Wie viel Geld verdient man als 16-jähriger, wenn man einen Nebenjob neben der Schule bei Famila (Edeka usw...) macht?

3 Antworten

Ein Aushilfsjob wird meist nach Stunden bezahlt und das nach dem Stundenlohn von 8,50. Es kommt dann eben darauf an, wie viel du arbeitest, wie viel du arbeiten kannst bzw. wie oft der AG dich einsetzt / braucht.

Das kommt sicherlich auch darauf an wie viele Stunden du arbeitest und was man dir zahlen möchte.

Hab auch während der Schule nebenbei gearbeitet. Allerdings war ich schon 18. Dass du als Schüler nur 2 std arbeiten darfst ist Blödsinn. Du darfst auf jeden Fall auf 450€-Basis arbeiten. Mehr würde sich vermutlich auch nicht lohnen, da du sonst Steuern zahlen musst und keine Kindergeld mehr bekommst. Außerdem ist es natürlich ein Zeitfaktor den du überdenken solltest.

Lavendelelf  15.07.2016, 15:40

Nur 2 Stunden pro Tag arbeiten ist Blödsinn? Sorry, aber diese falsche Behauptung von dir ist Blödsinn. Lese dir mal das Jugendschutzgesetz durch. Hier mal ein Auszug daraus:

"Gearbeitet werden darf maximal 2 Stunden pro Tag. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb darf man bis zu 3 Stunden pro Tag arbeiten. Eine Beschäftigung vor dem Schulbeginn und und nach 18 Uhr ist verboten. Am Wochenende darf ebenso nicht gearbeitet werden." (§5 JArbSchG)

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Lavendelelf  15.07.2016, 15:44
@Lavendelelf

Schreibfehler: Nicht "Jugendschutzgesetz", sondern "Jugendarbeitsschutzgesetz".

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schleifpferd  16.07.2016, 22:13
@Lavendelelf

Gilt aber nur für Schüler unter 16 bzw wenn die Schulpflicht noch nicht vorbei ist. Mit 16 ist man in der Regel nicht mehr schulpflichtig, es sei denn man ist ein paar mal durchgefallen.

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schleifpferd  16.07.2016, 22:53
@schleifpferd

Das mit dem Blödsinn ist vll etwas hart formuliert und wenn ich dich damit beldeidigt habe, dann tuts mir leid. Aber auf die Frage bezogen ist es halt nicht ganz richtig.

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Lavendelelf  17.07.2016, 02:13
@schleifpferd

Das mit dem Blödsinn ist schon OK. Mir geht es um das Jugendarbeitsschutzgesetz, welches du leider nicht richtig kennst oder zumindest falsch auslegst. Und Schulpflicht sind nicht gleich 10 Jahre. Die Schulpflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und beträgt in vielen Bundesländern 11 Jahre.

Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 :
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

Punkt 2 bedeutet: Selbst wenn jemand die Schulpflicht abgeschlossen hat aber noch zur Schule geht und unter 18 Jahre alt ist, gilt diese Person als Jugendlicher. Somit greift das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Ich selber arbeite in einem Betrieb mit Rechtsabteilung. Unser Betrieb beschäftigt Schüler im Alter ab 14 Jahre. Wir haben mehr oder weniger täglich mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dessen Auslegung und Anwendung, zu tun. Glaube mir, in der Anwendung sind wir penibel und geübt, denn die Strafen für ein zuwider Handeln sind sehr hoch.

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