gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wieviel Hunde in einer Eigentumswohnung?

gefragt von paul2001 am 16.03.2009 um 17:20 Uhr

Hallo, ich hab da eine Frage. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, wo jede Wohnung einen anderen Eigentümer hat. Auch ich bin Eigentümer einer Wohnung. Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde beschlossen, daß sich eine Familie, die auch Eigentümer der Wohnung ist, einen Hund anschaffen kann. Nun hat sich besagte Familie aber noch einen zweiten Hund angeschafft. Ist das rechtens und was kann man dagegen unternehmen? Was sagt der Gesetzgeber?

Vielen Dank im voraus Paul


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (32076)
hund (4051)
eigentumswohnung (196)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 16. März 2009 17:21
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ihr habt einen Eigentümerbeschluss, der von einem Hund spricht. Beruft eine Eigentümerversammlung ein.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 16. März 2009 17:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dem Gesetzgeber ist das Wurst. Aber wenn Hundehaltung generell erlaubt ist, dürft ihr einen zweiten sicher nicht einfach verbieten.

Nur, wenn es nachgewiesenerweise zu Belästigungen (Lärm, Geruch etc.) kommt, könnt ihr einschreiten.

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 16. März 2009 17:27

Arme Hunde,die in einer Wohnung leben müssen

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 17. März 2009 10:51

unqualifizierter Kommentar...


anonym
beantwortet von FordPrefect am 16. März 2009 17:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Beschluss der Eigentümerversammlung, die Haltung von Hunden zu ermöglichen, lässt sich m.W. nicht numerisch begrenzen. Bei Kleintierhaltung geht der Gesetzgeber ohnehin mittlerweile davon aus, dass selbige nicht genehmigungspflichtig ist (BGH); bei Hunden kann die Eigentümerversammlung ohnehin nur generell die Haltung zulassen oder verbieten - weitere Einschränkungsmöglichkeiten gibt es da nicht. Die einzige Obergrenze wäre demzufolge eine nach Tierschutzgesichtspunkten nicht haltbare Überbelegung oder eine unzumutbare Beeinträchtigung für die anderen Mieter.


spsakret
beantwortet von spsakret am 16. März 2009 17:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wieso willst du überhaupt etwas dagegen machen?

Kommentar von pacole1 am 16. März 2009 17:23

Ich weiß schon, warum ich nie eine Eigentumswohnung wollte ;-)

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 21. März 2009 21:00

da gibts aber viel teuere Risiken.


Springfield
beantwortet von Springfield am 16. März 2009 17:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mehrheitsbeschluss gilt



Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 16. März 2009 17:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eigentumswohnung- ist doch dann meins? Da kann man doch dann sich soviele Hunde halten wie man lustig ist...

Du bist Deutschland!

Kommentar von F24829c17a45b97af669f2f0b501c14esmallSteinkristall am 16. März 2009 17:22

das gleiche habe ich auch gedacht

Kommentar von D19484b9236fa59138fe13d174a64580smallSpringfield am 16. März 2009 17:26

Ist leider nicht so darum für mich niemals ETW

Kommentar von Saarland60 am 16. März 2009 17:41

Nö, ganz und gar nicht.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 16. März 2009 17:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Gesetzgeber sagt es sind viel mehr als 2 Hunde möglich.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 21. März 2009 21:01

damit hat die Eigentümergemeinschaft nichts zu tun. Sind inIhren Willenserklärungen, so wa ist ein Beschluss, völlig losgelöst von Hausordnungen und diesen Gesetzen.


anonym
beantwortet von joeri am 16. März 2009 17:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

servus,ist diese Wohnung auf dem Lande ?

wenn nicht dann besser keinen Hund !


anonym
beantwortet von paul2001 am 17. März 2009 00:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was ist aber mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Celle? !So kann eine Eigentümergemeinschaft durchaus mit Mehrheit beschließen, dass in jeder Wohnung nur ein Hund oder eine Katze gehalten werden darf, so das OLG Celle, AZ: 4 W 15/03. Danach ist ein Beschluss, der die Anschaffung von weiteren Haustieren beschränkt,wirksam.!


horbach
beantwortet von horbach am 17. März 2009 07:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was stört dich denn an 2 Hunden? Bedenke: diese Menschen haben diese Wohnung gekauft, es ist ihr Eigentum. Und die werden nciht wieder ausziehen. Mit diesen Menschen musst du leben. Kriegsfuss ist da nicht die beste Voraussetzung zum freundlichen Miteinanderauskommen. Und schliesslich und endlich: wenn es sein Eigentum ist, kann er soviele Haustiere halten wie er lustig ist. Das kann ihm keiner verbieten und es war doch schon nett, dass er überhaupt nachgefragt hat. Und wenn ihr dazu ja gesagt habt- ob jetzt einer oder zwei Hunde - wenn sie sich die leisten können...großen Unterschied wird es nciht machen. Zwei Hunde sind immer beschäftigt und werden nicht solche Kläffer wie manche frustrierte , nicht genug beachtete Einzelhunde...

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 21. März 2009 21:03

das sehe ich nicht so. Was ist mit meinen Rechten???

Kommentar von 09b9e0c83101767fecc992e8f7b8acd7smallhorbach am 21. März 2009 21:54

jaaaa, aber was wäre, wenn du 5 Katzen in der Wohnung hättest, die noch dazu dein alleiniges Eigentum ist? Etwas, wovon du glaubst, es gehört dir alleine und du kannst darin tun und lassen was du willst? Oder warum kauft man sich eine Eigentumswohnung? Um von anderen vorgeschrieben zu bekommen was man darf und was nicht? Ehrlich gesagt, ich fand es schon toll, das er überhaupt in einer Versammlung gefragt hat - ob man das muss - in seinem Eigentum???? Naja. man kann nicht in Frieden leben, wenns der böse Nachbar nicht will!!! Klingel an seiner Tür und sag ihm ins Gesicht, das du nicht möchtest, dass er in seinem Eigentum das ihn viel Geld gekostet hat, machen kann was er möchte. Das du gegen 2 Hunde bist. DAs du nicht möchtest, das er sein Leben in seiner eigenen Wohnung so gestaltet, wie er das gerne hätte. Das du ihm vorschreiben möchtest, ob und wie viele und was für Haustiere er zu halten hat. Wird ihn sicher freuen. Wie gesagt, 2 Hunde in einer Wohnung machen meistens weniger Lärm als einer, weil da keine Langeweile aufkommt. Wenn dich das stört - verkaufe doch deine Wohnung...und kaufe dir ein eigenes Haus. DA wird es dann ausschliesslich nach deinem Gusto laufen...


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 21. März 2009 20:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Eigentümer sind völlig frei in ihrem Beschlüssen. Wenn 1 Hund genehmigt ist bleibt es dabei, egal was Gesetze sagen.

Ich finds schon richtig das du dich fragst ob das ok ist. Denn wenn 1x eine Lockerung da ist, läßt die Wohnqualität nach und bald ist das Haus nicht besser als ein Miethaus. Was sagt unser WEG Rechtsanwalt immer: Wehred den Anfängen. Also wenn du meinst es bestehe Gefahr, das irgendwann 5 Hunde in der Wohnung sind, moniere diese vorgehensweise.


anonym
beantwortet von paul2001 am 23. März 2009 20:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die meisten der antworten, scheinen von hundebesitzerinnen zu kommen. tenor: meine wohnung - ich kann machen, was ich will. 1 hund oder 2 oder 3 - was solls, ist ja meine bude. mein hund kann auf den kinderspielplatz scheissen, was kümmert es mich , ich habe keine kinder. mein hund kann den ganzen tag kläffen, ist doch egal, ich bin ja eh auf arbeit.... wenn man das will, muss man sich ein haus kaufen! in einer wohnanlage gibt es auch pflichten und die rechte der anderen mitbewohner zu beachten! dank an FordPrefect, Tabaluga1961 für die konstruktiven antworten .... gruss paul


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.