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Kommt auf die V an. Da gibts sehr viele und unterschiedliche.

Ein Beitrag genügt
Aemmie am 30. Januar 2009 20:41 stimmt, die Versicherung trägt das Risiko nach Zahlung des Erstbeitrag. Sie überprüft durch welche Ursache der Versicherte verstorben ist. Unter anderem auch die Gesundheitsfragen, die im Antrag richtig beantwortet werden müssen. Hat die Gesellschaft berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben muss sie nicht zahlen. Einen einmaligen Beitrag zu zahlen ist auch dann möglich, wenn dieser sich im 4 oder 5stelligen Bereich befindet. Dieses Geld wird auf ein Depotkonto geburcht, dann erfolgt einen jährliche Einmalzahlung auf das Versichertenkonto. Auch Geldwäschegesetz.

Du hast Versicherungsschutz von Anfang an. Also zahlt sie im Falle des Todes während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Versicherungssummme, egal, wie lange einbezahlt wurde.
Meist hast Du sogar Versicherungsschutz ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Versicherung eingeht (sofern im Antrag eine Einzugsermächtigung erteilt wurde), also noch bevor Du überhaupt was bezahlt hast.
Meistens reicht die erste Prämie. Wenn der Versicherte dann stirbt, zahle die Versicherung. Es sei denn, Du hättest eine Krankheit verschwiegen und würdest daran sterben.
Aemmie am 30. Januar 2009 20:33 der erste Beitrag schließt den Versicherungsschutz ab, laut Vertrag, was dann erfolgt steht in den AGB´S der Gesellschaft.

Bei Lebensversicherungen gibt es eine Wartezeit, die ca ein halbes Jahr in Anspruch nimmt..wenn sich das nicht wieder geändert hat.
Lebensversicherungen werden immer nach dem tod ausgezahlt in der Regel ein Jahr nach ableben des Versicherten.
Bei Selbstmord leistet eine Gesellschaft nicht.
Es gibt LV mit gleicher Todesfallsumme wie die Versicherte Summe, dann mit fallendem Risiko oder nur auf den Tod.
Die Höhe der Summe errechnet sich nach Eintrittsalter und monatlichen Beitrag, jedoch kann man nicht unendlich hoch versichern. Geldwäschegesetz zu beachten.
KalalaKa636 am 30. Januar 2009 20:39 Sorry, Aemmie, aber was Du hier geschrieben hast ist zum großen Teil schlicht falsch und kann ich so nicht stehen lassen:
Nein, eine Wartezeit bei LVs gibt es nicht.
Und es wird nicht ein Jahr nach dem Tod ausgezahlt, sondern nach Abschluss der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch den Versicherer.
Eine Versicherung leistet auch bei Selbstmord, nur meist nicht innerhalb der ersten drei Vertragslaufzeitjahren.
Und das Geldwäschegesetz hat mit der Auszahlung einer LV nix zu tun, nur mit dem Abschluss.
Aemmie am 30. Januar 2009 20:51 Danke für den Tipp, nur das Geldwäschegesetz bezieht sich auf die Höhe der Versicherung, nicht auf die Auszahlung. Ich habe es noch so gelernt, dass bei Abschluß einer LV auch eine Wartezeit berücksichtigt werden muß. Aber auch egal, Du hast mich darauf hingewiesen, Ganz lieben Dank.
Was die Auszahlung betrifft, weiß ich dass unter Umständen mit bis zu 1 Jahr zu rechnen ist.
KalalaKa636 am 30. Januar 2009 20:56 puuuuh
Da bin ich aber froh, dass Du es richtig aufgefasst hast! Denn ich wollte Dich nicht belehren.
Ganz liebe Grüße an Dich!!!
PS: zum Glück dauert es nur bis zu einem Jahr, wenn irgendwas faul ist an der Sache ;)

das kommt darauf an! eine risiko LV zahlt sofort die versicherungssumme nach 3 jahren ist auch die ursache des todes egal! eine anspar LV zahlt auf alle fälle die eingezahlten beiträge aus bzw. wenn der rückkaufswert höher ist dann den rückkaufswert!