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Wieviel Geld steht uns zu?

gefragt von Kev1218 am 23.07.2009 um 21:22 Uhr

Meine Freundin ist im 7. Monat schwanger. Vorher verdiente sie 356€ Netto als Friseurin. Ich selbst bin leider Hartz 4 Empfänger und wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft!

Meine Frage: Wieviel Geld steht uns nach der Geburt unseres Babys zu? Elterngeld, Hartz 4+Kosten der Unterkunft, Kindergeld? Bekommt meine Freundin zusätzlich zum Elterngeld noch Hartz 4? Hab n bissel den Überblick verloren!

Danke für jede Antwort!


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sandra885
beantwortet von sandra885 am 23. Juli 2009 21:24
1x
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herzlichen glückwunsch erstma :) wenn sie es beantragt könnte sie es bekommen


anonym
beantwortet von joke0163 am 23. Juli 2009 21:34
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Erstmals bekommt sie jetzt den Hartz 4 und einen zuschuß Auf antrag eventuell noch für schwangerschaftskleidung einen Betrag und für die Babyerstausstattung zb. Babybett ,Kommode ,Kinderwagen und naturlich flaschen und kleidung.Bei dem Antrag darf nur aufgesetzt werden was noch benötigt wird.Später bekommt ihr den Hartz4 satz für Sie ,für ihnen und für das kind abzüglich das Kindergeld das Erziehungsgeld wird nicht angerechnet auf hartz4

Kommentar von joke0163 am 23. Juli 2009 21:38

Ach ja die warmmiete bekommt ihr auch noch

Kommentar von Kev1218 am 23. Juli 2009 21:39

Also 351 für mich 351 für sie knapp 180-190 fürs Kind und Elterngeld? Kosten der Unterkunft nicht zu vergessen!

Danke für eure Antworten

Kommentar von Kev1218 am 23. Juli 2009 21:43

Falls das schlecht rauszulesen war, sie ist noch angestellt, ist aber bis zum ende der Schwangerschaft krankgeschrieben!

Kommentar von joke0163 am 23. Juli 2009 21:50

Trotzdem mal nachrechnen lassen ob ihr jetzt schon was zusteht und zumindest die einmalige bezüge beantragen den soviel verdient sie ja jetzt auch nicht meine Schwiegertochter bekamm 50 Euro pro Monat mehr als Hartz4 für die Schwangerschaft jetzt würde es ergänzendehilfe zum Lebensunterhalt heißen und ist beim Arbeitsamt zu beantragen oder hartz4 Stelle



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