alleinerziehender vater mit einem kind ist hazt4 empfänger und möchte mit alleinerziehenden mutter mit einem kind, die berufstätig ist, zusammenziehen. wieviel geld steht dem vater und seinem kind zu? oder muss die berufstätige für beide mit der anteilig aufkommen?
Sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Das heiht, die Einnamen ALLER!!!! werden zusammengerechnet, auch das Kindergeld gehört dazu und der Unterhalt, der evtl. eingenommen wird. Dann wird der Bedarf errechnet und die Differenz gezahlt. L.G.

Vielleicht sogar gar nichts, wenn der andere Partner gut verdient.

da ihr dann eine sogenannte Bedafsgemeinschaft bildet, wird das Einkommen eines Beteiligten berechnet auf die evtl. möglichen stattlichen Zuwendungen..aber das kann euch das Amt ganz genau sagen, dazu muss nämlich ein Formular ausgefüllt werden und diverse Nachweise erbracht werden