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Wieviel Kabelgebühren sind vom Vermieter erlaubt?

gefragt von lesekoetzilesekoetzi am 22.08.2007 um 15:58 Uhr

Ich bezahle in unserer Wohnung mehr Kabelgebühren als unser Nachbar, der eine kleinere Wohnung hat. Die Hausverwaltung sagt, es ist in Ordnung die Gebühren auf die Quadratmeter der Wohnung umzulegen, was ich aber nicht glaube, ich habe ja trotz größerer Wohnung nicht mehr Verbrauch am Kabelfernsehen. Auf welches Urteil oder welchen Artikel kann ich die Hausverwaltung verweisen, wenn ich mich nochmal beschwere?


Reply


Moltobene
beantwortet von Moltobene am 22. August 2007 16:25
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Kabelgebühren=Aufteilung nach Wohneinheiten.

Kommentar von Simple_avatar2smalllesekoetzi am 22. August 2007 17:11

wo kann ich das schriftlich finden?


anonym
beantwortet von Regenmacher am 22. August 2007 16:27
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Aber nicht bei den Gebühren des Kabelfernsehens, denn diese werden vom Anbieter nach Abnehmern und nicht nach Quadratmetern abgerechnet.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small ░critter░­ am 22. August 2007 17:34

Genau, wird nach Wohneinheit abgerechnet.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 22. August 2007 16:07
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der verteilerschlüssel ist dem vermieter überlassen.

er kann nach personen, wohnungseinheiten oder auch nach quadratmeter abrechnen.

nachlesen unter:

www.bmgev.de/mietrecht/tipps/betriebskosten/ - 50k

Kommentar von Kaldex am 23. August 2007 22:48

Das glaube ich dir nicht; Das ist schließlich nicht sowas wie der Wasser- oder Heizenergieverbrauch. Ich denke lesekoetzi sollte sich zu Wehr setzen. Vielleicht hat er/sie einen Anwalt im Freundeskreis? Ich hab die Erfahrung gemacht, daß sture Leute plötzlich viel zugänglicher werden, wenn ihnen der Briefkopf eines Anwalts auf n Tisch flattert ... Leider gehts oft NUR SO!


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 23. August 2007 09:42
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Der Verteilungsschlüssel ist in der Teilungsrklärung der WEG festgelegt. Am besten sich die Teilungserklärung zeigen lassen.


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