Gibt es da Einheitstarife (wg. Beratung)oder ist das unterschiedlich/hängt von Dauer ab?

Die Kosten für eine Beratung sind Verhandlungssache. Nur wenn der Anwalt einen Prozess führt, richtet sich sein Honorar nach der Gebührenordnung für Anwälte, und ist abhänig vom Streitwert. Ruf am Besten vorher an und frag nach.

Kosten der Beratung
Grundsätzlich richten sich die Kosten einer rechtlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies bedeutet: Eine Erstberatung kostet mindestens 10 EUR. Eine Erstberatung von Privatpersonen kostet maximal 190 EUR. Die Höhe der Kosten einer Beratung richten sich nach dem Gegenstandswert des Anliegens. Lässt sich kein Gegenstandswert ermitteln, erhält der Anwalt festgelegte Gebührensätze. Eine kostenlose Rechtsberatung ist dem Rechtsanwalt grundsätzlich nicht erlaubt.
Damit Sie vor dem Stellen Ihrer rechtlichen Anfrage, die Kosten für die anwaltliche Beratung einschätzen können, sieht unser System zur Stellung von rechtlichen Anfragen folgenden Ablauf vor:
Sie geben Ihre Anfrage auf unseren Internet-Seiten ein. Unser System berechnet aufgrund der von Ihnen eingegebene Daten, die vermutlich anfallenden Kosten. Sie entscheiden, ob Sie sich zu den ermittelten Kosten von uns beraten lassen wollen. Nur wenn Sie sich für eine Beratung entscheiden, wird Ihre Anfrage an uns übermittelt. Wir beantworten Ihre rechtliche Anfrage gerne.
hier der LInk dazu: http://www.rechtspraxis.de/beratung/beratungskosten.htm