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Wieviel kostet es Strafe, wenn mein Hund ohne Gurt und Box auf den

gefragt von MiezmaunzMiezmaunz am 04.07.2009 um 19:15 Uhr

Beifahrersitz erwischt wird? Diskutiere grad mit einer uneinsichtigen Hundebesitzerin, die ihren mittelgrossen Hudn auf den beifahrersitz transportiert.


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anonym
beantwortet von Rosallia am 4. Juli 2009 19:24
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Spätestens dann, wenn sie abrupt und voll bremsen wird müssen wird sie sich selber und den armen Hund bestrafen! Denn dann wird der arme an der Frontscheibe kleben! Ob sie es dann, aus lauter liebe zu ihm, schafft ihn da runter zu kratzen?

Kommentar von Bf9649764faeef65592de759b837b5ccsmallMiezmaunz am 4. Juli 2009 19:32

Das hatte ich schon. Ich will wissen, wieviel Kohle Strafe und Punkte!


morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 4. Juli 2009 19:18
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Ungesicherte Ladung mit Gefährdung. Bis 75€ Strafe und 3 Punkte in Flensburg.


anonym
beantwortet von Plumbum am 4. Juli 2009 19:41
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Vielleicht als Argument. Der Hund kann Sie bei einen Unfall allein durch sein Gewicht erschlagen.

Kommentar von Bf9649764faeef65592de759b837b5ccsmallMiezmaunz am 4. Juli 2009 19:44

Nein, bitte. Ich möchte einfach nur den betrag des Bussgeldes wissen, mehr nicht! Alles andere argumentiere ich selbst schon genug!


anonym
beantwortet von chynah am 5. Juli 2009 10:45
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soweit ich weiß ist es hier in NRW gar nicht wirklich geregelt. Erst wenn was passiert ist, gibt es eine Strafe von der Polizei und Stress mit der Versicherung. Meine Freundin und ich "werfen" unsere 3 Hunde auch immer lose in den "Kofferaum" ihres Kängoos. Unsere 3 Hunde würden sonst nicht zusammen in ein Auto passen. Wer bitte, der seit immer Hunde hatte, fährt nicht schon immer mit Hunden, die nicht angeschnallt sind??? Hast du mal die Tests gesehen? Also wirklich überzeugt haben die mich auch nicht. Der sicherste Platz für einen Hund bei Heckaufprall ist immer noch der Fußraum vorne beim Beifahrer. Ansonsten vorsichtig fahren. Ich hatte in 23 Jahren keinen Unfall...Außerdem fahre ich einen sehr, sehr kleinen Wagen (Atos) , da gibt es gar keinen Platz zum Fliegen für die Hunde ;-))


anonym
beantwortet von Berater24 am 6. Juli 2009 06:38
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Ein Hund gilt als "Ladung", daher muss dieser laut STVO "gesichert" sein. Wie und in welchem Umfang, da gibt es keine Regelung. Ich würde hier bei einem Bussgeld in jedem Fall Einspruch einlegen, außer es kam zu einem Unfall, der Hund war nicht gesichert und jemand kam zu Schaden. Ich fahre ein Cabrio und in einem Fall musste ich nach Aufforderung eines Polizisten mein Auto abstellen und mit meinem Hund heimlaufen, in einem anderen Fall grinste mich ein anderer Polizist an und meinte "Der Hund da hinten im Auto sieht lustig aus!". Denke, die wissen selbst nicht, wie das geregelt ist.


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