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Wieviel Kilometer zum Arbeitsplatz sind zumutbar?

gefragt von 98spike98spike am 15.07.2008 um 10:47 Uhr

Hallo, also ich fahre 5 Tage die Woche, bei 25 Std. wöchentlicher Arbeitszeit und ca.1000 Euro Einkommen, zur Arbeit. Mein einfacher Arbeitsweg beträgt 100 km., wieviel ist eigentlich zumutbar, den ich fahre auch teilweise für 3 Stunden arbeiten.

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arbeit x 14.559 arbeitsplatz x 274 kilometer x 79 fahrzeit x 12

domchef
beantwortet von domchef am 15. Juli 2008 11:05
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ob zumutbar oder nicht muß man für sich selbst entscheiden, aber ich würde dir empfehlen auf deiner steuerkarte einen steuerfreibetrag eintragen lassen wegen der hohen werbungskosten. dadurch hast du monatlich netto mehr raus und mußt auf das geld nicht bis zur einkommenssteuererklärung warten.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 15. Juli 2008 11:06

ein wahrlich guter Rat DH

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 15. Juli 2008 11:10

Hab ich schon dadurch komm ich auf das Einkommen, aber trotzdem danke


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 15. Juli 2008 10:50
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das ist echt heftig. aber soweit ich weis gibt es keine regelung was "zumutbar" ist und was nicht. aber du verfährst ja deinen ganzen verdienst. schon mal an einen umzug näher an deine arbeit gedacht? oder eine arbeit näher an deinem wohnort suchen? oder die 25 stunden anders legen, beispielsweise nicht mehr an 5 tagen sondern nur noch 2,5 tage, damit hättest du jede woche 400 km gespart...

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 15. Juli 2008 10:51

Wär schön, aber Kollegen leider uneinsichtig.

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 15. Juli 2008 11:08

tja, das kenn ich leider auch, aber eher von meiner chefin... dann wird dir wohl wirklich nur ein wohnungs- oder arbeitswechsel helfen...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. Juli 2008 10:49
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dazu gibt es keine Festlegungen..aber wenn ich mir das bei den Spritpreisen ausrechne , arbeitest du ja nur für das Auto..

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 15. Juli 2008 10:50

Wohl wahr, seufz.


rubensdario
beantwortet von rubensdario am 25. September 2008 15:57
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Du hast den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitsort akzeptiert? Dann wirst Du auch im Nachgang nichts monieren können. 50 km sind Pflicht. Bis 100 km gibt es verschiedene Urteile und Ansichten von Richtern und Behörden. Gilt jedoch nicht, wenn ich s.o. einen Vertrag gezeichnet habe.

Such Dir eine neue Stelle, denn bei Eigenkündigung gilt Sperre.


anonym
beantwortet von Ontario am 21. August 2008 19:56
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Entfernung zum Arbeitsplatz. Nach der ARGE muss jeder Arbeitnehmer mobil sein, sonst gibt es Abstriche. Entfernung zählt nicht. Man kann ja umziehen. Gilt nur für sozialversicherungspflichtig Tätige.


anonym
beantwortet von tanja1959 am 15. Juli 2008 11:04
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Du hast eigentlich nur die Möglichkeit, Dir im Nahbereich eine neue Stelle zu suchen.

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 15. Juli 2008 11:13

Wohne in einem Urlaubsgebiet suchen alle nur Netto pauschal für Saison, echt bitter.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 15. Juli 2008 10:54
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Jeder ist seines eigenen Glückes schmied. Welche Regelung sollte denn in Kraft treten, wenn das "unzumutbar" wäre? Das du dein Gehalt auch für nicht arbeiten bekommst?

Wenn ja wär das gut und mein Freund könnte wieder zurück in seinen Heimatort ziehen, der liegt nämlich 500 km entfernt.

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 15. Juli 2008 10:58

Hab ich gesagt das ich nicht arbeiten will, sonst würd ich nicht fahren.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 15. Juli 2008 11:00

Das hab ich ja auch nicht gemeint. Ich wollte dir nur zeigen das so eine Regelung allein aus dem Fall nicht existieren kann, weil es keine "Strafe" für den entgegengesetzten Fall gibt.

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 15. Juli 2008 11:11

ok sorry


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 15. Juli 2008 10:53
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es gab schon Urteile, die besagten 1 (EIN) Arbeitsweg bis zu 2,5h wäre zumutbar... Aber ich denke mal, hier wie überall, das ist eine Einzelfallentscheidung...

Kommentar von Werniman am 15. Juli 2008 11:06

Kein Wunder,daß so eine Regelung existiert. Es existiert nämlich meines Wissens auch eine Regelung,wonach man täglich mind. 10h "Freizeit",d.h. arbeitsfreie Zeit haben muss. Sprich: Für die Arbeit (und den Arbeitsweg) sind maximal 14h erlaubt...zieht man 2x2,5h ab, kommt man auf 9h...und die arbeiten eh die meisten Leute. Sprich: Mit so einer 2,5h-Regelung werden die bestehenden Gesetze bis aufs letzte ausgereizt...man kommt quasi nur noch zum essen und schlafen nach Hause. Ich persönlich find's ne Sauerei. Insbesondere deshalb,weil von behördlicher Seite als Berechnungsgrundlage für die Wegezeit ganz gern die Autobahngeschwindigkeit herangezogen wird,selbst wenn man in der Pampa wohnt. Sprich: Wohnt einer direkt neben der Autobahn, könnte der in 2,5h knappe 325km fahren...und diese Strecke wird dann auch von jemandem verlangt,der mitten in der Pampa wohnt,obwohl der viel länger braucht.


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