Und wie genau sind solche Schätzungen?

In Deiner vorigen Frage hat Dir ein User seine Hilfe angeboten. Der weiß sicher Genaueres.

Du kannst entweder einen freiberuflichen Gutachter nehmen, zumeist Architekten oder Immobilienfachwirte, wobei sich eine Nachfrage bei Gericht oder der IHK empfiehlt, um einen amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu erwischen. Viele Gemeinden, insbesondere größere Städte haben auch Gutachterausschüsse, die sich zumeist aus Mitarbeitern des Liegenschaftsamts, Bauamts und Fachleueten aus dem Gemeinderat (z.B. Architekten oder Handwerker) zusammensetzen. Die Gutachten der Freiberufler sind regelmäßig teuerer als die Gutachten der Gemeinde-Ausschüsse und richten sich zudem zumeist nach dem geschätzen Wert der Immobilie. Das könnte in Einzelfällen zur Schätzung höherer Werte führen. Freie SV nehmen für ein Wohnhaus ca. 1000,- bis 1.500 EUR, die Gutachterausschüsse kosten ca. 700 bis 900 EUR, je nach gemeindlicher Gebührenordnung. Zumeist gänzlich ungeeignet und regelmäßig nur "über den Daumen" oder "aus dem Bauch" sind Schätzungen von Maklern oder Kreditsachbearbeitern von Immobilienfinnzierern (Banken). Tragisch ist allerdings auch, dass man den Wert einer Immobilie noch so genau berechnen und schätzen kann, wenn gerade zur gewünschten Zeit nicht der richtige Käufer auftaucht, wird auch der Schätzpreis nicht erzielt. Wogegen ein Liebhaber auch mal mehr zu zahlen bereit sein kann als nach Gutachten geschätzt.
Preise sachlich falsch, weil in HOAI §34 ganz eindeutig geregelt und bindend! Gute Sachverständige kennen den Markt und ermitteln nicht einen "Schätzpreis" sondern einen verkehrswert, der auf dem Markt auch so zu erzielen sein muß. Dafür werden auf einen Stichtag bezogene Marktanpassungsfaktoren eingerechnet.

Das kommt darauf an, ein ordentlicher Gutachter kann schon mal mehr als EUR 1.000,-- kosten, wenn Du einen Bekannten findest, der machts billiger bis umsonst!
das ist dann keine schätzung sondern der exakte wert deines hauses. ist auch vor gericht anerkannt. kostet ca. 2000.-euro
Ein selbst beauftragtes Gutachten ist nicht vor Gericht anerkannt, wenn sich die Parteien nicht vorher schriftlich auf einen Gutachter geeinigt haben. gerichtsgutachten werden vom gericht beauftragt
"vollyhn" hat den Kostenrahmen und das Drumherum m.E. zutreffend abgesteckt.
Insb. sollte man sich die letzten beiden Sätze auf der Zunge zergehen lassen.
Was nützen alle guten marktbezogenen Schätzungen, wenn z.B. Eigenbedarf wegen besonderer Härte gegenüber den bisherigen Mietern nicht geltend gemacht werden kann?
Abwarten und (Beruhigungs-)Tee trinken.
Der Preis des Gutachtens richtet sich nach dem Wert der Immbobilie und ist in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gesetzlich geregelt. (www.archifee.de)
@HerrLich: Ich habe diese Frage nicht gefunden. Bitte um Hinweis!
Die vorige Frage, Antwort von Acardiane (?). Kurz und zackige Frage - kurz und zackige Antwort.