Hallo, ich hab da eine Frage. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, wo jede Wohnung einen anderen Eigentümer hat. Auch ich bin Eigentümer einer Wohnung. Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde beschlossen, daß sich eine Familie, die auch Eigentümer der Wohnung ist, einen Hund anschaffen kann. Nun hat sich besagte Familie aber noch einen zweiten Hund angeschafft. Ist das rechtens und was kann man dagegen unternehmen? Was sagt der Gesetzgeber?
Vielen Dank im voraus Paul
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Ihr habt einen Eigentümerbeschluss, der von einem Hund spricht. Beruft eine Eigentümerversammlung ein.

Dem Gesetzgeber ist das Wurst. Aber wenn Hundehaltung generell erlaubt ist, dürft ihr einen zweiten sicher nicht einfach verbieten.
Nur, wenn es nachgewiesenerweise zu Belästigungen (Lärm, Geruch etc.) kommt, könnt ihr einschreiten.
attaatta am 16. März 2009 17:27 Arme Hunde,die in einer Wohnung leben müssen
sonnenlady am 17. März 2009 10:51 unqualifizierter Kommentar...
Der Beschluss der Eigentümerversammlung, die Haltung von Hunden zu ermöglichen, lässt sich m.W. nicht numerisch begrenzen. Bei Kleintierhaltung geht der Gesetzgeber ohnehin mittlerweile davon aus, dass selbige nicht genehmigungspflichtig ist (BGH); bei Hunden kann die Eigentümerversammlung ohnehin nur generell die Haltung zulassen oder verbieten - weitere Einschränkungsmöglichkeiten gibt es da nicht. Die einzige Obergrenze wäre demzufolge eine nach Tierschutzgesichtspunkten nicht haltbare Überbelegung oder eine unzumutbare Beeinträchtigung für die anderen Mieter.
wieso willst du überhaupt etwas dagegen machen?
Ich weiß schon, warum ich nie eine Eigentumswohnung wollte ;-)
da gibts aber viel teuere Risiken.

Eigentumswohnung- ist doch dann meins? Da kann man doch dann sich soviele Hunde halten wie man lustig ist...
Du bist Deutschland!
Steinkristall am 16. März 2009 17:22 das gleiche habe ich auch gedacht
Springfield am 16. März 2009 17:26 Ist leider nicht so darum für mich niemals ETW
Nö, ganz und gar nicht.
Der Gesetzgeber sagt es sind viel mehr als 2 Hunde möglich.
damit hat die Eigentümergemeinschaft nichts zu tun. Sind inIhren Willenserklärungen, so wa ist ein Beschluss, völlig losgelöst von Hausordnungen und diesen Gesetzen.
servus,ist diese Wohnung auf dem Lande ?
wenn nicht dann besser keinen Hund !
Was ist aber mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Celle? !So kann eine Eigentümergemeinschaft durchaus mit Mehrheit beschließen, dass in jeder Wohnung nur ein Hund oder eine Katze gehalten werden darf, so das OLG Celle, AZ: 4 W 15/03. Danach ist ein Beschluss, der die Anschaffung von weiteren Haustieren beschränkt,wirksam.!

Was stört dich denn an 2 Hunden? Bedenke: diese Menschen haben diese Wohnung gekauft, es ist ihr Eigentum. Und die werden nciht wieder ausziehen. Mit diesen Menschen musst du leben. Kriegsfuss ist da nicht die beste Voraussetzung zum freundlichen Miteinanderauskommen. Und schliesslich und endlich: wenn es sein Eigentum ist, kann er soviele Haustiere halten wie er lustig ist. Das kann ihm keiner verbieten und es war doch schon nett, dass er überhaupt nachgefragt hat. Und wenn ihr dazu ja gesagt habt- ob jetzt einer oder zwei Hunde - wenn sie sich die leisten können...großen Unterschied wird es nciht machen. Zwei Hunde sind immer beschäftigt und werden nicht solche Kläffer wie manche frustrierte , nicht genug beachtete Einzelhunde...
das sehe ich nicht so. Was ist mit meinen Rechten???
horbach am 21. März 2009 21:54 jaaaa, aber was wäre, wenn du 5 Katzen in der Wohnung hättest, die noch dazu dein alleiniges Eigentum ist? Etwas, wovon du glaubst, es gehört dir alleine und du kannst darin tun und lassen was du willst? Oder warum kauft man sich eine Eigentumswohnung? Um von anderen vorgeschrieben zu bekommen was man darf und was nicht? Ehrlich gesagt, ich fand es schon toll, das er überhaupt in einer Versammlung gefragt hat - ob man das muss - in seinem Eigentum???? Naja. man kann nicht in Frieden leben, wenns der böse Nachbar nicht will!!! Klingel an seiner Tür und sag ihm ins Gesicht, das du nicht möchtest, dass er in seinem Eigentum das ihn viel Geld gekostet hat, machen kann was er möchte. Das du gegen 2 Hunde bist. DAs du nicht möchtest, das er sein Leben in seiner eigenen Wohnung so gestaltet, wie er das gerne hätte. Das du ihm vorschreiben möchtest, ob und wie viele und was für Haustiere er zu halten hat. Wird ihn sicher freuen. Wie gesagt, 2 Hunde in einer Wohnung machen meistens weniger Lärm als einer, weil da keine Langeweile aufkommt. Wenn dich das stört - verkaufe doch deine Wohnung...und kaufe dir ein eigenes Haus. DA wird es dann ausschliesslich nach deinem Gusto laufen...
Die Eigentümer sind völlig frei in ihrem Beschlüssen. Wenn 1 Hund genehmigt ist bleibt es dabei, egal was Gesetze sagen.
Ich finds schon richtig das du dich fragst ob das ok ist. Denn wenn 1x eine Lockerung da ist, läßt die Wohnqualität nach und bald ist das Haus nicht besser als ein Miethaus. Was sagt unser WEG Rechtsanwalt immer: Wehred den Anfängen. Also wenn du meinst es bestehe Gefahr, das irgendwann 5 Hunde in der Wohnung sind, moniere diese vorgehensweise.
die meisten der antworten, scheinen von hundebesitzerinnen zu kommen. tenor: meine wohnung - ich kann machen, was ich will. 1 hund oder 2 oder 3 - was solls, ist ja meine bude. mein hund kann auf den kinderspielplatz scheissen, was kümmert es mich , ich habe keine kinder. mein hund kann den ganzen tag kläffen, ist doch egal, ich bin ja eh auf arbeit.... wenn man das will, muss man sich ein haus kaufen! in einer wohnanlage gibt es auch pflichten und die rechte der anderen mitbewohner zu beachten! dank an FordPrefect, Tabaluga1961 für die konstruktiven antworten .... gruss paul