Sternschnupfen am 28.07.2008 um 11:51 Uhr
Wenn ein Chef in seiner Firma Kameras zur Überwachung anbringt, wie weit darf er gehen.
Siehe Lidl-Skandal...
Ist es überhaupt legal?

Wenn die Mitarbeiter darüber informiert sind und der Betriebsrat keine Einwände hat, dann darf er das. Die überwachten Bereiche sind entsprechend zu kennzeichnen. In manchen Bereichen kann das durchaus auch Sinn machen! Jedoch dürfen die Aufzeichnungen nicht dazu verwendet werden, Leistungs- oder Verhaltens-Scoring-Listen zu erstellen.

Videoüberwachung am Arbeitsplatz unverhältnismäßig ― Eine dauerhafte Videoüberwachung von Arbeitnehmern ohne konkreten Verdacht ist unverhältnismäßig. Dies geht aus einer am 29. Juni 2004 veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor. In dem Fall ging es um die Videoüberwachung in einem Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG, gegen die sich der Betriebsrat zu Wehr gesetzt hatte. (...)
Verdeckte Video-Überwachung nur bei begründetem Verdacht ― Eine verdeckte Überwachung mit Videokameras am Arbeitsplatz ist zulässig, wenn der konkrete Verdacht auf eine Straftat besteht. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies am 27. März 2003 mit dieser Begründung die Klage einer Frau zurück, der wegen Verdachts der Unterschlagung gekündigt worden war. Ihr Arbeitgeber hatte zwei Videokameras eingesetzt, um ihr die Tat nachzuweisen. (...)
http://handel.bawue.verdi.de/betriebsratsarbeit/ueberwachungamarbeitsplatz

Lidl hat das Personal auch in den Aufenthaltsräumen überwacht. Protokolle über private Gespräche geführt usw. und das geht eindeutig zu weit und ist nicht rechtens.
Sternschnupfen am 28. Juli 2008 11:55 aso, danke
Ja klar ob wohl nichts gestohlen wird
Sternschnupfen am 28. Juli 2008 11:53 also ist es erlaubt... aber was war denn bei Lidl los?
danke