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Wieviel Kapital/Umsatz steckt in einer "GmbH & Co. KG" und was hat diese Form überhaupt zu bedeuten?

gefragt von redbulldrinkerredbulldrinker am 23.05.2008 um 15:33 Uhr

Wieviel Umsatz oder Kapital muss eine Firma haben, um den oben genannten Status erhalten zu können? Was bedeutet diese Form überhaupt?


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anonym
beantwortet von gutefrageadpepper am 23. Mai 2008 15:40
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Genau kann man das nicht sagen, da man die Größe des Unternemnes nicht kennt. Jedoch ist das das Mindestsammkapital einer GmbH = 25.000 Euro

G = gesellschaft m = mit b = beschrenkter H = Haftung

& = hast es dir bestimmt schon fast gedacht UND

KG Kommandit Gesellschaft

und hier aus Wikipedia, dem ich mich 100% anschließe:

Die GmbH & Co. KG ist im deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 23. Mai 2008 15:42

DH!


anonym
beantwortet von brunobre am 24. Mai 2008 10:10
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Ergänzend noch die Haftungsregeln.
Bei der GmbH & CO. KG gibt es wie bei einer normalen KG Komplementäre und Kommanditisten. Die Komplementäre, in diesem Fall die GmbH, sind voll haftbar, d.h. bis sie kein Vermögen mehr haben. Die Kommanditisten sind nur teilweise haftbar, da das angelegte Kapital ähnlich wie bei einer AG verloren ist. In den meisten Fällen sind die Kommanditisten auch die Teilhaber der GmbH die als vollhaftbar gilt. Jedoch wie der Name schon sagt ist die GmbH nur beschränkt haftbar.
Fazit: Der Grund für eine GmbH & Co. KG ist schlicht und einfach eine Minimierung der Risiken für die Gesellschafter.

Kommentar von 6d96d8197d31a7c80b6b1212f5dc2fd3smallGullup am 14. Juli 2008 23:49

Das Fazit stimmt so nicht! Die Haftungsbeschränkung ist ja schon durch eine GmbH-Gründung erreicht. Es geht häufig auch um die Mitwirkungs- und Informationsrechte der Teilhafter. Hat aber auch gewerbesteuerliche Vorteile.


Samml
beantwortet von Samml am 23. Mai 2008 15:46
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Wir als Partner anderer Gesellschaften nicht so gern gesehen, da es nicht mal die Mindesthaftung wie bei einer GmbH gewährleistet.Aber in Zeiten der Globalisierung und der Ltd.- Firmierungen spielt es wohl keine Rolle mehr.

Kommentar von 6d96d8197d31a7c80b6b1212f5dc2fd3smallGullup am 14. Juli 2008 23:51

Die Haftung der GmbH ist voll gewährleistet. Die haftet ja schließlich mit ihrem ganzen Vermögen. Und gerade die Ltd. hat zu einer Renaissance dieser Gestaltung geführt, da die Ltd. & Co. KG auch möglich ist.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 12. Februar 2009 07:34
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