Meine Mutter hat mir vor 3 Jahren ein Sparbuch von ca. 10.000,- € überschrieben. Mein Bruder sollte davon nichts bekommen, hat jetzt aber von diesem Sparbuch erfahren. Steht ihm davon überhaupt etwas zu und wenn ja, wieviel kann er verlangen
Deine Mutter hat Dir persönlich ein Geschenk gemacht. Daraus entstehen Deinem Bruder erst mal keine Ansprüche.
Sollte jedoch Deine Mutter vor Ablauf von 10 Jahren ab dem Datum der Schenkung sterben, könnte Dein Bruder das Geschenk noch anfechten. Dann mußt Du ihm u.U. einen Teil abgeben.

Vererben mit "warmen Händen" ist sehr intelligent und immer weiter verbreitet! Selbstverständlich steht deinem Bruder nichts zu! Gruss Solf
Wenn DU dich mit deinem Bruder gut verstehts, GIB IHM DIE HÄLFTE.
Kann sie machen - aber verpflichtet dazu ist sie nicht.
Wenn die Mutter offenbar den ausdrücklichen Wunsch hatte, dem Bruder/ihrem Sohn nichts zu schenken, ist auch die Frage, ob man das nicht auch dann respektieren sollte, wenn man sich mit dem Bruder gut versteht. Dann jedenfalls würde ich meinem Bruder erklären, daß ich da nun einen Konflikt hätte, daß er sich aber gerne noch mal an mich wenden dürfte, wenn er in finanziellen Schwierigkeiten steckt.
Vielleicht hatte die Mutter ja auch den Eindruck, daß die Tochter es dringender braucht als der Sohn, oder daß der Sohn früher schon irgendwelche Vorteile hatte, die sie der Tochter gegenüber ausgleichen müsse...

Dein Bruder hat höchstens moralische Ansprüche, rechtlich geht er leer aus. Es liegt also in den Händen deiner Mutter, ihr Geld zu verteilen.
Jeder Mensch kann zu seinen Lebzeiten mit seinem Hab und Gut machen, was er will. Er ist niemandem Rechenschaft schuldig. Moralische Pflichten in der Art der Verteilung gibts nur dann, wenn die moralischen Voraussetzungen auch stimmen.
Shira am 4. Dezember 2007 13:48 Nichts anderes wollte ich mit meiner Antwort zum Ausdruck bringen.

Garnichts. Deine Mutter hat das Sparbuch dir und nicht euch überschrieben. Sie wird ihre Gründe haben.

Du schreibst von einem Sparbuch, welches Du erhalten hast. Aber Du schreibst nicht, ob dieses noch existiert, Geld schon abgehoben worden ist etc.?? Auch nicht, ob Deine Mutter noch lebt?? Nach meinem Kenntnisstand kannst Du, da es sich um ein Grschenk handelt (ggf. auch unter Zeugen?), ohne Bedenken behalten. Gebe das Geld aus und freue Dich!!
Korrekt! DH!