Ich bezahle in unserer Wohnung mehr Kabelgebühren als unser Nachbar, der eine kleinere Wohnung hat. Die Hausverwaltung sagt, es ist in Ordnung die Gebühren auf die Quadratmeter der Wohnung umzulegen, was ich aber nicht glaube, ich habe ja trotz größerer Wohnung nicht mehr Verbrauch am Kabelfernsehen. Auf welches Urteil oder welchen Artikel kann ich die Hausverwaltung verweisen, wenn ich mich nochmal beschwere?
Aber nicht bei den Gebühren des Kabelfernsehens, denn diese werden vom Anbieter nach Abnehmern und nicht nach Quadratmetern abgerechnet.
░critter░ am 22. August 2007 17:34 Genau, wird nach Wohneinheit abgerechnet.

der verteilerschlüssel ist dem vermieter überlassen.
er kann nach personen, wohnungseinheiten oder auch nach quadratmeter abrechnen.
nachlesen unter:
Das glaube ich dir nicht; Das ist schließlich nicht sowas wie der Wasser- oder Heizenergieverbrauch. Ich denke lesekoetzi sollte sich zu Wehr setzen. Vielleicht hat er/sie einen Anwalt im Freundeskreis? Ich hab die Erfahrung gemacht, daß sture Leute plötzlich viel zugänglicher werden, wenn ihnen der Briefkopf eines Anwalts auf n Tisch flattert ... Leider gehts oft NUR SO!

Der Verteilungsschlüssel ist in der Teilungsrklärung der WEG festgelegt. Am besten sich die Teilungserklärung zeigen lassen.
wo kann ich das schriftlich finden?