile für Renten- und Arbeitslosenversicherung einbehalten.

Das Krankengeld wird pro Tag berechnet. Zu Begin der Krankengeldzahlung schickt die Krankenkasse Dir eine Benachrichtigung, in der Dir Dein Tagessatz mitgeteilt wird. Wenn Du diesen Betrag mal 30 Tage rechnest (ein Monat wird immer auf 30 Tage berechnet, egal wieviele er wirklich hat), dann kannst Du Dir die Differenz zu Deinem sonstigen Gehalt ausrechnen.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 20. April 2009 13:26
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Bis zu sechs Wochen steht der Arbeitgeber mit der Entgeltfortzahlung in der Pflicht.

Erst danach gib es Krankengeld.


Lieschen10
beantwortet von Lieschen10 am 20. April 2009 13:25
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....man bekommt 70 Prozent....ich weiß das aus Erfahrung!


oberaden
beantwortet von oberaden am 20. April 2009 13:22
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65 prozent wars ma oder 85 jetz bin ich unsicher


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