wieviel geld muss eine thailänderin mindestens haben um nach deutschland für 2 monate mich zu besuch

9 Antworten

Hallo, Der Cam hat das Problem sehr ausführlich beschrieben - die Hürde ist nicht das Bargeld in der Tasche, sondern die erforderliche Erteilung eines Visums für Einreise und Aufenthalt durch die deutsche Botschaft in BKK. Wenn die "Verwurzelung" in Thailand angezweifelt wird, sind die Reisepläne bereits in der Sathorn Tai Rd. in BKK zu Ende. mfg Hajobello

die reise muss finanziell abgesichert sein. damit sind nicht die kosten für den aufenthalt in einem 5 sterne hotel gemeint aber natürlich schon etwas mehr als 5 euro pro tag genaue regelungen gibt es nicht 2000 sollten es sein

Ein Einkommensnachweis wird in erster Linie fuer die Pruefung der Rueckkehrwilligkeit verlangt. Dabei kommt es aber nicht auf die Hoehe des Guthabens an sondern auf die Regelmaessigkeit der Geldeingaenge. Nur bei sehr hohem und schon sehr lange im Besitz der Antragstellerin befindlichem Vermoegen ist die Regelmaessigkeit dann wieder unbedeutend, wenn ersichtlich ist, dass sie ihren Lebensunterhalt aus diesem Vermoegen bestreiten kann und auch bestreitet. Einen festen Mindestbetrag gibt es da nicht, das wird immer einzelfallabhaengig entschieden.

Ein gerade erst wenige Wochen oder Monate vor der Antragstellung eingegangener ungewoehnlich hoher Geldbetrag ist i.d.R. sogar eher schaedlich. Kann dann die Herkunft des Geldes nicht absolut glaubhaft erklaert und nachgewiesen werden, wird normalerweise davon ausgegangen, dass sie sich das Geld irgendwo geliehen hat, um bei der Antragstellung moeglichst vermoegend dazustehen. Das ist fuer das Visum dann in aller Regel ein absolutes k.o. Kriterium.

Ein bereits ueber einen laengeren Zeitpunkt (mindestens viele Monate, besser viele Jahre) regelmaessig eingehendes Gehalt ist aber nur eines von vielen Indizien fuer die rechtzeitige Rueckkehrabsicht. Allein reicht das i.d.R. nicht aus.

Wenn sie dich besuchen will und sie nicht gerade in voellig abgehobenen Vermoegensverhaeltnissen lebt, wird man ohnehin eine Verpflichtungserklaerung von dir verlangen (oder auch von einer anderen in Deutschland lebenden Person). Diese erklaerung ist gegenueber der oertlich zustaendigen Auslaenderbehoerde abzugeben. Nachzuweisen ist ein entsprechendes Einkommen (ich glaube, so ab 1.200 bis 1.500 Euro/Monat) oder entsprechendes Vermoegen sowie zur Unterbringung des Gastes ausreichender Wohnraum. Mit dieser Erklaerung verpflichtet man sich, fuer alle im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Gastes stehenden Kosten zu haften. Die Verpflichtungserklaerung gilt bis zur tatsaechlichen Ausreise (also beim Ueberschreiten der genehmigten Aufenthaltsdauer auch ueber diese hinaus) und ist unwiderrufbar. Es handelt sich also quasi um eine nach oben hin unbegrenzte Buergschaft fuer die gesamte tatsaechliche Aufenthaltsdauer.

Eine weitere Rolle kommt dem Einkommens-/Vermoegensnachweis zu, wenn sie kein Besuchs- sondern ein Touristenvisum beantragt. Das geht aber nur, wenn sie ausser dem Flug (hin und zurueck) auch eine Unterkunft gebucht hat, also nicht bei dir sondern in einem Hotel uebernachten wird. Dann entfaellt zwar die Verpflichtungserklaerung, dafuer muss sie aber ausreichende eigene Mittel zur Finanzierung der Reise nachweisen. Wieviel das ist, haengt auch wieder von den individuellen Umstaenden ab. Zuzueglich zu den Kosten fuer Flug und Unterkunft sollten aber in den meisten Faellen wohl so etwa 50 Euro/Tag ausreichen.

Besonders wenn es ihr erstes Schengen Visum ist, sollte sie dieses besser fuer einen deutlich kuerzeren Zeitraum als fuer satte 2 Monate beantragen. Bei diesem doch schon recht langem Zeitraum taucht naemlich regelmaessig die Frage auf, wie sich ihre fuer die Visumerteilung erforderliche enge Bindung an das Heimatland mit einer derart langen Abwesenheit vereinbaren laesst. Da wird sie wieder einiges erklaeren muessen. Bei fuer 2 oder evtl. auch 3 Wochen beantragten Visa stehen die Chancen meist schon etwas besser als bei laengeren Zeitraeumen

Alle Antworten hier sind zwar im Prinzip richtig, aber dennoch "zu kurz gesprungen". Selbst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, bleibt die Visaerteilung ein Vabanque-Spiel. Die Unwägbarkeit liegt in den thailändischen Botschaftsmitarbeitern. Sie führen "hochnotpeinliche" Befragungen durch und unterstellen den Antragstellerinnen überwiegend unlautere Gründe für die Besuchsreise nach Deutschland: "Schwarzarbeit" oder "Heiraten". Ich habe den Eindruck, daß es Kontigentierungen geben könnte, um so Migration nach hier zu unterbinden. Dabei sind Thais nun wirklich kein Problem, was uns im Binnenland auf die Füße fällt....

Gehe zunächst mal aufs Ausländeramt deines Ortes und frag an welche Unterlagen du benötigst zur Einladung z.B. Wohnraum ( Mietvertrag ), Einkommensbescheinigung usw. wenn du die Genehmigung von deinem Ausländeramt hast, gibt es wohl keine Probleme. Deine Freundin darf auf der deutschen botschaft kein scheiß reden. wenn sie gefragt wird, was macht sie den in Deutschland, und sie sagt z.B. Kinder aufpassen oder im Haushalt helfen, dann ist schon vorbei mit der Reise, einfach ein Touristenvisum beantragen.

DerCAM  26.03.2013, 11:53

wenn du die Genehmigung von deinem Ausländeramt hast, gibt es wohl keine Probleme

Die mit Abstand groesste Huerde ist fast immer die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Rueckkehrabsicht. Diese Pruefung wird aber dann von den Konsularmitarbeitern auf der Botschaft durchgefuehrt und die ortliche Auslaenderbehoerde hat damit rein gar nichts zu tun.

Die Auslaenderbehoerde erteilt beim Besuchs- oder auch beim Touristenvisum uebrigens auch keine Genehmigung sondern sie nimmt lediglich die Verpflichtungserklaerung ab. Auf die Visumvergabe selbst hat sie hingegen keinen Einfluss und gibt dazu auch keine Empfehlungen ab.

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